Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 15.10.1991 | BayObLG, 22.10.1991

Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91   

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BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötung aus niedrigen Beweggründen - Absicht des Täters - Erforschung des Vorsatzes - Entziehung der Verantwortung - Tötungsentschluß - Verdeckungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919
  • MDR 1992, 502
  • NStZ 1992, 127
  • NStZ 1993, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Ob das so ist und ob dem zu folgen wäre, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu BGHSt 35, 116, 121 f., 126 f. [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]).

    Das betrifft also Fälle, in denen sich der Täter eigensüchtig der Verantwortung für vorangegangenes Tun oder für begangenes Unrecht entziehen will und deshalb tötet (vgl. hierzu BGHSt 35, 116, 121 f. [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87] mit Rechtsprechungsbeispielen).

    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).

  • BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer -

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Es handelt sich allerdings dann nicht um eine andere Straftat im Sinne des § 211 StGB, wenn der Täter nur die Tat verdecken will, die er gerade begeht (BGH, Urt. vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).
  • BGH, 12.07.1991 - 2 StR 605/90

    Strafbarkeit wegen Mordes, Körperverletzung, Beleidigung und Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Das Verdeckungsmotiv, bei dem in aller Regel "eine besonders verwerfliche Gesinnung" zutage tritt (Senatsentscheidungvom 23. Februar 1988 - 1 StR 697/87 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 265) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76], kann für sich als niedriger Beweggrund gewertet werden.
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Ihr Tatbeitrag lag zunächst in der Verabredung, das Opfer zu töten, und dieser Beitrag wirkte während des gesamten Geschehens fort (vgl. hierzu BGHSt 37, 289, 293).
  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84

    Übergehen eines Körperverletzungsvorsatzes in einen unbedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Es fehlte damit die erforderliche enge Verzahnung zwischen Vortat und Verdeckungstat (BGH NStZ 1985, 167).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Das ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (eine solche Fallgestaltung liegt den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs a.a.O. und in NStZ 1990, 385 zugrunde).
  • BGH, 23.02.1988 - 1 StR 697/87
    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Das Verdeckungsmotiv, bei dem in aller Regel "eine besonders verwerfliche Gesinnung" zutage tritt (Senatsentscheidungvom 23. Februar 1988 - 1 StR 697/87 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 265) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76], kann für sich als niedriger Beweggrund gewertet werden.
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    In diesem Fall macht allein die im Fortgang der Tatausführung hinzutretende Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 ? 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14, NStZ 2015, 458; Urteil vom 10. Oktober 2002 ? 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 8; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253 Rn. 2; Urteil vom 15. Oktober 1991 ? 1 StR 442/91, …
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Die Erwägung fußt auf der Gleichwertigkeit aller mordqualifizierenden Motive (so auch BGHSt 22, 12, 14; BGHSt 23, 39, 40: "Verdeckungsabsicht Sonderfall niedriger Beweggründe"; BGH NStZ 1992, 127), die auf diese Weise gegenseitige Kontrollfunktion ausüben könnten.
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Das Verdeckungsmotiv ist in aller Regel Ausdruck einer besonders verwerflichen Gesinnung und deshalb für sich, auch ohne die Anforderungen der Verdeckungsabsicht i. S. v. § 211 Abs. 2, 3. Gruppe Var. 2 StGB zu erfüllen, im Rahmen eines sonst niedrigen Beweggrundes nach § 211 Abs. 2, 1. Gruppe Var. 4 StGB zu berücksichtigt (BGH, NStZ 1992, 127 f. [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91] [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91] ).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Abgesehen davon, daß bei einer solchen Sachlage zu prüfen ist, ob nicht eine Tötung aus niedrigem Beweggrund vorliegt (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8, 21), geht es aber bei der Angeklagten um eine noch unentdeckte Täterschaft.
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Schließlich ist auf der Grundlage der Feststellungen des Oberlandesgerichts auch nicht der Fall gegeben, daß der Täter aus dem als "niedrig" zu bewertenden Motiv tötete, um sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen (vgl. dazu BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8 und 21).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Die Frage, ob eine Tötung aus "niedrigen Beweggründen" erfolgte, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu entscheiden, bei der die Tatmotive insgesamt zu berücksichtigen sind; dabei steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 21; Maatz/Wahl, FS aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens des BGH S. 531, 552; jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116).
  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 270/21

