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   BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91   

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BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91 (https://dejure.org/1992,362)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 2 BvR 1/91 (https://dejure.org/1992,362)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 (https://dejure.org/1992,362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; OWiG § 47 Abs. 2
    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstaatliches Beschleunigungsgebot - Verfahrensdauer - Ordnungswidrigkeitenverfahren - Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2472
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Dieses Prozeßgrundrecht fordert - nicht zuletzt auch im Interesse des Betroffenen - eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 [28 f.]; 63, 45 [68 f.]; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, NJW 1984, 967 ); aus ihm folgt aber auch, daß der Richter aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für den Betroffenen nicht ableiten darf (BVerfGE 78, 123 [126]).

    a) Ob die Verfahrensdauer noch angemessen ist, muß nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerfGE 46, 17 [28]; 55, 349 [368 f.]).

    b) Jede vermeidbare Verzögerung des Verfahrens kann den Betroffenen ebenso wie den Beschuldigten zusätzlichen fühlbaren Belastungen aussetzen (vgl. BVerfGE 46, 17 [29]).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Diese Belastungen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können (vgl. zum Strafverfahren: Kloepfer, Verfahrensdauer und Verfassungsrecht, JZ 1979, 209 [214]; Imme Roxin, Die Rechtsfolgen schwerwiegender Rechtsstaatsverstöße in der Strafrechtspflege, München 1988, S. 247 ff.), treten mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, wonach das Bußgeld verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen muß (vgl. BVerfGE 28, 386 [391]; 50, 5, 12; 64, 261 [271]; 81, 228 [237]).

    c) Ob eine dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes widerstreitende Verfahrensverzögerung vorliegt und wie dieser Umstand in sachgerechter und angemessener Weise zu berücksichtigen ist, haben grundsätzlich die allgemein zuständigen Gerichte zu entscheiden (vgl. BVerfGE 50, 5 [14]).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes dem Betroffenen im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ebenso wie dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (st. Rspr.; BVerfGE 57, 250 [274 f.]; 63, 45 [60]).

    Dieses Prozeßgrundrecht fordert - nicht zuletzt auch im Interesse des Betroffenen - eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 [28 f.]; 63, 45 [68 f.]; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, NJW 1984, 967 ); aus ihm folgt aber auch, daß der Richter aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für den Betroffenen nicht ableiten darf (BVerfGE 78, 123 [126]).

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Dieses Prozeßgrundrecht fordert - nicht zuletzt auch im Interesse des Betroffenen - eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 46, 17 [28 f.]; 63, 45 [68 f.]; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, NJW 1984, 967 ); aus ihm folgt aber auch, daß der Richter aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für den Betroffenen nicht ableiten darf (BVerfGE 78, 123 [126]).

    Dabei kann für die Frage, ob eine dem Grundgesetz widerstreitende Verfahrensverzögerung vorliegt, und bei der Bestimmung der daraus zu ziehenden Folgerungen an sich auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die bereits in dem Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 24. November 1983 (NJW 1984, 967 ) für das Strafverfahren herangezogen worden sind.

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Ebenso ist der Beschluß des Oberlandesgerichts aufzuheben, soweit dieser dem Mangel des amtsgerichtlichen Urteils nicht abgeholfen hat (vgl. BVerfGE 4, 412 [424]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes dem Betroffenen im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ebenso wie dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (st. Rspr.; BVerfGE 57, 250 [274 f.]; 63, 45 [60]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Diese Belastungen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können (vgl. zum Strafverfahren: Kloepfer, Verfahrensdauer und Verfassungsrecht, JZ 1979, 209 [214]; Imme Roxin, Die Rechtsfolgen schwerwiegender Rechtsstaatsverstöße in der Strafrechtspflege, München 1988, S. 247 ff.), treten mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, wonach das Bußgeld verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen muß (vgl. BVerfGE 28, 386 [391]; 50, 5, 12; 64, 261 [271]; 81, 228 [237]).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    a) Ob die Verfahrensdauer noch angemessen ist, muß nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerfGE 46, 17 [28]; 55, 349 [368 f.]).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig: Die Rüge, der Anspruch des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter sei verletzt, ist nicht genügend ausgeführt (§ 92 BVerfGG ), da sich der Beschwerdeführer nicht um die Darlegung von Anhaltspunkten für eine willkürliche Zurückweisung seines Ablehnungsgesuchs bemüht hat (vgl. BVerfGE 29, 45 [48 f.]; 31, 145 [164]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
    Diese Belastungen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können (vgl. zum Strafverfahren: Kloepfer, Verfahrensdauer und Verfassungsrecht, JZ 1979, 209 [214]; Imme Roxin, Die Rechtsfolgen schwerwiegender Rechtsstaatsverstöße in der Strafrechtspflege, München 1988, S. 247 ff.), treten mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, wonach das Bußgeld verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen muß (vgl. BVerfGE 28, 386 [391]; 50, 5, 12; 64, 261 [271]; 81, 228 [237]).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zum Zugang zu außerhalb der Bußgeldakte

