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   OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 8 W 219/92   

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https://dejure.org/1992,3744
OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 8 W 219/92 (https://dejure.org/1992,3744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.08.1992 - 8 W 219/92 (https://dejure.org/1992,3744)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. August 1992 - 8 W 219/92 (https://dejure.org/1992,3744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3046
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Entschieden worden ist das für das Überlassen einer Eigentumswohnung zum Dauerbewohnen durch eine asylberechtigte Familie (BayObLG NJW 1992, 917 f.; KG NJW 1992, 3045) und für die Überlassung einer Eigentumswohnung als Unterkunft für einen laufend wechselnden Kreis von Aus- und Übersiedlern (OLG Stuttgart NJW 1992, 3046; BayObLG NJW 1994, 1662).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Der hierzu angeführten Rechtsprechung lässt sich allerdings insoweit eine Einschränkung entnehmen, als eine solche Nutzung nicht den Charakter eines Heims annehmen darf (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1992, 3046; BayObLG, NJW 1994, 1662).

    Nach einer anderen Umschreibung wird ein Heim dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Personen in fortlaufend wechselndem Bestand auf jeweils engstem Raum untergebracht wird (vgl. OLG Hamm, NJW 1992, 184, 185; ähnlich OLG Stuttgart, NJW 1992, 3046 f.: bis ca. 2 Personen pro Zimmer und Verweildauer von mehr als einem halben Jahr noch Wohnnutzung).

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • OLG Hamm, 08.03.1993 - 15 W 244/92

    Klage gegen die Vermietung von Wohneigentum an die Stadt zur Unterbringung von

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  • LG Koblenz, 04.08.2016 - 2 S 124/15

    Sondereigentum an Asylbewerber überlassen: Gemeinschaft darf Zustimmung nicht

    Zudem sei nach dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 13.08.1992, 8 W 219/92, die Nutzung einer Eigentumswohnung als Unterkunft für wechselnde Aussiedler und Übersiedler anerkannt.
  • LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19

    Dient die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung Wohnzwecken?

    Die Rechtsprechung sieht eine solche Überbelegung regelmäßig jedenfalls dann nicht als gegeben an, wenn in einer 50 qm großen 2-Zimmer Wohnung zwei nicht familiär verbundene Personen leben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1994 - 20 W 216/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.1992 - 8 W 219/92) oder für jede erwachsene Person ca. 10 qm vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.1994 - 2Z BR 7/94 = NJW 1994, 1662; KG Berlin, Beschluss vom 10.07.1002 - 24 W 3030/92 = WuM 1992, 554).
  • AG Konstanz, 30.04.2008 - 12 C 2/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einer Feriengegend in einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen verstößt nicht gegen die Zweckbestimmung "Wohnung" der Teilungserklärung und ist somit keine unzulässige Gebrauchsausübung ( Abweichung von OLG Stuttgart NJW 1992, 3046, OLG Saarbrücken NZM 2006, 588 und KG ZMR 2007, 803).

    Im Ergebnis wird hier jedoch den beiden genannten Gerichtsentscheidungen (sowie Staudinger, Kommentar zum WEG, § 13, 85) gefolgt und nicht der Gegenauffassung (OLG Stuttgart NJW 1992, 3046, OLG Saarbrücken NZM 2006, 588 und KG ZMR 2007, 803).

  • LG Koblenz, 16.11.2016 - 2 S 99/15

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Eigentumswohnung als Unterkunft für

    Auch die Belegung mit 2 bis 3 Personen hält sich im Rahmen der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen zur zulässigen Belegung von Wohnnutzungsraum bei vorübergehender Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Aussiedlern (OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.1992, Az.: 8 W 219/92, Rn. 32, 33, zit. nach juris: 2 Personen pro Zimmer bei einer Verbleibdauer von ca. ½ Jahr; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.05.1994, Az.: 20 W 216/94, Rn. 4, zit. nach juris: 6 qm pro Person; AG Laufen, Urteil vom 04.02.2016, Az.: 2 C 565/15 WEG, Rn. 16, zit. nach juris: 8 Personen auf 92 qm; Bärmann-Suilmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 13 Rn. 35: 3 Personen pro Zimmer mit Verweildauer von mindestens ½ Jahr; Jennißen-Schultzky, WEG, 4. Auflage 2015, § 15, Rn. 28 [unter Bezugnahme auf das hessische Wohnungsaufsichtsgesetz]: 9 qm pro Person).
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 234/98

    Zustimmung des Verwalters zur Vermietung von Wohnungseigentum; Ablehnung der

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  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 7/94

    Belegung einer Eigentumswohnung mit Aussiedlern

    Zulässig ist nur ein Wohngebrauch, wie er unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Größe der Wohnungen noch im Rahmen des Üblichen liegt (OLG Stuttgart OLGZ 1993, 184/187).
  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch

  • LG Braunschweig, 08.12.2015 - 6 S 409/15

    Wohnungseigentum: Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05

    Hotelzimmer ist keine Wohnnutzung

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 94/04

    Rechtsfolgen einer überlangen Verfahrensdauer - Entscheidungsmöglichkeit durch

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