    Totschlag, Mord (lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung: Erkennbarkeit

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Verdeckungsmord gegeben sein kann, wenn zwischen einer ersten und einer weiteren, nunmehr in Verdeckungsabsicht vorgenommenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, NStZ 1992, 127; vom 9. April 1997 - 3 StR 612/96, NStZ 1997, 434, 435; Beschluss vom 2. März 1999 - 5 StR 48/99, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 236 mwN).

    Wäre nach den neu zu treffenden Feststellungen hingegen von einem einheitlichen Tatgeschehen auszugehen, so hätte der Angeklagte nicht zur Verdeckung einer anderen Tat gehandelt, sondern die von vornherein mit Tötungsvorsatz verübte Tat nunmehr mit Verdeckungsabsicht vollenden wollen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, aaO; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259).

    Für diesen Fall wäre indessen das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, aaO; MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 211 Rn. 86 mwN).

  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Der Obergang zum Tötungsvorsatz erfolgte nicht während einer einheitlichen zäsurlosen Tötungshändlung, vielmehr war das Zuschlagen mit dem Kaffeeglas beendet, als der Junge "erst recht" zu schreien begonnen und der Angeklagte sich deshalb zum Würgen in Tötungsabsicht entschlossen hatte (vgl. dazu BGH NJW 1992, 919, 920).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98

    Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01

    Verdeckungsmord (andere Tat; Tateinheit); Vergewaltigung; Begriff der Tat;

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 4/01

    Niedrige Beweggründe (Feststellung der subjektiven Voraussetzungen)

  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95

    Bedingter Tötungsvorsatz - Pkw - Verminderte Schuldfähigkeit - Allgemeine

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

  • LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09

    Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

  • BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht

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Rechtsprechung
   OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91   

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OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91 (https://dejure.org/1991,1149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer formularmäßigen Klausel in einem Bauvertrag; Einbehaltung von 5 Prozent der Auftragssumme zur Sicherheit während der fünfjährigen Mängelverjährungsfrist; Ablösbarkeit des Einbehalts durch eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern"

  • rechtsportal.de

    BGB § 632
    Arten der Sicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft auf Erstes Anfordern in AGB; Wirksamkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaften "auf erstes Anfordern" zulässig? (IBR 1991, 481)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitseinbehalt auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (IBR 1992, 50)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 218
  • WM 1992, 617
  • BauR 1992, 234
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1977 - III ZR 116/74

    Honoraransprüche aus anwaltlicher Tätigkeit für Geschäfts- und

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Selbst wenn im vorliegenden Fall eine Verzinsung des Sicherheitseinbehalts in Betracht kommen könnte, weil die Bedingungen der Beklagten eine Verzinsung nicht ausschließen und weil die Einbehaltsvereinbarung keine Stundung des Werklohnes darstellt und deshalb § 641 Abs. 2 BGB eingreift (vgl. BGH WM 1977, 895), führt die beanstandete Klausel auf lange Zeit für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Benachteiligung und verstößt damit gegen den im Gesetz enthaltenen gerechten Ausgleich (vgl. auch OLG Hamm BauR 1988, 731 ; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203 ; anders OLG Koblenz, Urteil vom 20.09.1985 - 2 U 758/74 - in Bunte Nr. 41 zu § 9 AGBG für einen unverzinslichen 5%-Einbehalt auf die Dauer von 1 Jahr).
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 157/78

    Rechtsstellung des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Die Rechtsprechung in BGHZ 74, 244 /248 steht dieser Entscheidung nicht entgegen, da die entsprechende Klausel dort in eine individuell gefaßte Bürgschaft aufgenommen worden war.
  • OLG Hamm, 19.01.1988 - 21 U 110/87