    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistet dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren ebenso wie dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, juris, Rn. 23).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens gerieten sie in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, dass die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen müsse (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; NStZ 2006, 680, 681 = JR 2007, 251 m. Anm. Gaede; vgl. auch BVerfG - Kammer - NJW 1992, 2472, 2473 für das Ordnungswidrigkeitenverfahren).
  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Als aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip resultierendes Prozessgrundrecht steht es dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren ebenso zu wie dem Beschuldigten im Strafverfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.03.1992, Az. 2 BvR 1/91, bei juris) und wendet sich nicht nur an die Gerichte, sondern auch an die Exekutive, soweit diese sich rechtlich gehalten sieht, bestimmte Beweismittel nicht freizugeben (BVerfG,Beschl. v. 26.05.1981, Az. 2 BvR 215/81; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.07.2019, Az. 1 Rb 10 Ss 291/19, bei juris).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkung für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 46, 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

    Ob die Verfahrensdauer noch angemessen ist, muss nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ).

    Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat, werden in aller Regel nicht geeignet sein, die Feststellung einer seine Rechte verletzenden überlangen Verfahrensdauer zu begründen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277 f.; jeweils unter Hinweis auf den Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, EuGRZ 1984, S. 94 f.).

    Diese Belastungen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können, treten mit zunehmender Verzögerung des Verfahrens in Widerstreit zu dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Grundsatz, wonach die Strafe verhältnismäßig sein und in einem gerechten Verhältnis zum Verschulden des Täters stehen muss (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 50, 5 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 2354 ).

    So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ; im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.

    Aus diesem Grund muss sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken, wenn sie nicht im Ausnahmefall zur Einstellung oder einem unmittelbar aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes herzuleitenden Verfahrenshindernis führt (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, EuGRZ 1984, S. 94; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94, NJW 1995, S. 1277 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -, NStZ 1997, S. 591).

    Die in den Urteilsgründen dokumentierten Erwägungen, welche Zeiträume die Justizorgane für die in den verschiedenen Stadien des Ausgangsverfahrens jeweils zu veranlassenden Verfahrenshandlungen unter Berücksichtigung ihres Umfangs und ihrer Schwierigkeiten höchstens in Anspruch nehmen durften, sind zumindest vertretbar und lassen nicht befürchten, dass das Landgericht Bedeutung oder Tragweite des dem Beschwerdeführer gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG zustehenden Anspruchs auf ein angemessen beschleunigtes Verfahren verkannt haben könnte (zum Prüfungsumfang vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 m.w.N.).

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Das aus Artikel 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG entwickelte Beschleunigungsgebot gilt nicht nur für das Strafverfahren, sondern auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 1992, 2 BvR 1/91, NJW 1992, 2472 ff.).

    Es hat in dem dortigen Fall darauf verwiesen, dass die erheblichen Verzögerungen, mit denen das dortige Verfahren eingeleitet und sodann von den "Verwaltungsbehörden und Gerichten" betrieben worden sei, insgesamt mit den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht mehr vereinbar gewesen sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 1992, 2 BvR 1/91, NJW 1992, 2472 ff.).

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der mit ihnen verbundenen Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ; im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Ob die Dauer eines Strafverfahrens noch angemessen ist, muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ; im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

  • BVerfG, 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

    Zur überlangen Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im

  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

  • OLG Bremen, 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei nicht

  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2004 - Kart 41/01
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

  • BGH, 16.08.1996 - 1 StR 745/95

    Bestimmtheitsgebot und Demokratieprinzip (Straftatbestand des Vorrätighaltens zum

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 957/04

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussichten - Zum Recht

  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2005 - Kart 51/01

    Quotenabsprache zwischen Transportbetonherstellern; Teilnahme an einem

  • BVerfG, 11.12.2000 - 2 BvR 661/00
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger

  • OLG Rostock, 12.06.2008 - 2 Ss OWi 271/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wegfall eines Fahrverbotes bei

  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2005 - VI (Kart) 51/01

    Zum Begriff des "sich Hinwegsetzens" bei einer Kartellabsprache und zur Bemessung

  • BGH, 29.03.2001 - 3 StR 39/01

    Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen im Strafmaß

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00

    Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot;

  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter

  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Prozesshindernis bei Verwendung von eigenen im

  • OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03

    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; erforderliche Feststellungen; hohe

  • BGH, 23.07.1997 - 5 StR 288/97

    Versuchte Hinterziehung von Steuern - Auszahlung der Vorsteuerbeträge - Aufhebung

  • OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20

    Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 349/97

    Feststellung der Eingangsabgaben zur Feststellung der Steuerhinterziehung -

  • OLG Köln, 19.06.1996 - 11 U 275/95

    Umgang mit Pferden kein Handeln auf eigene Gefahr

  • BGH, 07.05.1997 - 1 StR 638/96

    Untreuetatbestand, wenn der Angeklagte als Nachlasspfleger aufgrund von

  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 87/02

    Bundesrecht; Strafprozeßrecht; Ordnungswidrigkeitenrecht; Zuständigkeit des

  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 1193/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

  • BFH, 03.12.1993 - XI S 12/93

    Aussetzung der Vollziehung auf Grund unbilliger Härte

  • BGH, 24.11.1997 - NotSt (Brfg) 1/97

    Dienstvergehen eines Notars - Verletzung dienstlicher Pflichten eines Notars -

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