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   OLG Düsseldorf, 08.03.1991 - 2 Ss 391/90 - 17/91 II   

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https://dejure.org/1991,7499
OLG Düsseldorf, 08.03.1991 - 2 Ss 391/90 - 17/91 II (https://dejure.org/1991,7499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.1991 - 2 Ss 391/90 - 17/91 II (https://dejure.org/1991,7499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 1991 - 2 Ss 391/90 - 17/91 II (https://dejure.org/1991,7499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1335
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlicher Achtungsanspruch verletzt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 5 St RR 295/09, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 1335).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18

    Strafurteil wegen Beleidigung: Bezeichnung von Polizeibeamten als "Flitzpiepen";

    Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der ethische, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335; Schönke/Schröder-Lenckner/Eisele, StGB, 29. Aufl. § 185 Rn. 2 m.w.N.).

    Eine solche nur unter engen Voraussetzungen anzunehmende Schmähkritik liegt aber nicht schon bei überzogener oder selbst ausfälliger Kritik, sondern erst dann vor, wenn das sachliche Anliegen völlig hinter die persönliche Kränkung zurücktritt (BVerfGE 82, 272; Kammerbeschluss vom 28.09.2015 a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335).

  • LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15

    Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger

    Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlicher Achtungsanspruch verletzt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 5 St RR 295/09, zitiert nach Juris OLG Düsseldorf, NJW 1992, 1335).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der ethische, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (BayObLGSt 1983, 32/33 f.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 26. Aufl. § 185 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Erforderlich ist eine Äußerung dahin, dass dem Betroffenen der sittliche, personale oder soziale Geltungswert durch das Zuschreiben negativer Qualitäten ganz oder teilweise abgesprochen wird (BGH, Urteil vom 15.03.1989 - 2 StR 662/88, juris Rn. 15, BGHSt 36, 145; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.10.2004 - 1St RR 153/04, juris Rn. 17, NJW 2005, 1291; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.1991 2 Ss 391/90 u.a., NJW 1992, 1335).
  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (vgl. BayObLGSt aaO; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 26. Aufl. § 185 Rn. 2 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

    Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (vgl. BayObLGSt aaO; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 26 Aufl. § 185 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen

    Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlicher Achtungsanspruch verletzt wird (vgl. BayObLGSt 2002, 25/26; BayObLGSt 2004, 46/48; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 26. Aufl. § 185 Rdn. 2 m.w.N.).
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