Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 31.03.1992

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   BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91   

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https://dejure.org/1992,397
BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91 (https://dejure.org/1992,397)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1992 - II ZR 242/91 (https://dejure.org/1992,397)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1992 - II ZR 242/91 (https://dejure.org/1992,397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Urteilszustellung - Rechtsmißbrauch - Urteilsanfechtung - Kenntnis des Prozeßgegneraufenthalts - Fristversäumung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 203 Abs. 1; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung wegen rechtsmißbräuchlicher öffentlicher Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 203 Abs. 1, § 233
    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des Aufenthaltsorts der Gegenpartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 45
  • NJW 1992, 2280
  • ZIP 1992, 1019
  • MDR 1992, 997
  • VersR 1993, 78
  • BB 1992, 1815
  • JR 1993, 156
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Zudem erfordere es die Rechtssicherheit, daß die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung nicht noch nach Jahren mit dem Versuch des Nachweises in Frage gestellt werden könne, daß ihre Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten (vgl. BGHZ 64, 5, 8 zur öffentlichen Zustellung des Widerrufs der Erbeinsetzung).

    Die von dem Kläger trotzdem herbeigeführte Bewilligung der offentlichen Zustellung stellt dann im Hinblick auf den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör jedenfalls einen Rechtsmißbrauch dar (vgl. BGHZ 57, 108, 111; 64, 5, 8 f.).

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Liegt die Voraussetzung des § 203 Abs. 1 ZPO, nämlich ein unbekannter Aufenthalt der Partei, nicht vor, so kann deshalb die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion schwerlich auslösen (vgl. auch BVerfGE, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1988, 2361 [BVerfG 26.10.1987 - 1 BvR 198/87]).

    Dies führt im vorliegenden Fall dazu, daß dem Beklagten antragsgemäß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu gewähren wäre (vgl. BVerfGE, NJW 1988, 2361 [BVerfG 26.10.1987 - 1 BvR 198/87]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG zum Grundrecht erhobene Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 9, 89, 95).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Insoweit dienen die Vorschriften über die Zustellung der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 67, 208, 211; BGH, Urt. v. 24. November 1977 - III ZR 1/76, NJW 1978, 1858 [BGH 24.11.1977 - III ZR 1/76]).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Die von dem Kläger trotzdem herbeigeführte Bewilligung der offentlichen Zustellung stellt dann im Hinblick auf den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör jedenfalls einen Rechtsmißbrauch dar (vgl. BGHZ 57, 108, 111; 64, 5, 8 f.).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Insoweit dienen die Vorschriften über die Zustellung der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 67, 208, 211; BGH, Urt. v. 24. November 1977 - III ZR 1/76, NJW 1978, 1858 [BGH 24.11.1977 - III ZR 1/76]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (vgl. BVerfGE 60, 1, 5) [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80].
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
    Eine Aufhebung des Bewilligungsbeschlusses komme nicht in Betracht, weil es gegen ihn keinen Rechtsbehelf gebe (vgl. BGHZ 57, 198, 110 f.) [BGH 28.10.1971 - VII ZR 15/70].
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Wie der Bundesgerichtshof aber bereits mehrfach ausgesprochen hat, dient die Zustellung gerade auch dazu, dem Adressaten zur Wahrung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) Gelegenheit zu verschaffen, das Dokument zur Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverfolgung oder -verteidigung hierauf einzurichten (siehe nur BGH, Urteile vom 6. April 1992 - II ZR 242/91, BGHZ 118, 45, 47; vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99 Rn. 14; vom 14. September 2011 - XII ZR 168/09, BGHZ 191, 59 Rn. 29; jeweils mwN).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Die Zustellung dient unter anderem dazu, dem Adressaten zur Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) Gelegenheit zu verschaffen, das Dokument zur Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverfolgung oder -verteidigung hierauf einzurichten (z.B. BVerfGE 67, 208, 211; BGH, Urteil vom 6. April 1992 - II ZR 242/91, BGHZ 118, 45, 47 jew. mwN).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    (b) Der hier vertretenen Auffassung steht nicht entgegen, dass die Zustellung - neben der Sicherung des Nachweises von Zeit und Art der Übergabe eines Schriftstücks - auch gewährleisten soll, dass der Zustellungsempfänger verlässlich von dem Inhalt eines Schriftstücks Kenntnis nehmen kann, und damit auch der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG dient (BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 24/77, NJW 1978, 1058 unter II 3 c bb; vom 6. April 1992 - II ZR 242/91, BGHZ 118, 45, 47; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 164/05, NJW 2007, 775 Rn. 14; BVerfG, NJW 1988, 2361).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92   

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https://dejure.org/1992,4312
BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92 (https://dejure.org/1992,4312)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 2 BvR 394/92 (https://dejure.org/1992,4312)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 2 BvR 394/92 (https://dejure.org/1992,4312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiheit - Untersuchungshaft - Häftling - Haftprüfung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92
    Diese Ausnahmetatbestände sind, wie aus dem Wortlaut ersichtlich ist und durch die Entstehungsgeschichte bestätigt wird, eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264 [271 m.w.N.]).

    Beruht eine erhebliche Hinauszögerung des Beginns der Hauptverhandlung darauf, daß diese Möglichkeiten nicht ausgeschöpft worden sind, so ist der weitere Haftvollzug nach Ablauf der für die Vorbereitung der Verhandlung notwendigen Zeit schon aus diesem Grund verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 36, 264 [272 f.]).

    Weiterhin ist die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Landgerichts mit Strafsachen angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG selbst dann kein "wichtiger Grund, der den weiteren Haftvollzug rechtfertigt", wenn sie auf einem Geschäftsanfall beruht, der sich trotz Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht mehr innerhalb angemessener Fristen bewältigen läßt (vgl. hierzu im einzelnen BVerfGE 36, 264 [273 ff.]).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, und zu bedenken, daß sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 [158 f. m.w.N.]).

    In dieser Vorschrift begrenzt er den Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat grundsätzlich auf sechs Monate und gestattet Ausnahmen hiervon nur in beschränktem Umfang (vgl. BVerfGE 53, 152 [159]).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92
    Zuständiges Gericht im Sinne dieser Vorschrift ist jedes Gericht, das sachlich zuständig ist (vgl. BVerfGE 4, 412 [424]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92
    Mit der Entscheidung der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1991 - 2 Ws 632/90
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92
    Zunächst ist nicht erkennbar, welche Angaben in der wörtlich wiedergegebenen Erklärung des Vorsitzenden der zuständigen Strafkammer die Annahme des Oberlandesgerichts tragen könnten, eine unvermeidbare kurzfristige Überlastung des Gerichts liege vor, zumal das Oberlandesgericht in seinen Beschlüssen vom 1. Februar 1991 (NJW 1991, 2303 ) und 29. Oktober 1991 die Überlastung dieser Strafkammer nicht als kurzfristig und unvermeidbar erachtet hat.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1991 - 2 Ws 371/91
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1992 - 2 BvR 394/92
    Das Oberlandesgericht habe gegen den Gleichheitssatz verstoßen, da es sich in Widerspruch zu seiner in NJW 1991, 3046 abgedruckten Entscheidung setze.
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