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   BayObLG, 16.07.1991 - RReg. 2 St 133/91   

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https://dejure.org/1991,2277
BayObLG, 16.07.1991 - RReg. 2 St 133/91 (https://dejure.org/1991,2277)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1991 - RReg. 2 St 133/91 (https://dejure.org/1991,2277)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1991 - RReg. 2 St 133/91 (https://dejure.org/1991,2277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtskräftiges Urteil; Fahrerlaubnis; Verurteilung; Wiederaufnahmeverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1120
  • MDR 1992, 401
  • NZV 1992, 42
  • VersR 1992, 859
  • BayObLGSt 1991, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1991 - RReg. 2 St 133/91
    Die hier vorliegende Rechtslage ist nicht mit derjenigen vergleichbar, die bei einer Strafnorm gilt, die den Verstoß gegen einen (vollziehbaren) Verwaltungsakt ahndet (vgl. Vorlagebeschluss des BayObLG VRS 35, 195 ff. und BGHSt 23, 86 ff.).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 11 CS 21.1527

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofortige Vollziehbarkeit

    Dass ein rechtskräftiger Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren, wie er hier erfolgt ist, Rückwirkung hat, scheint jedoch im Ansatz allgemein anerkannt (vgl. Engänder/Zimmermann, a.a.O.; BayObLG, B.v. 16.7.1991 - RReg. 2 St 133/91 - NJW 1992, 1120; Mitsch, NZV 2012, 512/515).

    Umstritten scheint insoweit allein, ob damit auch die materiell-strafrechtliche Lage rückwirkend umgestaltet wird, was insbesondere mit Blick auf den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) von Bedeutung ist (bejahend BayObLG, B.v. 16.7.1991, a.a.O., sowie Schmidt, a.a.O. Rn. 18 und Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 370 Rn. 11; a.A. Mitsch, NZV 2012, 512/515).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08

    Auswirkungen der Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines

    Der Aufhebung des Urteils bzw. des Strafbefehls ist zwar grundsätzlich die größtmögliche Wirkung beizulegen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 6.4.1999 - 3 Ss 70/99 -, NStZ-RR 2000, 23; ferner BayOLG, Beschl. v. 16.7.1991 - 2 St 133/91 -, NJW 1992, 1120 zu einer rückwirkenden Aufhebung einer im Strafurteil nach § 69 a StGB entzogenen Fahrerlaubnis; eine Rückwirkung hingegen ablehnend Schmidt, a.a.O., § 373 Rn. 8 a. E., ferner Groß, NStZ 1993, 221).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.1995 - 2 Ss 177/94
    Der Wegfall der Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 StVG aufgrund rückwirkender Beseitigung der früheren Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. dazu Bay0bLG NZV 1992, 42 ) bestätigt nur die eindeutige Rechtslage.
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