Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.02.1992

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   BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91   

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BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 (https://dejure.org/1992,70)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 (https://dejure.org/1992,70)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 (https://dejure.org/1992,70)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Vorläufiger Rechtsschutz - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Subsidiaritätsprinzip; Verfassungsbeschwerde; vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen eines schweren Nachteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 382
  • NJW 1992, 2749
  • NVwZ 1992, 1080 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1218
 
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Wird zitiert von ... (322)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Die angegriffene Regelung kann in Verbindung mit dem Einigungsvertragsgesetz Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 84, 90 (113)).

    Ob der Sachvortrag, mit dem die Beschwerdeführer ihre Betroffenheit schlüssig dargelegt haben, tatsächlich zutrifft, wäre eine Frage der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 90 (117)).

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Das dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Verwerfungsmonopol hat zwar zur Folge, daß ein Gericht Folgerungen aus der (von ihm angenommenen) Verfassungswidrigkeit eines formellen Gesetzes - jedenfalls im Hauptsacheverfahren - erst nach deren Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht ziehen darf (vgl. BVerfGE 79, 256 (266) [BVerfG 31.01.1989 - 1 BvL 17/87]).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Insbesondere bewirkt die angegriffene Regelung allein - ohne Hinzutreten eines weiteren hoheitlichen Aktes (vgl. BVerfGE 79, 174 (187 f.) [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84]) -, daß sich das Grundstückseigentum nicht auf den in einem Grundstück liegenden Kies erstreckt.
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität gewährleistet unter anderem, daß dem Bundesverfassungsgericht in der Regel nicht nur die abstrakte Rechtsfrage und der Sachvortrag des Beschwerdeführers unterbreitet werden, sondern auch die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für diese Materie zuständiges Gericht (vgl. BVerfGE 69, 122 (125) [BVerfG 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82]; 74, 69 (74 f. [BVerfG 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83])).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 (349) m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Bei dieser Abwägung wäre insbesondere auch zu bedenken, daß eine Vorabentscheidung in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen noch nicht aufgeklärt sind (vgl. BVerfGE 8, 222 (227) [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58]; 13, 284 (289) [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60]).
  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Dieser dient auch einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 55, 244 (247) [BVerfG 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77]; 77, 381 (401) [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Dieser dient auch einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 55, 244 (247) [BVerfG 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77]; 77, 381 (401) [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Gegen eine Vorabentscheidung kann ferner sprechen, daß die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 BvR 1859/91 -, NJW 1992, S. 1676 (1677) [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
    Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität gewährleistet unter anderem, daß dem Bundesverfassungsgericht in der Regel nicht nur die abstrakte Rechtsfrage und der Sachvortrag des Beschwerdeführers unterbreitet werden, sondern auch die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für diese Materie zuständiges Gericht (vgl. BVerfGE 69, 122 (125) [BVerfG 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82]; 74, 69 (74 f. [BVerfG 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83])).
  • BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des BVerfG auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992  1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382, unter B.II.2.b; BFH-Beschluss in BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes würde den Eintritt von Nachteilen während der Durchführung des Hauptsacheverfahrens verhindern, und selbst wenn vorläufiger Rechtsschutz versagt werden sollte, wäre dieses Verfahren jedenfalls bereits zur Vorklärung der offenen tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen geeignet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 1 BvR 2016/01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 2362/11 -, BVerfGK 19, 286; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2013 - 2 BvR 1601/13 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris; BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97 -, BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608; BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - IX B 177/02 -, BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367; Finanzgericht München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 9 V 181/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415).
  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

    bb) Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des BVerfG auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24. Juni 1992 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382, unter B.II.2.b; BFH-Beschluss in BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84, 1 BvR 74/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,434
BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84, 1 BvR 74/87 (https://dejure.org/1992,434)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1992 - 1 BvR 890/84, 1 BvR 74/87 (https://dejure.org/1992,434)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84, 1 BvR 74/87 (https://dejure.org/1992,434)
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Hessisches Sonderurlaubsgesetz

Art. 72 Abs. 1 GG;

Entgeltfortzahlung, Art. 12 GG, Verhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen über Sonderurlaub für Mitarbeiter in der Jugendarbeit begründete Pflicht, Arbeitnehmern für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit bezahlten Sonderurlaub zu gewähren

  • rechtsportal.de

    GG Art.12, 70, 74; HessSonderurlaubsG § 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hess. Sonderurlaubsgesetz i.d.F. vom 28.6.1983 § 1 GG Art. 12
    Hessisches Gesetz über bezahlten Sonderurlaub für Mitarbeiter in der Jugendarbeit: Verfassungswidrigkeit, soweit einzelne Arbeitgeber zur Übernahme der vollen Lohnfortzahlung verpflichtet sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung - Entgeltfortzahlung während eines Sonderurlaubs - Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 226
  • NJW 1992, 2749 (Ls.)
  • NZA 1992, 641
  • WM 1992, 838
  • DVBl 1992, 759
  • BB 1992, 926
  • DB 1992, 841
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
    Durch die Verurteilung der Beschwerdeführerin zu II zur Zahlung des vollen Arbeitsentgelts für die Zeit, in der eine ihrer Arbeitnehmerinnen an einem Pfadfinderlager teilnahm, wird in ihre durch Art. 12 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Freiheit der Berufsausübung eingegriffen (vgl. BVerfGE 77, 308 ).

    Eine Abgabe, die besonderen kompetenzrechtlichen Regelungen unterliegen könnte, bürdet es den Arbeitgebern nicht auf, und es begründet auch sonst keine Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; ebenso zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ).

    Das hessische Sonderurlaubsgesetz hält sich in diesem Rahmen (ebenso für das hessische Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ).

    bb) Hinsichtlich der finanziellen Belastung der Arbeitgeber durfte der Gesetzgeber berücksichtigen, daß ehrenamtliche Mitarbeiter, die ihren Lebensunterhalt aus dem Arbeitsentgelt bestreiten und auf die damit verbundene soziale Sicherheit angewiesen sind, häufig nicht bereit sein werden, an einer Jugendfreizeit oder ähnlichen Veranstaltung mitzuwirken, wenn sie nicht arbeitsrechtlich abgesichert sind (vgl. BVerfGE 77, 308 ).

    Diese ergibt sich nicht nur daraus, daß der Arbeitgeber zur Erreichung seines Unternehmenszweckes der Mitwirkung seiner Arbeitnehmer bedarf und andererseits der Arbeitnehmer zur Existenzsicherung seine volle Arbeitskraft einsetzen muß und dadurch seine Möglichkeiten zu ehrenamtlicher Tätigkeit verringert werden (vgl. BVerfGE 77, 308 ).

    Eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG kommt offensichtlich nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 77, 308 ).

  • LAG Hessen, 08.09.1986 - 11 Sa 553/86
    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
    a)das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 1986 - 11 Sa 553/86 -,.

    Die Urteile des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 1986 - 11 Sa 553/86 - und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 1985 - 3 Ca 364/85 - verletzen die Beschwerdeführerin zu II in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
    Eine Abgabe, die besonderen kompetenzrechtlichen Regelungen unterliegen könnte, bürdet es den Arbeitgebern nicht auf, und es begründet auch sonst keine Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; ebenso zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
    Eine Abgabe, die besonderen kompetenzrechtlichen Regelungen unterliegen könnte, bürdet es den Arbeitgebern nicht auf, und es begründet auch sonst keine Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; ebenso zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ).
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