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   OLG Düsseldorf, 31.08.1992 - 1 Ws 790/92   

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https://dejure.org/1992,2726
OLG Düsseldorf, 31.08.1992 - 1 Ws 790/92 (https://dejure.org/1992,2726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.1992 - 1 Ws 790/92 (https://dejure.org/1992,2726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 1992 - 1 Ws 790/92 (https://dejure.org/1992,2726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC-Archiv

    Computer kein Tatwerkzeug für Herstellung eines beleidigenden Schriftsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3050
  • MDR 1993, 69
  • NStZ 1993, 137
  • StV 1993, 312
  • Rpfleger 1993, 82
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1956 - 4 StR 406/56
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.1992 - 1 Ws 790/92
    Einziehbar sind nicht solche Gegenstände, die lediglich im Zusammenhang mit der Tat stehen, sondern nur solche, die darüber hinaus nach der Absicht des Täters als eigentliches Mittel der Verwirklichung eines Straftatbestandes eingesetzt werden (vgl. BGHSt 10, 28; Dreher/Tröndle, aaO., Rdnr.7), deren Verwendung für die Begehung der Tat kausal geworden oder zumindest dazu bestimmt gewesen ist (vgl. Schönke-Schröder, aaO., Rdnr.11).
  • LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11

    Abofallen-Verfahren: Freiheits- und Geldstrafen verhängt

    Die Voraussetzungen für eine Einziehung sichergestellter Gegenstände, insbesondere der von den Angeklagten verwendeten Computer und Speichermedien, nach § 74 StGB lagen nicht vor, da nicht festzustellen war, dass diese Gegenstände nicht lediglich in Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten standen, sondern darüber hinaus als eigentliche Mittel zur Verwirklichung der Straftatbestände eingesetzt wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.1992, Az. 5 Ss 378/92 - 120/92 I, zit. nach Juris; OLG Düsseldorf NJW 1992, 3050, 3050 f.).
  • OLG Köln, 16.09.2005 - 2 Ws 336/05

    Unzulässige Einziehung eines Grundstücks als Tatmittel

    Es muß sich um "Werkzeuge" handeln, die die Tat gefördert haben und fördern sollten (vgl. BGHSt 10, 28; OLG Düsseldorf, NJW 92, 3050 und NJW 93, 1485; OLG Frankfurt NStZ-RR 00, 45; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 74 Rn 9a f; Tröndle/Fischer, a.a.O. § 74 Rn 6).
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