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   BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92   

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BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92 (https://dejure.org/1992,596)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1992 - 1 StR 182/92 (https://dejure.org/1992,596)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 1 StR 182/92 (https://dejure.org/1992,596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und Akten - Verletzung der Aufklärungspflicht - Urteilsgründe - Begründung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, § 261
    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2840
  • MDR 1992, 890
  • NStZ 1992, 506
  • StV 1992, 549
  • Rpfleger 1993, 36
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92
    Eine solche Beanstandung mag ausnahmsweise dann statthaft sein, wenn sich aus den Urteilsgründen ergibt, daß der Richter bestimmte sich aufdrängende Vorhalte unterlassen hat (vgl. BGHSt 17, 351, 352 f.) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].

    Solches widerspricht der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGHSt 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548; siehe ferner jeweils m.w. Nachw.: Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 77; Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 40; Pikart in KK a.a.O. § 337 Rdn. 3).

    Dort handelte es sich um eine Aussage, die in der Hauptverhandlung wörtlich protokolliert worden war (StV 1991, 548), und um den besonderen Fall, daß das Tatgericht selbst die frühere Aussage herangezogen und sich auf Aussagekonstanz gestützt hatte, obwohl sich die Aussagen widersprochen haben sollen (StV 1992, 2).

  • BGH, 06.09.1991 - 2 StR 248/91

    Beweiswürdigung - Wechselnde Aussage - Belastungszeuge - Aussagekonstanz -

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92
    Dort handelte es sich um eine Aussage, die in der Hauptverhandlung wörtlich protokolliert worden war (StV 1991, 548), und um den besonderen Fall, daß das Tatgericht selbst die frühere Aussage herangezogen und sich auf Aussagekonstanz gestützt hatte, obwohl sich die Aussagen widersprochen haben sollen (StV 1992, 2).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548; siehe ferner jeweils m.w. Nachw.: Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 77; Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 40; Pikart in KK a.a.O. § 337 Rdn. 3).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92
    Denn ob Bewährungsleistungen erbracht wurden und wenn ja, ob und wie sie bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt worden sind (§ 58 Abs. 2 Satz 2 StGB), kann das Revisionsgericht hier nur auf Grund einer zulässig vorgetragenen Verfahrensrüge prüfen, welche die entsprechenden Tatsachen vortragen muß (BGHSt 35, 238 [BGH 17.03.1988 - 1 StR 361/87]).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92
    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; BGH StV 1991, 548; siehe ferner jeweils m.w. Nachw.: Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 77; Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 40; Pikart in KK a.a.O. § 337 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Grundsätzlich ist für den Nachweis eines Erörterungsmangels wegen Widersprüchlichkeit von Sachverständigengutachten im Sinne von § 261 StPO erforderlich, dass sich der Widerspruch aus dem Urteil selbst ergibt und in den Urteilsgründen nicht ausgeräumt wird (vgl. BGH, NStZ 2005, 161; BGH, NStZ 1992, 506 [Zeugenaussagen]; Pelz, NStZ 1993, 361, 364).

    Die behauptete Erklärung von Prof. S2 in der Hauptverhandlung und ein Widerspruch zwischen schriftlicher und mündlicher Begutachtung können aus dem Akteninhalt nicht ohne eine dem Senat versagte Rekonstruktion der Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 17, 351 = NJW 1962, 1832; BGH, NJW 1984, 1245, 1246; BGH, NStZ 1992, 506, 507; BGH, NStZ 1997, 296; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 156/97 -, zitiert nach juris Rn. 8) festgestellt werden.

  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auch im Revisionsverfahren sind Rügen ausgeschlossen, die eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme voraussetzen würden (st. Rspr., u. a. BGHSt 17, 351, 352; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1992, 2840; NStZ 1997, 296; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 23, 26, 34).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Das Revisionsgericht ist bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält (vgl. BGH NStZ 1992, 506; StV 1986, 421; BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind behauptete Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten oder dem Verlauf der Hauptverhandlung, wenn sie sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; 2008, 55).

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296; 2008, 55).

  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht aber - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hatte - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296).

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgestellt ist, bindet das Revisionsgericht (vgl. BGHSt 38, 14, 15; BGH NStZ 1992, 506; Urt. v. 09.10.2002 - 5 StR 42/02 insoweit in BGHSt 48, 34 nicht abgedruckt; Senat B. v. 22.03.2005 - 3 Ss 22/05).

