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   BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87   

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BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87 (https://dejure.org/1990,46)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 4 C 40.87 (https://dejure.org/1990,46)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 (https://dejure.org/1990,46)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines optisch wahrnehmbaren Bebauungszusammenhangs - Von einer Straße ausgehender Verkehrslärm - Nichteinhaltung von gesunden Wohnverhältnissen - Belastung eines Baugrundstücks durch Verkehrslärm - Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle von Bestimmungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 328 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 879
  • DVBl 1991, 810
  • BauR 1991, 308
  • ZfBR 1991, 126
 
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Wird zitiert von ... (434)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (vgl. etwa Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293 = UPR 1990, 439; Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = DÖV 1988, 840).

    Hierüber ist allerdings nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Wertung und Bewertung des im Einzelfall gegebenen konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 und vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Auch kann es für die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2, erster Halbsatz BauGB auf den Schutz von Außenwohnbereichen, wie er im letztgenannten nachbarschaftlichen Austauschverhältnis allerdings beansprucht werden kann (vgl. dazu etwa Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 = NVwZ 1989, 255), nicht maßgeblich ankommen, wie ein Blick auf innerstädtische Wohnbedingungen ohne weiteres ergibt.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (vgl. etwa Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293 = UPR 1990, 439; Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = DÖV 1988, 840).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (vgl. etwa Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293 = UPR 1990, 439; Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = DÖV 1988, 840).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (vgl. etwa Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293 = UPR 1990, 439; Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = DÖV 1988, 840).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang (noch) angehört (vgl. etwa Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293 = UPR 1990, 439; Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = DÖV 1988, 840).
  • BVerwG, 22.09.1989 - 5 B 146.88
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Die Revision macht auch nicht substantiiert geltend, daß das Berufungsgericht das ihm zur Verfügung stehende Wissen überschätzt oder daß es völlig ungeeignete Erkenntnisquellen benutzt habe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    Hierüber ist allerdings nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Wertung und Bewertung des im Einzelfall gegebenen konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 und vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - a.a.O.).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    So kann auch eine Straße oder ein Weg je nach den Umständen des Einzelfalles einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 4 C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 = DVBl. 1975, 509; Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 4 B 19.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 123 = NVwZ-RR 1989, 6).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
    So kann auch eine Straße oder ein Weg je nach den Umständen des Einzelfalles einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 4 C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 = DVBl. 1975, 509; Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 4 B 19.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 123 = NVwZ-RR 1989, 6).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Die für die Bestimmung des Bebauungszusammenhangs erforderliche wertende und bewertende Betrachtung der konkreten tatsächlichen Verhältnisse kann nach dem Sachzusammenhang, in den sie eingebettet ist, nur an äußerlich erkennbare, also mit dem Auge wahrnehmbare Gegebenheiten der vorhandenen Bebauung und der übrigen Geländeverhältnisse anknüpfen (Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 S. 55).
  • VG Gelsenkirchen, 28.08.2014 - 9 L 1082/14

    Lärm, TA-Lärm, Geräuschimmissionen; Nachbarschutz, Rücksichtnahme,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = juris, Rn 22; Beschlüsse vom 16. Februar 1988 - 4 B 19.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 123 = juris, Rn 2, und vom 10. März 1994 - 4 B 50/94 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 165 = juris, Rn 4.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138) bereits geklärt, daß § 34 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB auf die Abwehr städtebaulicher Mißstände i. S. von § 136 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschränkt ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90   

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https://dejure.org/1990,739
BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90 (https://dejure.org/1990,739)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 20.90 (https://dejure.org/1990,739)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 (https://dejure.org/1990,739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Luftfahrzeugführer - Luftfahrerlaubnis - Unzuverlässigkeit

  • pilotundrecht.de PDF

    KeKeine luftrechtliche Zuverlässigkeit nach Drogendelikten

  • rechtsportal.de

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher strafrechtlicher Vorbelastung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 328 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 889
  • NZV 1991, 325
  • DÖV 1991, 472
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59

    Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90
    Entsprechendes hat der Senat bereits für die straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis entschieden (Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG 7 C 233.59 - BVerwGE 11, 334) Bei einem Bewerber, der, wie der Kläger, noch in jüngster Zeit wegen Einfuhr und Weiterveräußerung von Kokain bestraft und der darüber hinaus im Besitz von Marihuana angetroffen worden ist, können Zweifel bestehen, ob er nicht die Luftfahrerlaubnis zum verbotenen Transport von Betäubungsmitteln mißbrauchen wird.
  • BVerwG, 30.03.1990 - 7 B 159.89

    Anerkennung einer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90
    Es ist danach in der Regel angemessen, das Interesse an der Erlangung einer Berufsflugzeugführererlaubnis 2. Klasse in Anlehnung an die Obergrenze des genannten Rahmens und die zusätzlich dazu beantragte Instrumentenflugberechtigung mit einem Zuschlag von 1/2 dieses Betrages zu bewerten (vgl. Beschluß des Senats vom 30. März 1990 - BVerwG 7 B 159.89 - ZLW 1990, 307 = Buchholz 442.41 LuftVZO Nr. 6).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Soweit der 1. Strafsenat in seiner Antwort auf die Anfrage des Senats darauf abstellt, daß normübergreifend und systematisch-vergleichend auf das Verständnis vom Begriff der "Zuverlässigkeit" im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) hinzuweisen sei (S. 21 des Antwort-Beschlusses), kann der Senat nicht erkennen, daß die Auslegung dieses Begriffes der Rechtsauffassung des Senats entgegenstehen könnte: Abgesehen davon, daß der Begriff der "Zuverlässigkeit", der etwa auch in der Gewerbeordnung, im Waffenrecht und im Atomrecht verwendet wird, je nach dem bereichsspezifischen Gefahrenpotential differenziert zu betrachten ist und daher nicht ohne weiteres mit dem der "Geeignetheit" zum Führen von Kraftfahrzeugen gleichgesetzt werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem in NVwZ 1991, 889 (= NZV 1991, 325) abgedruckten Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 - betont, daß der Begriff der Zuverlässigkeit eines Luftfahrzeugführers mit Blick auf die Sicherheit des Luftverkehrs auszulegen sei (aaO S. 891).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Wenn - wie bei Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs - hochrangige Rechtsgüter wie das Leben und die Gesundheit zahlreicher Menschen gefährdet werden können, kann der Normgeber auch bereits die geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Schadens ausreichen lassen (so zu den Anforderungen an die Zuverlässigkeit eines Luftfahrzeugführers, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 20.90 - NVwZ 1991, 889 ).
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    Wegen erheblicher Straftaten auch der sogen. allgemeinen Kriminalität kann der Widerruf der Luftfahrerlaubnis in Betracht kommen (vgl. mit Rechtsprechungsnachweisen: Giemulla/Schmid, LuftVG § 4 Rdn. 19, 22 - 24a; Hofmann/Grabherr, LuftVG 2. Aufl. § 4 LuftVG Rdn. 61: mehrfache Vermögensdelikte; Untreue und vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht; gewerbsmäßiger Schmuggel; gewerbsmäßige Hehlerei, Urkundenfälschung; siehe beispielsweise BVerwG NZV 1991, 325 zu einem Rauschgiftdelikt).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist, umso höhere Anforderungen kann der Gesetzgeber an die Zuverlässigkeit von Bewerbern für eine entsprechende (berufliche) Tätigkeit stellen (vgl. BVerwG vom 14.12.1990 NVwZ 1991, 889/890).
  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es deshalb keinen Bedenken, an die Zuverlässigkeit von Flugzeugführern strenge Anforderungen zu stellen und schon bei begründeten Zweifeln zu Lasten des Überprüften zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 -, NVwZ 1991, S. 889 ; BVerwGE 121, 257 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - 20 A 4721/03

    Luftfahrtrecht: Widerruf der Zustimmung zur Erteilung der Zutrittsberechtigung zu

    vgl. hierzu aus dem Bereich der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführers: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 -, GewArch 1991, 195.

    vgl. zur strafgerichtlichen Sozialprognose in Bezug auf einen Berufsluftfahrzeugführer: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 -, a.a.O.