    AGB: Hinausschieben der Fälligkeit eines Vergütungsteils

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Selbst wenn im vorliegenden Fall eine Verzinsung des Sicherheitseinbehalts in Betracht kommen könnte, weil die Bedingungen der Beklagten eine Verzinsung nicht ausschließen und weil die Einbehaltsvereinbarung keine Stundung des Werklohnes darstellt und deshalb § 641 Abs. 2 BGB eingreift (vgl. BGH WM 1977, 895), führt die beanstandete Klausel auf lange Zeit für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Benachteiligung und verstößt damit gegen den im Gesetz enthaltenen gerechten Ausgleich (vgl. auch OLG Hamm BauR 1988, 731 ; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203 ; anders OLG Koblenz, Urteil vom 20.09.1985 - 2 U 758/74 - in Bunte Nr. 41 zu § 9 AGBG für einen unverzinslichen 5%-Einbehalt auf die Dauer von 1 Jahr).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 7 U 189/87

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln im Zusammenhang mit VOB-Vertrag

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Selbst wenn im vorliegenden Fall eine Verzinsung des Sicherheitseinbehalts in Betracht kommen könnte, weil die Bedingungen der Beklagten eine Verzinsung nicht ausschließen und weil die Einbehaltsvereinbarung keine Stundung des Werklohnes darstellt und deshalb § 641 Abs. 2 BGB eingreift (vgl. BGH WM 1977, 895), führt die beanstandete Klausel auf lange Zeit für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Benachteiligung und verstößt damit gegen den im Gesetz enthaltenen gerechten Ausgleich (vgl. auch OLG Hamm BauR 1988, 731 ; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203 ; anders OLG Koblenz, Urteil vom 20.09.1985 - 2 U 758/74 - in Bunte Nr. 41 zu § 9 AGBG für einen unverzinslichen 5%-Einbehalt auf die Dauer von 1 Jahr).
  • KG, 29.04.1988 - 24 U 3307/87

    AGB: Zahlung des Sicherheitseinbehaltes

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf die Frage, ob die Ablösbarkeit des Einbehalts durch eine Bürgschaft im vorliegenden Fall auch die Wahlmöglichkeit zur Hinterlegung von Geld (vgl. § 232 BGB ) in unangemessener Weise einschränkt (vgl. hierzu KG BauR 1989, 207).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung hierfür zu erhalten (so auch OLG Hamm BB 1988, 868; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203; OLG München BauR 1992, 234; OLG Braunschweig OLGR 1994, 180).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93

    Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

    Davon abweichend haben das OLG Karlsruhe (BauR 1989, 203 = BB 1989, 1643 f.) und das OLG München (BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218) entschieden.

    17.3: Bezüglich dieser Bedingung kann dahinstehen, ob eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" für sich gesehen mit § 9 I AGBG vereinbar ist (verneinend: OLG München, BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218; Heiermann/Riedl, § 17.4 Heiermann/Riedl.

  • OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.

    Jedenfalls wird ein Werkunternehmer, der einen unzulässigen formularmäßigen Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen kann entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 9 AGBGB ; ebenso OLG München, BauR 1992, 234 , OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366, Koppmann, BauR 1992, 238).

  • OLG Hamburg, 06.09.1995 - 5 U 41/95

    AGB: Bürgschaft auf erstes Anfordern

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  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    Das OLG Dresden (BauR 1997, 671) hat unter Bezugnahme auf OLG München (BauR 1992, 234) gegenteilig entschieden, wobei dort jedoch generelle Vorbehalte gegen die AGBG-rechtliche Zulässigkeit von Bürgschaften auf erstes Anfordern mit der Begründung gemacht werden, dass damit die dauernde Abhängigkeit der Bürgschaftschuld von der Hauptschuld aufgehoben wird.
  • OLG Köln, 08.12.2022 - 7 U 43/22

    Sicherungsabrede im Vertrag geht Bürgschaftsmuster vor!