    Ob der Inhalt einer Urkunde oder Aussage zu diesem Zeitpunkt beweiserheblich war, lässt sich aber nur aus dem Inbegriff der gesamten Hauptverhandlung auf Grund des persönlichen Eindrucks vom Beweiswert der Beweismittel beurteilen, zumal ein (vermeintlicher) Widerspruch zwischen dem Inhalt einer Urkunde oder früherer Bekundungen eines Zeugen und den Feststellungen in der Hauptverhandlung sich durch das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme für alle Verfahrensbeteiligte so zweifelsfrei gelöst haben kann, dass kein Anlass für eine Darlegung in den Urteilsgründen mehr bestand (Senat aaO; vgl. BGH NStZ 1992, 506; NStZ 1997, 294; NStZ 2000, 156).

  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

    wesentlich für die ausnahmsweise Zulassung der Verfahrensrüge ist aber nach der Rechtsprechung des BGH, daß sich aus den Akten ein Anhaltspunkt für den behaupteten Aufklärungs- oder Würdigungsmangel ergibt und dieser Hinweis sich anhand der Urteilsgründe bestätigt (vgl. neben BGH NStZ 1991, 500 auch BGH Strafverteidiger 1988, 138 und 1989, 423 und in Abgrenzung dazu Strafverteidiger 1988, 518; 1992, 550; NStZ 1992, 506 ).

    Diese Alternativität kann hier - anders als im Fall BGH NStZ 1992, 506 - die Verfahrensrüge begründen, weil sie ihre Grundlage nicht nur im Akteninhalt, sondern - wie dargelegt - auch in den Urteilsgründen findet; deshalb ist die dem Revisionsgericht grundsätzlich verwehrte "Rekonstruktion der Hauptverhandlung" in solchen Fällen entbehrlich (BGH NStZ 1991, 500 ).

  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 58/01

    Umfassende Beweiswürdigung; Beweisaufnahme; Zulässigkeit der Verfahrensrüge

    Was in ihm über das Ergebnis der Verhandlung zur Schuld- und Straffrage festgehalten ist, bindet das Revisionsgericht und ist Grundlage der sachlich-rechtlichen Nachprüfung des Urteils (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; 38, 1, 15; BGH NJW 1992, 2840, 2841).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Wie der Bundesgerichtshof bereitsim Urteil vom 2. Juni 1992 - 1 StR 182/92 - (wistra 1992, 308 = NStZ 1992, 506) im einzelnen dargelegt hat, sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich.
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Wie der Bundesgerichtshof demzufolge wiederholt entschieden hat, ist ein solcher Widerspruch, wenn er sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergibt, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich; ist der Widerspruch nämlich - wie hier - nicht aus dem Urteil selbst zu entnehmen, läuft die Rüge der Tatrichter habe es unterlassen, den Widerspruch aufzuklären ( § 244 Abs. 2 StPO) oder in den Urteilsgründen zu erörtern ( § 261 StPO) auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe hinaus ( BGH NStZ 1992, 506; StV 1995, 175).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene

  • OLG Koblenz, 21.11.2007 - 1 Ss 293/07

    Meineid: Revisionsrüge der rechtsfehlerhaften Nichtberücksichtigung des

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97

    Vorhalt von Vernehmungsschriften im Prozess - Verurteilung wegen

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

  • BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08

    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Rüge der Aktenwidrigkeit); Beweiswürdigung

  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem

  • BGH, 28.10.1998 - 3 StR 297/98

    Indizien für eine Bandenbildung, Bandenabrede; Keine Beweiswürdigung durch das

  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98

    Einordnung der Rüge gem. § 261 StPO als Verfahrensrüge im Revisionsverfahren;

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99

    Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

  • OLG Köln, 12.03.2001 - Ss 73/01

    Befahren einer Bundesautobahn mit einem LKW ohne gültige Gebührenbescheinigung;

  • BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet; Widerspruch zwischen dem Inhalt des

  • OLG Köln, 13.11.2000 - Ss 73/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verurteilung eines Führers eines Lastzuges zur

  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Fortsetzung des Verfahrens - Terminverkündung -

  • BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93

    Glaubwürdigkeit der Aussage von Kindern - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei

  • BGH, 26.01.1993 - 1 StR 735/92

    Darlegungspflicht des Tatrichters von Tatsachen die zum Freispruch aus

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