  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 8 ZB 09.1080

    Luftsicherheitsassistent; Eignung zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an

    Daher ist bei der Bestimmung der jeweils erforderlichen Eignung nach dem bereichsspezifischen Gefahrenpotential zu differenzieren (vgl. BVerwG vom 14.12.1990 NVwZ 1991, 889).

    Da die Risiken aus beruflichen Tätigkeiten, für die eine Beurteilung der Eignung in Betracht kommt, in jedem Bereich unterschiedlich sind, ist bei der Bestimmung der jeweils erforderlichen Eignung nach dem bereichsspezifischen Gefahrenpotential zu differenzieren (vgl. BVerwG vom 14.12.1990 NVwZ 1991, 889).

  • VG Aachen, 28.10.2019 - 6 K 1526/19

    Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 20.90 -, juris Rn. 17 f.
  • VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16

    Zustimmung zur Betrauung eines Prüfingenieurs - Zulässigkeit der Klage einer

    Vom Fehlen der Zuverlässigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Prüfingenieur seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben wird, ohne dass es einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer zukünftig ordnungswidrigen Ausübung seiner Tätigkeit bedarf (vgl. zum Gewerberecht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93 -, juris; Beschluss vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, NVwZ-RR 1990, 186 m.w.N.; zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 20/90 , juris).

    An die Zuverlässigkeit eines Prüfingenieurs sind hohe Anforderungen zu stellen, da dieser mit hoheitlichen Aufgaben betraut ist und ihm im Rahmen seiner Kompetenz zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen gewichtige Schutzgüter, nämlich Leib, Leben und Eigentum der Verkehrsteilnehmer, überantwortet sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.1998 - 1 U 140/98 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.12.1990, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Hierauf kann allein aus der Strafaussetzung zur Bewährung nicht geschlossen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1990 - BVerwG 7 C 20.90 -, NVwZ 1991, 889, 891 (Zuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführers); Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2002 - 21 ZS 01.2890 -, juris Rn. 21 (Zuverlässigkeit eines Arztes)).
  • VG Gera, 21.02.2017 - 3 K 733/15

    Versagung der Erneuerung der Privatpilotenlizenz wegen luftverkehrsrechtlicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15

    Luftsicherheit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Pilot; Steuerhinterziehung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2007 - 1 M 100/07

    Zur Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG

  • OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02

    Luftverkehrssicherheit, Zuverlässigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 8 A 11008/09

    Luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Entzug der Erlaubnis zum Führen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 20 B 44/07

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung des Zugangs zu nichtöffentlichen Bereichen eines

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 12 ME 344/08

    Rücknahme der erteilten Erlaubnis (Lizenz) als Berufsflugzeugführer aufgrund von

  • VG Braunschweig, 06.02.2007 - 2 B 492/06

    Zuverlässigkeitszweifel an Pilot bei mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitungen;

  • VG Freiburg, 18.06.2020 - 9 K 4555/19

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit bei zeitweiser Tätigkeit als Sekretär

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 20 A 1490/05

    Voraussetzungen der erforderlichen jagdrechtlichen Zuverlässigkeit; Anspruch auf

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2009 - 12 LA 228/08

    Privatpilotenlizenz; Zuverlässigkeit i.S.d. Luftverkehrsrecht

  • VG Hamburg, 09.03.2021 - 15 E 589/21

    Rücknahme der Feststellung der Zuverlässigkeit eines Piloten nach Feststellung

  • VGH Hessen, 09.07.2007 - 11 UZ 2204/06
  • VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.02081

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; jugendgerichtliche Ahndungen

  • VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 10 K 08.01930

    Zuverlässigkeit; Luftsicherheitsrecht; Luftverkehrsrecht; Verurteilung wegen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3146
BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89 (https://dejure.org/1991,3146)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1991 - 3 C 58.89 (https://dejure.org/1991,3146)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 3 C 58.89 (https://dejure.org/1991,3146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von Bewilligungsrücknahme und Rückzahlungsaufforderung - Wegfall der Bereicherung aus einer Beihilfe - Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Prüfung der Entreicherung - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 328
  • NVwZ 1992, 371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89
    Diese Bestimmung wird nach dem Urteil des Senats vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - (BVerwGE 74, 357, 362) [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] nicht durch § 9 Abs. 2 Satz 1 der Beihilfenverordnung - Magermilch verdrängt, wonach zu Unrecht empfangene Beihilfen zurückzuzahlen sind.

    Wie im Urteil des Senats vom 14. August 1986 (a.a.O. S. 367) kann offenbleiben, ob § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB neben § 48 Abs. 2 Satz 7 VwVfG überhaupt Anwendung findet (bejahend Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl., § 48 Rdnr. 125); denn nach den von der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gingen die Beteiligten nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts nicht übereinstimmend von der Möglichkeit aus, daß der Bewilligungsbescheid später in Wegfall geraten könnte.

  • BGH, 12.05.1978 - V ZR 67/77

    Herausgabepflicht der Nutzungen eines Gewerbebetriebes bei Rücktritt von einem

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89
    Inwieweit Gewinne, die mit Hilfe rechtsgrundlos erlangter Gegenstände erzielt worden sind, als Nutzungen im Sinne des § 818 Abs. 1 BGB der Herausgabepflicht unterliegen, ist im einzelnen äußerst streitig (vgl. ausführlich Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 3, 2. Aufl., § 818 Rdnrn. 16 ff.; Staudinger-Lorenz a.a.O., § 818 Rdnrn. 10 ff.; BGH, Urteile vom 8. Januar 1975 - VIII ZR 126/73 - NJW 1975, 638 und vom 12. Mai 1978 - V ZR 67/77 - NJW 1978, 1578).
  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 173/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89
    Die Bereicherung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte ein wirtschaftlicher Begriff, der aus der Gegenüberstellung aller Vermögensverschiebungen beim Bereicherungsschuldner zu ermitteln ist, die mit dem Tatbestand, der den Bereicherungsanspruch ausgelöst hat, im ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1955 - I ZR 173/53 - LM § 818 Abs. 3 BGB Nr. 6; vgl. auch Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl., § 48 Rdnr. 127).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89
    In diesem Falle erfordern es die Billigkeitsrücksichten, auf welchen die durch den Bereicherungsanspruch vom Gesetz erstrebte Ausgleichung von Vermögensverschiebungen beruht, daß der Bereicherungsschuldner nicht mit dem Risiko der Durchsetzung der Forderung belastet wird, während er selbst dem Bereicherungsgläubiger den Nennwert zur Verfügung zu stellen hat; der Bereicherungsschuldner kann sich vielmehr darauf beschränken, dem Bereicherungsgläubiger die Abtretung der zweifelhaften Forderung anzubieten (vgl. BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77]; RGZ 86, 343, 348 f.; Palandt-Thomas a.a.O., § 818 Bern. 6 Be).
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89
    Inwieweit Gewinne, die mit Hilfe rechtsgrundlos erlangter Gegenstände erzielt worden sind, als Nutzungen im Sinne des § 818 Abs. 1 BGB der Herausgabepflicht unterliegen, ist im einzelnen äußerst streitig (vgl. ausführlich Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 3, 2. Aufl., § 818 Rdnrn. 16 ff.; Staudinger-Lorenz a.a.O., § 818 Rdnrn. 10 ff.; BGH, Urteile vom 8. Januar 1975 - VIII ZR 126/73 - NJW 1975, 638 und vom 12. Mai 1978 - V ZR 67/77 - NJW 1978, 1578).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89
    Durch Urteil vom 21. September 1983 - Rs 205-215/82 - (EUGHE 1983, 2633) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß das von der A. KG auf der Grundlage von Molkepulver, Kaseinat und Laktose hergestellte Erzeugnis kein beihilfefähiges Magermilchpulver gewesen sei.
  • RG, 24.03.1915 - V 453/14

    Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89
    In diesem Falle erfordern es die Billigkeitsrücksichten, auf welchen die durch den Bereicherungsanspruch vom Gesetz erstrebte Ausgleichung von Vermögensverschiebungen beruht, daß der Bereicherungsschuldner nicht mit dem Risiko der Durchsetzung der Forderung belastet wird, während er selbst dem Bereicherungsgläubiger den Nennwert zur Verfügung zu stellen hat; der Bereicherungsschuldner kann sich vielmehr darauf beschränken, dem Bereicherungsgläubiger die Abtretung der zweifelhaften Forderung anzubieten (vgl. BGHZ 72, 9, 13 [BGH 29.05.1978 - II ZR 166/77]; RGZ 86, 343, 348 f.; Palandt-Thomas a.a.O., § 818 Bern. 6 Be).
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 15 K 23.1634

    Widerruf, Rückforderung und Erstattungsfestsetzung, Unerreichbarkeit des mit

    Dementsprechend ist er auch nicht entreichert (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 15/91 - NVwZ-RR 1994, 32 (33); BVerwG, U.v. 20.6.1991 - 3 C 58/89 - NJW 1992, 328 (330)).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2005 - PL 15 S 434/05

    Vorsitzendenentscheidung in personalvertretungsrechtlichem Beschwerdeverfahren;

    Eine Entscheidung über eine einstweilige Verfügung durch den Vorsitzenden allein anstelle des gesamten Spruchkörpers ist auch in der Beschwerdeinstanz eines personalvertretungsrechtlichen Eilverfahrens in dringenden Fällen zulässig (wie BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBl 1991, 118).

    Dem entspricht es auch, dass nach § 53 Abs. 1 ArbGG bei Entscheidungen außerhalb der mündlichen Verhandlung der Vorsitzende allein entscheidet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBl 1991, 118; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Anhang 7 zu § 83 RdNr. 105; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl., 2004, § 83 RdNr. 123; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.06.1994, ESVGH 44, 277 = PersR 1994, 431).

    Insoweit ist zu beachten, dass die Rechtmäßigkeit der Wahl in einem nachträglichen, in § 25 LPVG gesetzlich vorgesehenen Wahlanfechtungsverfahren eingehend überprüft und die Wahl gegebenenfalls für ungültig erklärt werden kann, so dass an die Notwendigkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung von daher strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.06.2018 - 6 B 1.18

    Bewilligung; Erstattungsanspruch; Insolvenz; Insolvenzeröffnung; Insolvenzmasse;

    Zwar sind die Rücknahme der Bewilligung und die Zahlungsaufforderung in formaler Hinsicht zwei selbständige Verwaltungsakte (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 58.89 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 67 S. 20 ).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

    Sie besteht nur auf der Seite des Erstattungsbescheides; nur er setzt die Wirksamkeit des Aufhebungsbescheides voraus, während der Aufhebungsbescheid auch ohne die Wirksamkeit eines gleichzeitig ergehenden Erstattungsbescheides rechtlich sinnvoll und existenzfähig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 58.89 - (NJW 1992, 328/329)).

    Sinn des § 50 Abs. 3 Satz 2 SGB X kann es deshalb allenfalls sein, die Existenz des Erstattungsbescheides an das rechtliche Schicksal des Aufhebungsbescheides zu binden, nicht aber umgekehrt die Vernichtung des Aufhebungsbescheides zu erzwingen, wenn der Erstattungsbescheid wegen eigenständiger Rechtsfehler aufgehoben werden muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 (a.a.O.), für den inhaltsgleichen § 48 Abs. 2 Satz 8 VwVfG).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 1 L 48/07

    Entreicherungseinwand gegenüber Rückforderung von Fördermitteln nach Widerruf des

    Bereicherung ist ein wirtschaftlicher Begriff, der aus der Gegenüberstellung aller Vermögensverschiebungen beim Bereicherungsschuldner zu ermitteln ist, die mit dem Tatbestand, der den Bereicherungsanspruch ausgelöst hat, im ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 58.89 -, NJW 1992, 328 m. w. N.).

