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   BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91   

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BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91 (https://dejure.org/1992,1659)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91 (https://dejure.org/1992,1659)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 (https://dejure.org/1992,1659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Potentielle Mörder

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 17a Abs, 1, 20 Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur zum Zitat "Soldaten sind Mörder"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Faires Verfahren - Meinungsfreiheit - Soldaten - Heranziehung des Gesamtkontextes - Deutung der Äußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2750
  • NVwZ 1992, 1185 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1358
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Denn im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes (vgl. § 6 Satz 2 SG ) und mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten, darf gemäß Art. 17 a Abs. 1 GG für Soldaten neben anderen auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung durch gesetzlich begründete Pflichten beschränkt werden (vgl. BVerfGE 44, 197 [202]).

    Es reicht aus, wenn das Verhalten des Soldaten als solches typischerweise geeignet ist, die Disziplin, die auf gegenseitiger Achtung beruhende Kameradschaft und die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten ernsthaft zu gefährden und damit letztlich die Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 44, 197 [203]).

  • OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des sogenannten einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. nur BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Das in der Öffentlichkeit umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20. Oktober 1989 wurde auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger durch das Oberlandesgericht Frankfurt am 11. März 1991 aufgehoben und das Verfahren erneut an das Landgericht zurückverwiesen (NJW 1991, S. 2032 ff.); zwar sei die Rechtsauffassung des Landgerichts nicht zu beanstanden, wonach der Tatbestand der Volksverhetzung nicht vorliege, jedoch seien - was den Vorwurf der Beleidigung anbetreffe - die Ausführungen im angegriffenen Urteil zu § 193 StGB nicht ausreichend und insbesondere die dort vorgenommene Abwägung zwischen dem Ehrenschutz einerseits und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit andererseits ungenügend.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Für allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG gilt das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht (vgl. BVerfGE 28, 282 [289 ff.]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    e) Unbeschadet der vorstehenden Darlegungen kann die Pflicht des Soldaten, seine Meinung - nicht zuletzt unter Beachtung der gebotenen Rücksicht auf die Empfindungen seiner Kameraden - besonnen, tolerant und sachlich zu äußern (vgl. BVerfGE 28, 36 [47]), im Einzelfall insbesondere dazu führen, daß der Soldat bei seiner Meinungsäußerung von der Verwendung bestimmter Begriffe, die besonders emotionsbeladen sind und - selbst im Kontext ihrer Verwendung - zu erheblichen Mißverständnissen und Fehlinterpretationen führen können, absehen muß.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des sogenannten einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. nur BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Da die Erklärung zugleich Meinungsäußerung sei, wäre der Einfluß des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt, wenn ihr ein Sinn gegeben würde, den sie nach dem Wortlaut objektiv nicht habe, oder wenn unter mehreren objektiv möglichen Deutungen die zur Beanstandung führende herausgegriffen würde, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (Hinweis auf BVerfGE 82, 272 [280]).
  • LG Frankfurt/Main, 20.10.1989 - 59 Js 26112/84

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Nach erneuter Berufungshauptverhandlung hob die 29. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am 20. Oktober 1989 ebenfalls das Urteil des Amtsgerichts vom 4. September 1986 auf und sprach Dr. A. frei (StV 1990, 73 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 08.12.1987 - 14 Ns 50 Js 26112/84

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91
    Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht Frankfurt am 8. Dezember 1987 das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach den Angeklagten frei (NJW 1988, S. 2683 ff.).
  • BVerwG, 25.05.2022 - 2 WRB 2.21

    Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr

    Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn Teilen einer Meinungsäußerung eine bei hinreichender Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche und damit überzogene Deutung gegeben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterworfen wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750 ; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020- 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 20).
  • VG Chemnitz, 14.09.2021 - 7 L 393/21

    "Hängt die Grünen"-Wahlplakate: Mit 100 Meter Abstand erlaubt

    Hiervon erfasst ist insbesondere auch das Recht, sich in der öffentlichen Auseinandersetzung im politischen Meinungskampf - selbst in überspitzter und polemischer Form - kritisch zu äußern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91 -, juris Rn. 61).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 3, vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, juris, Rn. 61, vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, juris, Rn. 108, und vom 22. Juni 1982 - 1 BvR1376/79 -, juris, Rn. 13.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Für allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG gilt das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht (BVerfG NJW 1992, 2750).

    Denn ob ein Soldat gegen seine Dienstpflichten verstößt, muß auch für ihn selbst bereits im Zeitpunkt seines Verhaltens erkennbar sein; die Beurteilung kann nicht von nachträglichen Entwicklungen abhängig gemacht werden, insbesondere davon, ob durch das weitere Bekanntwerden des Verhaltens später konkrete Beeinträchtigungen eingetreten sind (BVerfG NJW 1992, 2750).

    Die freiheitssichernde Funktion des Grundrechts auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) erfordert es daher, daß der Richter den Inhalt von Meinungsäußerungen unter Heranziehung des gesamten Kontextes einer Erklärung objektiv und sachlich vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie gefallen ist, ermittelt und in der Begründung seiner Entscheidung erkennen läßt, daß er seine Einschätzung auf diese Weise gewonnen hat, insbesondere der Äußerung keine Deutung gibt, die sich aus ihrem Wortlaut nicht oder nicht mit hinreichender Klarheit ergibt (BVerfGE 82, 43 [50]) oder einzelnen Teilen einer Meinungsäußerung keine bei hinreichender Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche verschärfende und damit überzogene Deutung beimißt und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterwirft (BVerfG NJW 1992, 2750).

