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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91   

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BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötung aus niedrigen Beweggründen - Absicht des Täters - Erforschung des Vorsatzes - Entziehung der Verantwortung - Tötungsentschluß - Verdeckungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919
  • MDR 1992, 502
  • NStZ 1992, 127
  • NStZ 1993, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    In diesem Fall macht allein die im Fortgang der Tatausführung hinzutretende Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 ? 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14, NStZ 2015, 458; Urteil vom 10. Oktober 2002 ? 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 8; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253 Rn. 2; Urteil vom 15. Oktober 1991 ? 1 StR 442/91, …
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Die Erwägung fußt auf der Gleichwertigkeit aller mordqualifizierenden Motive (so auch BGHSt 22, 12, 14; BGHSt 23, 39, 40: "Verdeckungsabsicht Sonderfall niedriger Beweggründe"; BGH NStZ 1992, 127), die auf diese Weise gegenseitige Kontrollfunktion ausüben könnten.
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Das Verdeckungsmotiv ist in aller Regel Ausdruck einer besonders verwerflichen Gesinnung und deshalb für sich, auch ohne die Anforderungen der Verdeckungsabsicht i. S. v. § 211 Abs. 2, 3. Gruppe Var. 2 StGB zu erfüllen, im Rahmen eines sonst niedrigen Beweggrundes nach § 211 Abs. 2, 1. Gruppe Var. 4 StGB zu berücksichtigt (BGH, NStZ 1992, 127 f. [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91] [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91] ).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Abgesehen davon, daß bei einer solchen Sachlage zu prüfen ist, ob nicht eine Tötung aus niedrigem Beweggrund vorliegt (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8, 21), geht es aber bei der Angeklagten um eine noch unentdeckte Täterschaft.
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Schließlich ist auf der Grundlage der Feststellungen des Oberlandesgerichts auch nicht der Fall gegeben, daß der Täter aus dem als "niedrig" zu bewertenden Motiv tötete, um sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen (vgl. dazu BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8 und 21).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Die Frage, ob eine Tötung aus "niedrigen Beweggründen" erfolgte, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu entscheiden, bei der die Tatmotive insgesamt zu berücksichtigen sind; dabei steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 21; Maatz/Wahl, FS aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens des BGH S. 531, 552; jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Das betrifft also Fälle, in denen sich der Täter eigensüchtig der Verantwortung für vorangegangenes Tun oder begangenes Unrecht entziehen will und deshalb tötet (vgl. BGHSt 35, 116, 121 f.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 21 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Der Obergang zum Tötungsvorsatz erfolgte nicht während einer einheitlichen zäsurlosen Tötungshändlung, vielmehr war das Zuschlagen mit dem Kaffeeglas beendet, als der Junge "erst recht" zu schreien begonnen und der Angeklagte sich deshalb zum Würgen in Tötungsabsicht entschlossen hatte (vgl. dazu BGH NJW 1992, 919, 920).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 270/21

    Totschlag, Mord (lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung: Erkennbarkeit

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98

    Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01

    Verdeckungsmord (andere Tat; Tateinheit); Vergewaltigung; Begriff der Tat;

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 4/01

    Niedrige Beweggründe (Feststellung der subjektiven Voraussetzungen)

  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95

    Bedingter Tötungsvorsatz - Pkw - Verminderte Schuldfähigkeit - Allgemeine

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

  • LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09

    Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

  • BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht

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Rechtsprechung
   OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91   

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https://dejure.org/1991,1149
OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91 (https://dejure.org/1991,1149)
OLG München, Entscheidung vom 15.10.1991 - 9 U 2951/91 (https://dejure.org/1991,1149)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 U 2951/91 (https://dejure.org/1991,1149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer formularmäßigen Klausel in einem Bauvertrag; Einbehaltung von 5 Prozent der Auftragssumme zur Sicherheit während der fünfjährigen Mängelverjährungsfrist; Ablösbarkeit des Einbehalts durch eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern"

  • rechtsportal.de

    BGB § 632
    Arten der Sicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft auf Erstes Anfordern in AGB; Wirksamkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaften "auf erstes Anfordern" zulässig? (IBR 1991, 481)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitseinbehalt auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (IBR 1992, 50)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 218
  • WM 1992, 617
  • BauR 1992, 234
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung hierfür zu erhalten (so auch OLG Hamm BB 1988, 868; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203; OLG München BauR 1992, 234; OLG Braunschweig OLGR 1994, 180).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93

    Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

    Davon abweichend haben das OLG Karlsruhe (BauR 1989, 203 = BB 1989, 1643 f.) und das OLG München (BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218) entschieden.

