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   BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90   

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https://dejure.org/1992,62
BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90 (https://dejure.org/1992,62)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - X ZR 88/90 (https://dejure.org/1992,62)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 (https://dejure.org/1992,62)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage - Aufrechnung mit einem Gegenanspruch wegen der Kosten einer nach Ausführung der Gewährleistungsarbeiten erforderlichen weiteren Reinigung - Fehler des Berufungsgerichts bei der Anwendung des materiellen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Unzulässige Ablehnung einer Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 549, 550, 554, 559 Abs. 2, §§ 286, 138
    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

  • rechtsportal.de

    Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung mit einem Gegenanspruch wegen der Kosten einer nach Ausführung der Gewährleistungsarbeiten erforderlichen weiteren Reinigung; Fehler des Berufungsgerichts bei der Anwendung des materiellen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1967
  • MDR 1992, 804
  • VersR 1993, 593
 
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Wird zitiert von ... (169)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    a) Zwar unterliegt die tatrichterliche Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen einer nur eingeschränkten Revisionskontrolle, die lediglich prüft, ob gesetzliche Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) oder Verfahrensvorschriften verletzt, Denk- oder Erfahrungssätze missachtet und vom Tatrichter selbst festgestellte, entscheidungserhebliche Tatsachen nicht gebührend berücksichtigt worden sind (vgl. dazu BGHZ 24, 39, 41; BGH, Urteile vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - VersR 1993, 593 unter II 3 a m.w.N.; vom 8. Dezember 1989 - V ZR 53/88 - NJW-RR 1990, 455 unter 2 m.w.N.; Gummer in Zöller, ZPO 26. Aufl. § 546 Rdn. 9).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (BGH, Urteile vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94, WM 1995, 1561, 1562 und vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)).
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