    Sollte die Arbeitnehmerin der Klägerin - wie diese letztlich geltend macht - mit dem Ziel der Entlassung einen Schaden zugefügt haben, dürfte ihr zudem ein entsprechender Schadensersatzanspruch zustehen, der mit seinem Wert als Rechnungsposten in die Berechnung nach § 818 Abs. 3 BGB einzustellen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 58.89 -, NJW 1992, 328).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2014 - 10 S 847/12

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und

    Bereicherung ist ein wirtschaftlicher Begriff, der aus der Gegenüberstellung aller Vermögensverschiebungen beim Bereicherungsschuldner zu ermitteln ist, die mit dem Tatbestand, der den Bereicherungsanspruch ausgelöst hat, im ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 58.89 - NJW 1992, 328).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zulässigkeit der Rückabwicklung des

    Bescheide, mit denen Leistungen des Staates zurückgefordert werden, die zuvor durch Bescheid bewilligt worden sind, stellen in aller Regel und so auch hier abhängige Verwaltungsakte dar, deren Rechtmäßigkeit bedingt ist durch den vorherigen oder zumindest gleichzeitigen Erlaß eines weiteren, den früheren Bewilligungsbescheid aufhebenden Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 58.89 - [NJW 1992, 328/329]).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 111/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erfüllungeiner

    Die Meinung des Klägers, dieser Gegenanspruch habe sich, weil er den Betrag an das Finanzamt abgeführt habe, vor dessen Rückzahlung auf die Abtretung seines Erstattungsanspruchs gegen das Finanzamt beschränkt, trifft nicht zu (vgl. BVerwG NJW 1992, 328, 329 f.; BGHZ 125, 83, 90; MünchKomm-BGB/Lieb, 4. Aufl. § 818 Rdn. 92 Fn. 231; Palandt/Sprau, BGB 65. Aufl. § 818 Rdn. 39).
  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 2987/20

    Landwirtschaftliche Beihilfe; Teilaufhebung und Rückforderung wegen

    Bereicherung ist ein wirtschaftlicher Begriff, der aus der Gegenüberstellung aller Vermögensverschiebungen beim Bereicherungsschuldner zu ermitteln ist, die mit dem Tatbestand, der den Bereicherungsanspruch ausgelöst hat, im ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 58.89 - juris, Rn. 45).
  • VG Regensburg, 11.04.2018 - RN 5 K 18.525

    Rücknahme von bewilligten und ausgezahlten landwirtschaftlichen Förderungen

    Bereicherung ist ein wirtschaftlicher Begriff, der aus der Gegenüberstellung aller Vermögensverschiebungen beim Bereicherungsschuldner zu ermitteln ist, die mit dem Tatbestand, der den Bereicherungsanspruch ausgelöst hat, im ursächlichen Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.1991 - 3 C 58.89 - NJW 1992, 328).
  • VG Saarlouis, 09.05.2008 - 1 K 103/06
  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91

    Nichtvermarktung - Unverzügliche Schlachtung - Einstandspflicht - Prämie

  • FG Hamburg, 21.09.1995 - IV 193/94

    Rechtmäßigeit der Rückforderung einer Ausfuhrerstattung; Verstoß gegen das

  • VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 766/05
  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 1 K 59/08

    Inanspruchnahme als Komplementär für eine Geldschuld der KG

  • VGH Bayern, 26.04.1991 - 17 PE 91.1199

    Personalvertretungsrechtliches Beschwerdeverfahren gegen Erlaß einer

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