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   BGH, 05.05.1992 - 2 BJs 15/92-5, StB 9/92   

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https://dejure.org/1992,2949
BGH, 05.05.1992 - 2 BJs 15/92-5, StB 9/92 (https://dejure.org/1992,2949)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1992 - 2 BJs 15/92-5, StB 9/92 (https://dejure.org/1992,2949)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 2 BJs 15/92-5, StB 9/92 (https://dejure.org/1992,2949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Akten und Erkenntnisse des MfS der ehemaligen DDR - Dringender Tatverdacht - Erlaß eines Haftbefehls - Kritische Überprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 112
    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der DDR-Staatssicherheitsbehörden

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 276
  • NJW 1992, 1975
  • MDR 1992, 692
  • NStZ 1992, 449
  • StV 1992, 280
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - StB 9/92
    Dies folgt nicht nur aus dem grundsätzlich angebrachten Mißtrauen gegen die Arbeitsweise des MfS, sondern auch aus dem rechtsstaatlichen Erfordernis, den Sachverhalt unter Benutzung möglichst tatnaher Beweismittel aufzuklären (vgl. BGHSt 32, 115, 123).
  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - StB 9/92
    Auf eine solch allgemeine Aussage eines mehrfach mittelbaren Zeugen vom Hörensagen läßt sich eine Inhaftnahme nicht stützen, weil sie dem Haftrichter eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts unmöglich macht (vgl. auch BGHSt 34, 15 ).
  • OLG Bremen, 18.12.2020 - 1 Ws 166/20

    Verwendung eines Krypto-Handys deutet auf ein konspiratives Verhalten zur

    Dringender Tatverdacht besteht dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat und eine Verurteilung wegen dieser Straftat mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.1992 - StB 9/92, juris Rn. 4, BGHSt 38, 276; LR/Hilger, 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 17 m.w.N.; KK-Graf, 8. Aufl., § 112 StPO Rn. 3; ebenso auch die ständige Rechtsprechung des Senats, siehe zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 16, OLGSt StPO § 112 Nr. 23; Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 18; Beschluss vom 29.05.2020 - 1 Ws 65/20; Beschluss vom 22.07.2020 - 1 Ws 96/20).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Dringender Tatverdacht besteht dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat und eine Verurteilung wegen dieser Straftat mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (siehe BGH, Beschluss vom 05.05.1992 - StB 9/92, juris Rn. 4, BGHSt 38, 276; LR/Hilger, 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 17 m.w.N.; ebenso auch die ständige Rechtsprechung des Senats, siehe zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 16, OLGSt StPO § 112 Nr. 23; Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 18).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Dringender Tatverdacht besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, daß der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist (BVerfG NJW 1996, 1049 f; BGH, NJW 1992, 1975 f; KK-Boujong, StPO, § 112 Rn. 3; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. 4. Lieferung, § 112 Rn. 16 ff; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. 2003, § 112 Rn. 5).
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