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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1992 - 5 A 2200/90   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1992 - 5 A 2200/90 (https://dejure.org/1992,7992)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.1992 - 5 A 2200/90 (https://dejure.org/1992,7992)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 5 A 2200/90 (https://dejure.org/1992,7992)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswegzuweisung; Nachträglicher Rechtsschutz; Beendigung der Durchsuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2172
  • NVwZ 1992, 907 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur demgegenüber zu anderen polizeirechtlichen Regelungen, in denen hinsichtlich des Verfahrens der richterlichen Anordnung auf die Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwiesen wird, die Auffassung vertreten wird, dass gegen diese Maßnahmen auch im Fall ihrer Erledigung der Rechtsschutz der Betroffenen in dem Verfahren nach den Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit - auch in Bezug auf Art und Weise des Vollzugs der polizeilichen Maßnahmen - zu verwirklichen sei (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 3 Wx 96/12, juris Rn. 8 (zu § 42 Abs. 1 PolG NW); vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 357/01, JR 2002, 424 (zu § 31 PolG NW); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2009 - 1 L 124/08, NJW 2009, 2695, 2696 (zu § 18 Abs. 1 BbgPolG); Brodowski, Verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei- und Strafverfahrensrecht, S. 70 Fn. 256 i.V.m. S. 332; Lisken/Denninger/Rachor, HdB d. PolizeiR, 5. Aufl., Abschnitt L Rn. 40 f., 45; Schoch/Schneider/Bier/Ehlers/Schneider, VwGO, 32. EL, § 40 Rn. 619, 615 ff.; differenzierend Eyermann/Rennert, VwGO, 14. Aufl., § 40 Rn. 135 mwN), vermag sich der Senat dem jedenfalls für die auf §§ 20g ff. BKAG beruhenden heimlichen Überwachungsmaßnahmen nicht anzuschließen (zu anderen Polizeigesetzen ebenso OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 A 2200/90, NJW 1992, 2172 (zu § 20 PolG NW aF); VG Oldenburg, Urteil vom 6. Juni 2012 - 11 A 3099/12, NVwZ-RR 2012, 721, 722 (zu §§ 25, 19 Nds SOG); Schenke in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, § 46 BPolG Rn. 4; vgl. auch Ruthig, ZJS 2011, 63, 69).
  • VG Oldenburg, 06.06.2012 - 11 A 3099/12

    Abschiebung; Betreten einer Wohnung; Wohnungsdurchsuchung

    Auch § 25 Abs. 1 Satz 2 Nds. SOG begründet hier keine Sonderzuweisung zu den ordentlichen Gerichten, weil die Zuständigkeit der Amtsgerichte nur für die vorherige richterliche Anordnung gilt, nicht jedoch für die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 A 2200/90 - NJW 1992, 2172; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. April 1993 - 20 W 100/93 - NJW-RR 1994, 447 ; Kopp/Schenke, VwGO,17. Aufl. 2011, Rn. 49b zu § 40).
  • LG Verden, 25.08.2004 - 6 T 120/04

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung;

    Mangels einer vorangehenden richterlichen Entscheidung gemäß § 25 Abs. 1 NdsSOG ist zwar die Zuständigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht gegeben und damit der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht eröffnet (vgl. hierzu OVG NRW, NJW 1992, 2172 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08

    Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam

    Im vorliegenden Fall, in dem die Klägerin zur Identitätsfeststellung und zur Unterbindung einer erneuten Baumbesetzung in polizeilichen Gewahrsam genommen worden und das örtlich zuständige Amtsgericht bereits tätig geworden war, ist jedenfalls durch die fernmündliche an das Amtsgericht Cottbus gegen 15.00 Uhr gerichtete Bitte sowie durch die um 16.43 Uhr dort eingegangene Bitte der Vertreterin der Klägerin die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet worden (zur Entbehrlichkeit eines förmlichen Antrags siehe BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, 579 [LS 3 und S. 580]; VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, 165 [168]; zur Möglichkeit des in Gewahrsam Genommenen, eine richterliche Entscheidung "herbeizuführen" siehe OVG Münster, Urteil vom 3. November 1989 - 5 A 886/88 -, NJW 1990, 3224 und 3225 und Urteil vom 25. Februar 1992, NJW 1992, 2172).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1999 - 4 W 148/98

    Zur "unmittelbar bevorstehenden Gefahr" beim polizeirechtlichen Lauschangriff

    Hierauf gründete sich dann auch die Auffassung, dass die Rechtswegzuweisung des § 31 Abs. 5 S. 2 PolG nur soweit gelte, als die polizeiliche Maßnahme noch nicht beendet sei (vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 3. Aufl., Rnr. 258; vgl. OVG Münster NJW 1992, 2172).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur demgegenüber zu anderen polizeirechtlichen Regelungen, in denen hinsichtlich des Verfahrens der richterlichen Anordnung auf die Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwiesen wird, die Auffassung vertreten wird, dass gegen diese Maßnahmen auch im Fall ihrer Erledigung der Rechtsschutz der Betroffenen in dem Verfahren nach den Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit - auch in Bezug auf Art und Weise des Vollzugs der polizeilichen Maßnahmen - zu verwirklichen sei (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 3 Wx 96/12, [...] Rn. 8 [zu § 42 Abs. 1 PolG NW]; vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 357/01, JR 2002, 424 [zu § 31 PolG NW]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2009 - 1 L 124/08, NJW 2009, 2695, 2696 [zu § 18 Abs. 1 BbgPolG]; Brodowski, Verdeckte technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei- und Strafverfahrensrecht, S. 70 Fn. 256 i.V.m. S. 332; Lisken/Denninger/ Rachor, HdB d. PolizeiR, 5. Aufl., Abschnitt L Rn. 40 f., 45; Schoch/Schneider/Bier/Ehlers/Schneider, VwGO , 32. EL, § 40 Rn. 619, 615 ff.; differenzierend Eyermann/Rennert, VwGO , 14. Aufl., § 40 Rn. 135 mwN), vermag sich der Senat dem jedenfalls für die auf §§ 20g ff. BKAG beruhenden heimlichen Überwachungsmaßnahmen nicht anzuschließen (zu anderen Polizeigesetzen ebenso OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 A 2200/90, NJW 1992, 2172 [zu § 20 PolG NW aF]; VG Oldenburg, Urteil vom 6. Juni 2012 - 11 A 3099/12, NVwZ-RR 2012, 721, 722 [zu §§ 25, 19 Nds SOG]; Schenke in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, § 46 BPolG Rn. 4; vgl. auch Ruthig, ZJS 2011, 63, 69).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - 3 Wx 22/11

    Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Wohnung eines Sportschützen sowie der

    Soweit in der Vergangenheit die Auffassung vertreten worden ist (OVG NW NJW 1992, S. 2172), die Rechtswegzuweisung des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen - heute:.
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