Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 13.09.1991 | OLG Köln, 14.05.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2632
BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89 (https://dejure.org/1991,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1991 - 3 C 6.89 (https://dejure.org/1991,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 (https://dejure.org/1991,2632)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei Wegfall der Bereicherung - Herausgabeanaspruch einer zu Unrecht gewährten Beihilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 703
  • NVwZ 1992, 371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Eine unbeschränkt zugelassene Revision kann durch einen in der Begründungsfrist angekündigten eingeschränkten Antrag wirksam beschränkt werden, weil nach § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO erst die Revisionsbegründung einen bestimmten Antrag enthalten muss (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 28.05.2021 - 7 C 4.20

    Luftreinhalteplan für Hamburg ist fortzuschreiben

    Das Fehlen eines ausdrücklich formulierten Antrags ist aber unschädlich, wenn sich gleichwohl Ziel und Umfang des Revisionsbegehrens aus dem Revisionsvorbringen eindeutig entnehmen lassen (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5 S. 2, vom 5. April 2016 - 1 C 3.15 - BVerwGE 154, 328 Rn. 15 und vom 20. März 2019 - 4 C 5.18 - NVwZ 2020, 404 Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15

    Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter

    Angesichts dessen wäre es widersprüchlich, den das Zulassungsziel noch nicht erkennen lassenden Zulassungsantrag bereits als umfassendes Rechtsmittel zu bewerten und den Antragsteller daran festzuhalten (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 132, 176; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.04.2012 - 8 S 198/11 -, NVwZ-RR 2012, 588 ; BVerwG, Urt. v. 20.06.1991 - 3 C 6.89 -, Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91 - 225   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1797
OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91 - 225 (https://dejure.org/1991,1797)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.1991 - Ss 421/91 - 225 (https://dejure.org/1991,1797)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 1991 - Ss 421/91 - 225 (https://dejure.org/1991,1797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr; Anforderungen an das Vorliegen einer Vornahme eines verkehrsfremden bzw. verkehrsfeindlichen Eingriffs; Ausgestaltung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angeklagter; Verkehrsdelikt; Verhalten; Hauptverhandlung; Schlüsse; Innere Tatseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 261

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 703 (Ls.)
  • NZV 1992, 80
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 15.03.1991 - Ss 103/91

    Straßenverkehr; Zweckentfremdung; Fahrzeug; Fließender Verkehr; Gefährdung

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    Sollte nach dem Ergebnis der neuen Verhandlung bezüglich der konkreten Gefährdung nur Fahrlässigkeit anzunehmen sein, so wird darauf hingewiesen, daß dann auch eine "verkehrsfeindliche" Einstellung kaum bejaht werden kann, da verkehrsfeindliches Verhalten die bewußte Zweckentfremdung des Fahrzeugs und die bewußte Gefährdung anderer voraussetzt (vgl. Senatsentscheidung vom 15.3.1991 - Ss 103/91 = NZV 1991, 319 = VRS 81, 110).
  • OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    Beruht die Feststellung des inneren Tatbestands auf Schlußfolgerungen, so muß der Tatrichter nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung nicht nur auf bloßen Vermutungen, sondern auf tragfähigen Erwägungen beruht; er muß auch die Feststellungen zum Vorsatz aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme herleiten (Senatsentscheidung vom 5.8.1988 - Ss 302/88 - vgl. auch Senatsentscheidung vom 28.8.1990 - Ss 381/90 = VRS 80, 34).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1989 - 5 Ss 86/89
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    Ein Mißbrauch des Fahrzeugs als Mittel vorsätzlicher Gefährdung liegt vor bei willkürlichem, scharfen Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um einen nachfolgenden Fahrer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen (OLG Celle VRS 68, 43, 44; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; VRS 77, 280, 282 = NZV 1989, 441; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 -, vom 20.4.1990 - Ss 125/90 -, und vom 13.8.1991 - Ss 364/91 -).
  • OLG Celle, 24.10.1984 - 1 Ss 448/84
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    Ein Mißbrauch des Fahrzeugs als Mittel vorsätzlicher Gefährdung liegt vor bei willkürlichem, scharfen Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um einen nachfolgenden Fahrer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen (OLG Celle VRS 68, 43, 44; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; VRS 77, 280, 282 = NZV 1989, 441; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 -, vom 20.4.1990 - Ss 125/90 -, und vom 13.8.1991 - Ss 364/91 -).
  • OLG Köln, 23.12.1988 - Ss 687/88
    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    Zum Tatbestand der Nötigung wird für die neue Hauptverhandlung darauf hingewiesen, daß nicht jedes mit einer Behinderung oder Gefährdung verbundene verkehrswidrige Verhalten als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB anzusehen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 25.11.1988 - Ss 625/88 = NStE § 240 StGB Nr. 25; Senatsentscheidung vom 23.12.1988 - Ss 687/88 = NZV 1989, 157 = VRS 76, 361).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    "Verkehrsfeindlich" handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweck-fremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (BGH VRS 69, 125, 126; 78, 207, 208 = NZV 1990, 77; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 - und vom 30.3.1990 - Ss 115/90 -).
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 64/85