    Denn selbst in einer inhaltlich den dienstlichen Erfordernissen nicht widersprechenden Äußerung kann einem einzelnen Textteil im Hinblick auf eine bestimmte Wortwahl und eine darauf beruhende Außenwirkung bei der disziplinarrechtlichen Bewertung ein besonderes, selbständiges Gewicht beizumessen sein (BVerfG NJW 1992, 2750).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem bereits mehrfach erwähnten Beschluß vom 10. Juli 1992 (NJW 1992, 2750) sowie in dem Beschluß vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1857/91 - nicht beanstandet, daß dem Ausdruck "alle Soldaten sind potentielle Mörder" in der Erklärung vom 7. November 1989 im Hinblick auf die Wortwahl und die darauf beruhende Außenwirkung bei der disziplinarrechtlichen Bewertung ein besonderes, selbständiges Gewicht beigemessen wird, und hat dargelegt, daß die Verwendung des Begriffs "potentielle Mörder" und die inhaltliche Billigung der Aussage "alle Soldaten sind potentielle Mörder" durch Soldaten zumal in der damaligen Situation und bei Berücksichtigung der Emotionen, die das Urteil des Landgerichts Frankfurt gerade in den Reihen der Bundeswehr ausgelost hatte, für den Tatbestand eines Dienstvergehens spricht.

    Die sich daraus ergebende Behinderung der Meinungsfreiheit im Rahmen der von dem Soldaten freiwillig übernommenen dienstlichen Pflichten, die hier ausschließlich die Form der Äußerung betrifft, hat keine über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Auswirkungen auf die Ausübung des Grundrechts durch Soldaten (BVerfG NJW 1992, 2750).

    Der Senat hatte andererseits jedoch zu beachten, daß die disziplinarrechtliche Ahndung der Meinungsäußerung eines Soldaten einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme neben der Beeinträchtigung der individuellen Meinungsfreiheit über den Einzelfall hinaus auch allgemein erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit durch Soldaten haben kann (BVerfG NJW 1992, 2750).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Für das Disziplinarverfahren hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren dahin konkretisiert, dass der Inhalt einer disziplinarrechtlich geahndeten Meinungsäußerung "unter Heranziehung des gesamten Kontextes einer Erklärung objektiv und sachlich vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie gefallen ist, ermittelt" werden muss und aus den Entscheidungsgründen nachvollzogen werden kann, dass das Gericht seine Einschätzung auf diese Weise gewonnen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, DVBl 1992, S. 1358 ).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der

    Jedermann hat insbesondere in der öffentlichen Auseinandersetzung, zumal im politischen Meinungskampf, das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, NJW 1992, S. 2750).
  • OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17

    Keine Volksverhetzung durch Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit gleichzeitigem

    Dies umfasst auch in überspitzter und polemischer Form zum Ausdruck gebrachte Kritik (BVerfG NJW 1992, 2750).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Verfassungsrechtlich ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juli 1992 - BvR 1802/91 - NZWehrr 1992, 205 m. w. N.; Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 10 Rn. 60 m. w. N.) im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn Teilen einer Meinungsäußerung eine bei hinreichender Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung gegeben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterworfen wird (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750 ).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Jedermann hat insbesondere in der öffentlichen Auseinandersetzung, zumal im politischen Meinungskampf, das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern (BVerfG NJW 1992, 2750).
  • VG München, 24.05.2019 - M 7 E 19.2503

    Wahlplakat mit beschimpfendem Unfug an öffentlicher Totengedenkstätte

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

  • BayObLG, 31.01.2022 - 204 StRR 574/21

    Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen

  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

  • VG Chemnitz, 16.09.2021 - 7 L 395/21

    Wahlwerbung: Plakate von "Die Partei" sind zulässig

  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

  • VGH Bayern, 23.05.2019 - 10 CE 19.997

    Entfernung von Wahlplakaten

  • BVerwG, 05.12.2000 - 2 WD 38.00

    Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten wegen Veruntreuung von Verpflegungsgeldern von

  • OLG München, 09.02.2010 - 5St RR (II) 9/10

    Volksverhetzung durch Wahlplakat der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

  • VG Weimar, 18.10.2019 - 1 E 1536/19

    Die Aussage "Wahlvolk aufgepasst: Mohring will mit Höcke bumsen! Wählt lieber:

  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 10 CE 19.1032

    Erfolglose Beschwerde gegen Entfernung von Wahlplakaten

  • BVerwG, 17.03.2004 - 2 WD 17.03

    Leutnant; Zugführer; wettkampfähnliches Trinken; körperliche Unversehrtheit;

  • BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20

    Teilweise Aufhebung einer Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen

  • VG Magdeburg, 14.02.2012 - 8 A 6/11
  • BVerwG, 09.03.1994 - 2 WD 30.93

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • LG Ellwangen/Jagst, 19.10.2022 - 1 O 49/22

    Machte Karl Lauterbach Impfunwillige rechtswidrig verächtlich?

  • OLG Celle, 15.07.2021 - 2 Ss 40/21
  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 16a DZ 07.3110

    Disziplinarrecht

  • LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17

    "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"

  • VG München, 09.10.2023 - M 19L DA 23.3325

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

  • OLG Köln, 27.04.1993 - 15 U 193/92

    Bezeichnung einer Person als Neofaschist als eine durch Art. 5 Grundgesetz (GG)

  • VG Wiesbaden, 22.12.2017 - 28 K 1093/16

    Hinreichende Konkretisierung missbilligender Äußerungen

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