    17.3: Bezüglich dieser Bedingung kann dahinstehen, ob eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" für sich gesehen mit § 9 I AGBG vereinbar ist (verneinend: OLG München, BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218; Heiermann/Riedl, § 17.4 Heiermann/Riedl.

  • OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.

    Jedenfalls wird ein Werkunternehmer, der einen unzulässigen formularmäßigen Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen kann entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 9 AGBGB ; ebenso OLG München, BauR 1992, 234 , OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366, Koppmann, BauR 1992, 238).

  • OLG Hamburg, 06.09.1995 - 5 U 41/95

    AGB: Bürgschaft auf erstes Anfordern

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  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    Das OLG Dresden (BauR 1997, 671) hat unter Bezugnahme auf OLG München (BauR 1992, 234) gegenteilig entschieden, wobei dort jedoch generelle Vorbehalte gegen die AGBG-rechtliche Zulässigkeit von Bürgschaften auf erstes Anfordern mit der Begründung gemacht werden, dass damit die dauernde Abhängigkeit der Bürgschaftschuld von der Hauptschuld aufgehoben wird.
  • OLG München, 22.08.1995 - 28 U 5400/94

    Bürgschaften auf erstes Anfordern im kaufmännischen Verkehr wirksam?

    »Die formularmäßige Vereinbarung von Sicherheitsleistung für die Gewährleistung durch Bürgschaft auf erstes Anfordern verstößt jedenfalls im Verkehr zwischen Vollkaufleuten im Baugewerbe nicht gegen das AGB-Gesetz (entgegen OLG München, 9. Zivilsenat, BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218 ).«.
  • OLG Dresden, 01.03.2007 - 4 U 2228/05
    Ihr Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts blieb hierbei ebenso unberücksichtigt wie dasjenige, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung hierfür zu erhalten (vgl. BGH aaO; ebenso OLG München BauR 1992, 234; OLG Braunschweig OLGR 1994, 180).
  • OLG Dresden, 11.02.1997 - 5 U 2577/96

    Auslegung der Klausel über Bürgschaft auf erstes Anfordern im Bauvertrag

    Der Senat tritt insoweit der Entscheidung des OLG München (BauR 1992, 234 ff) bei, die hierin eine unangemessene, vom gesetzlichen Leitbild des § 641 BGB abweichende Benachteiligung des Vertragspartners sieht.
  • OLG Koblenz, 20.12.1996 - 2 U 1593/95

    Gewerblicher Zweck eines Vereins; Voraussetzung der tatsächlichen Ausübung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 30.10.1996 - 9 W 3047/96

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die

    Die unwirksame Verpflichtung, den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen (OLG München BauR 92, 234; 95, 859), hat nicht zur Folge, daß damit auch der Gewährleistungseinbehalt als grundsätzlich AGB-widrig entfällt, denn die Abrede über die Ablösung gegen Sicherheitsleistung durch Stellung einer Bürgschaft besteht weiter und ist nicht durch den Wegfall der Modalität "auf erstes Anfordern" unwirksam geworden.
  • AG Nidda, 13.10.1994 - 1 C 466/94

    Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91   

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https://dejure.org/1991,4347
BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91 (https://dejure.org/1991,4347)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91 (https://dejure.org/1991,4347)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - BReg. 2 Z 144/91 (https://dejure.org/1991,4347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919
  • MDR 1992, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05

    Wohnungseigentum: Nutzung von Teileigentum als Tagesstätte mit Kontakt- und

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass in den genannten Räumen eine Nutzung gestattet sein soll, die mit Publikumsverkehr und somit unter Umständen mit einer intensiveren Nutzung des Teileigentums einhergehen kann, als dies bei Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten der Fall ist (vgl. auch zur Zulässigkeit von Unterrichts- und Schulungsräumen für Asylbewerber und Aussiedler im Rahmen der Zweckbestimmung als gewerbliche Räume BayObLG NJW 1992, 919).
  • LG Freiburg, 24.07.2003 - 4 T 49/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung von Teileigentum durch

    Bei der Auslegung der Zweckbestimmung, hier gewerbliche Raumeinheit, ist auf Wortlaut und Sinn der Teilungserklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BayObLG NJW 1992, 919).

    Zulässig ist jedoch eine mit dem Wortlaut der Zweckbestimmung nicht übereinstimmende Nutzung, sofern dadurch kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (vgl. BayObLG NJW 1992, 919).

  • BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 29/04

    Nutzung einer "Ferienwohnung" als Seminar- und Veranstaltungsraum

    Dabei kann sich ein Unterlassungsanspruch insbesondere aus einer intensiveren Nutzung und den damit verbundenen weitergehenden Störungen und Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer ergeben (st. Rspr.; BayObLG NJW 1992, 917; 1992, 919; NJW-RR 1996, 464; NZM 2000, 1015; ZfIR 2001, 59).
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