    Konkrete Gefahr - Gefährlicher Eingriff - Straßenverkehr - Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    "Verkehrsfeindlich" handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweck-fremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (BGH VRS 69, 125, 126; 78, 207, 208 = NZV 1990, 77; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 - und vom 30.3.1990 - Ss 115/90 -).
  • OLG Köln, 25.11.1988 - Ss 625/88

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nötigung im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
    Zum Tatbestand der Nötigung wird für die neue Hauptverhandlung darauf hingewiesen, daß nicht jedes mit einer Behinderung oder Gefährdung verbundene verkehrswidrige Verhalten als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB anzusehen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 25.11.1988 - Ss 625/88 = NStE § 240 StGB Nr. 25; Senatsentscheidung vom 23.12.1988 - Ss 687/88 = NZV 1989, 157 = VRS 76, 361).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Unter diesen Umständen fehlt es bei diesem Angeklagten, dessen Persönlichkeit als die eines "unreifen Sonderlings" beschrieben wird, entgegen der Würdigung der Strafkammer aber auch für die Annahme, er habe die konkreten Gefährdungen der beteiligten Kraftfahrer und ihrer Fahrzeuge zumindest bedingt vorsätzlich herbeigeführt, an einer tragfähigen Grundlage (vgl. OLG Köln NZV 1992, 80, 81).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96

    Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit

    In der Rechtsprechung (OLG Köln NZV 1992, 80, 81 (zu § 315 b StGB)) und im Schrifttum (Horn in SK-StGB § 315 c Rdn. 21) wird allerdings verschiedentlich für Fälle dieser Art eine besondere Begründung des Vorsatzes verlangt.
  • OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 936/99

    Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, lückenhafte

    Grundsätzlich bedarf die Annahme vorsätzlichen Handelns näherer Begründung (OLG Köln, NZV 1992, 80, 81).

    Nähere Darlegungen sind nur dann nicht notwendig, wenn eine andere Schlussfolgerung als die Annahmen vorsätzlichen Handelns denkgesetzlich nicht möglich ist (vgl. OLG Köln, NZV 1992, 80, 81).

  • OLG Köln, 16.02.1994 - Ss 40/94

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung und der Beschlagnahme einer Fahrerlaubnis

    Verkehrsfeindlich handelt derjenige, der sein Fahrzeug bewußt zweckwidrig gebraucht und zweckfremd als Werkzeug der Gefährdung einsetzt (vgl. Senat NZV 1991, 319 = VRS 81, 110, VRS 82, 30 und 39; ständige Senatsrechtsprechung).
  • OLG Hamm, 21.05.2002 - 2 Ss OWi 176/02

    ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigung, Arbeitsamt, Genehmigung, Vorsatz,

    Nähere Darlegungen sind nur dann nicht notwendig, wenn eine andere Schlussfolgerung als die Annahme vorsätzlichen Handelns denkgesetzlich nicht möglich ist (OLG Köln, VRS 82, 30, 32 f m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.04.2004 - Ss 146/04

    Schädigungsvorsatz als Voraussetzung eines unsachgemäßen Verhaltens im

    Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im Straßenverkehr wird nur dann von § 315 b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren" (BGHSt 48, 233 = NJW 2003, 1613 M. N.; vgl. zu § 315 b Abs. 1 Nr. 1 und 3: Senatsentscheidung vom 15.03.1991 - Ss 103/91 = VRS 81, 110 = NZV 1991, 319; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 2: Senatsentscheidung vom 13.09.1991 - Ss 421/91 = VRS 82, 30 = NZV 1992, 80; Senatsentscheidung vom 16.02.1994 - Ss 40/94 = VRS 87, 35 = NZV 1994, 365; zu § 315 b Abs. 1 Nr. 3: Senatsentscheidung vom 16.10.1998 = DAR 1999, 88; vgl. zu den verschiedenen Fallgruppen auch König, NStZ 2004, 175, zugleich Besprechung von BGH a. a. O.), wobei eine solche verkehrsatypische "Pervertierung" nur vorliegt, wenn das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz missbraucht wird (BGH a. a. O.); das gilt für alle Alternativen der Vorschrift (BGH a. a. O.).
  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

    Eine bloß fahrlässige Begehung (315 b Abs. 5 StGB), aber auch eine nur fahrlässige Herbeiführung der konkreten Gefahr (§ 315 b Abs. 4 StGB), genügt in derartigen Fallen nicht (BGH NJW 69, 1444/1445; BGHSt 28, 87/89 und zuletzt BGH VRS 90, 31, 36; im Ergebnis ebenso OLG Köln NZV 1991, 319/320; NZV 1992, 80/81).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2546
OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91 (https://dejure.org/1991,2546)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.1991 - Ss 193/91 (https://dejure.org/1991,2546)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - Ss 193/91 (https://dejure.org/1991,2546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beteiligung des Beifahrers an Unfallflucht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Beifahrer Mittäter der "Unfallflucht" sein?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Verdacht; Mittäter; Insasse; Tun; Unterlassen; Beeinflussung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 703 (Ls.)
  • NZV 1992, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91
    Dabei genügt es, dass nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, dass sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGH, VRS 24, 34; BGHSt 15, 1 (4) = NJW 1960, 2060; OLG Köln, VRS 75, 342 = NZV 1989, 78 (m. Anm. Schild)).

    Deshalb kommt nach dieser Vorschrift als Täter jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (BGHSt 15, 1 (4)).

  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 297/62

    Fahrzeuginsasse - Unfallursächliches Verhalten des Fahrers - Wartepflicht -

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91
    Täter bzw. Mittäter einer "Unfallflucht" kann nur sein, wer selbst verpflichtet ist, am Unfallort Feststellungen über seine Person und seine etwaige Beteiligung am Unfall zu dulden (vgl. BGH, VRS 24, 34 (35); Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 142 Rdnr. 13; Arloth, GA 1985, 503).

    Dabei genügt es, dass nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, dass sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGH, VRS 24, 34; BGHSt 15, 1 (4) = NJW 1960, 2060; OLG Köln, VRS 75, 342 = NZV 1989, 78 (m. Anm. Schild)).

  • OLG Stuttgart, 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81

    Unfallflucht: Pflicht des an der Unfallstelle anwesenden Halters, den Fahrer am

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91
    anerkannt, dass Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort durch Unterlassen geleistet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369 = StVE § 142 StGB m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 19.04.1988 - Ss 70/88
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91
    Dabei genügt es, dass nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, dass sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGH, VRS 24, 34; BGHSt 15, 1 (4) = NJW 1960, 2060; OLG Köln, VRS 75, 342 = NZV 1989, 78 (m. Anm. Schild)).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Nur dann, wenn das Verhalten eines zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden zweifelsfrei nicht zur Verursachung beigetragen hat, entfällt die Warte- und Vorstellungspflicht des § 142 StGB (BayObLG NZV 2000, 133; vgl. auch BGHSt 15, 1,4; KG VRS 50, 39; OLG Karlsruhe VRS 53, 426; OLG Köln VRS 75, 341 und NZV 1992, 80; OLG Düsseldorf NZV 1993, 157).
  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    Dafür genügt es, daß nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht notwendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, daß sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGHSt 15, 1, 4 ; VRS 24, 34, 35; Senat VRS 75, 341 = NZV 1989, 78; VRS 82, 113 = NZV 1992, 80; Dreher/Tröndle, StGB 4. Aufl., § 142 Rdn 13 m.w.N.).

    § 142 StGB (vgl. BGHSt 15, 1,4; Senat VRS 82, 113, 114).

  • BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 177/99

    Begriff des Unfallbeteiligten

    Nur dann, wenn das Verhalten eines (zur Unfallzeit) am Unfallort Anwesenden zweifelsfrei nicht zur Verursachung beigetragen hat, entfällt die Warte- und Vorstellungspflicht des § 142 StGB (vgl. BGHSt 15, 1/4; KG VRS 50, 39; OLG Karlsruhe VRS 53, 426; OLG Köln VRS 75, 341 und NZV 1992, 80; OLG Düsseldorf NZV 1993, 157).
  • OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93

    Kraftfahrzeughalter; Führung; Ermöglichen; Mitverursacher; Unfall;

    Denn Täter bzw. Mittäter einer "Unfallflucht" kann nur sein, wer selbst verpflichtet ist, am Unfallort Feststellungen über seine Person und seine etwaige Beteiligung am Unfall zu dulden (vgl. OLG Köln VRS 82, 113 m.w.N.).

    Ein "nicht ganz unbegründeter" Verdacht, die Angeklagte als Beifahrerin könne auf die Fahrweise ihres Ehemannes in irgendeiner Form einen für das Unfallgeschehen ursächlichen Einfluß genommen haben (vgl. OLG Köln VRS 82, 113, 114), läßt sich aus dem Urteilsinhalt nicht ableiten.

  • KreisG Saalfeld, 03.03.1993 - Cs 660 Js 74216/92
    Für den Insassen eines Fahrzeugs gilt das, falls sein eigenes Verhalten den Umständen nach, sei es auch nur durch pflichtwidriges Unterlassen, die für den Unfall möglicherweise ursächliche Fahrweise des Fahrzeuglenkers beeinflußt haben kann (OLG Köln, NZV 1992, 80 ).

    Die Verpflichtung zum Einschreiten besteht aber jedenfalls dann, wenn der Täter in Anwesenheit des Verfügungsberechtigten unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung schreitet, d.h. das Fahrzeug als Mittel für eine strafbare Handlung hier und jetzt benutzt (s. dazu OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369; OLG Köln, NZV 1992, 80 ; für eine Garantenstellung des Halters auch OLG Zweibrücken, VRS 63, 53, 54 und VRS 75, 292, 295; BayObLG bei Rüth, DAR 1984, 240 und DAR 1988, 364 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 142 StGB Rdn. 54; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 142 StGB Rdn. 37; dagegen SK-Rudolphi, StGB , 6. Aufl., § 13 Rdn. 30; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 13 Rdn. 43; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil 1, 7. Aufl., S. 543; Arloth, GA 1985, 492, 505).

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