    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Vereinbarung eines 10-prozentigen Einbehalts von den Abschlagsrechnungen während der Bauzeit im Zusammenwirken mit der Vereinbarung der Gestellung einer 10-prozentigen Vertragserfüllungsbürgschaft jedenfalls in zwei (AGB-) Klauseln unwirksam ist (vergleiche Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 7. Aufl., 2020, Randnummer 91, 0LG München, Urteil vom 15.10.1991-9 U 2951/91, Baurecht 1992, 234 ; Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl. 2013, RN 240; BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 08.12.2022 - 7 U 43/224

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch

    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Vereinbarung eines 10-prozentigen Einbehalts von den Abschlagsrechnungen während der Bauzeit im Zusammenwirken mit der Vereinbarung der Gestellung einer 10-prozentigen Vertragserfüllungsbürgschaft jedenfalls in zwei (AGB-) Klauseln unwirksam ist (vergleiche Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 7. Aufl., 2020, Randnummer 91, 0LG München, Urteil vom 15.10.1991-9 U 2951/91, Baurecht 1992, 234 ; Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl. 2013, RN 240; BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 01.03.2007 - 4 U 2228/05
    Ihr Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts blieb hierbei ebenso unberücksichtigt wie dasjenige, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung hierfür zu erhalten (vgl. BGH aaO; ebenso OLG München BauR 1992, 234; OLG Braunschweig OLGR 1994, 180).
  • OLG Köln, 12.01.2023 - 7 U 43/22
    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Vereinbarung eines 10-prozentigen Einbehalts von den Abschlagsrechnungen während der Bauzeit im Zusammenwirken mit der Vereinbarung der Gestellung einer 10-prozentigen Vertragserfüllungsbürgschaft jedenfalls in zwei (AGB-) Klauseln unwirksam ist (vergleiche Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 7. Aufl., 2020, Randnummer 91, 0LG München, Urteil vom 15.10.1991-9 U 2951/91, Baurecht 1992, 234 ; Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl. 2013, RN 240; BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 22.08.1995 - 28 U 5400/94

    Bürgschaften auf erstes Anfordern im kaufmännischen Verkehr wirksam?

    »Die formularmäßige Vereinbarung von Sicherheitsleistung für die Gewährleistung durch Bürgschaft auf erstes Anfordern verstößt jedenfalls im Verkehr zwischen Vollkaufleuten im Baugewerbe nicht gegen das AGB-Gesetz (entgegen OLG München, 9. Zivilsenat, BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218 ).«.
  • OLG Koblenz, 20.12.1996 - 2 U 1593/95

    Gewerblicher Zweck eines Vereins; Voraussetzung der tatsächlichen Ausübung der

  • OLG Stuttgart, 27.10.1993 - 1 U 143/93

    Bürgschaft

  • OLG Dresden, 11.02.1997 - 5 U 2577/96

    Auslegung der Klausel über Bürgschaft auf erstes Anfordern im Bauvertrag

  • OLG München, 30.10.1996 - 9 W 3047/96

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die

  • AG Nidda, 13.10.1994 - 1 C 466/94

    Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4347
BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91 (https://dejure.org/1991,4347)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91 (https://dejure.org/1991,4347)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - BReg. 2 Z 144/91 (https://dejure.org/1991,4347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919
  • MDR 1992, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
    Auszug aus BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91
    Zulässig ist jedoch eine mit dem Wortlaut der Zweckbestimmung nicht übereinstimmende Nutzung, sofern dadurch kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720).
  • LG Freiburg, 24.07.2003 - 4 T 49/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung von Teileigentum durch

    Bei der Auslegung der Zweckbestimmung, hier gewerbliche Raumeinheit, ist auf Wortlaut und Sinn der Teilungserklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BayObLG NJW 1992, 919).

    Zulässig ist jedoch eine mit dem Wortlaut der Zweckbestimmung nicht übereinstimmende Nutzung, sofern dadurch kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (vgl. BayObLG NJW 1992, 919).

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05

    Wohnungseigentum: Nutzung von Teileigentum als Tagesstätte mit Kontakt- und

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass in den genannten Räumen eine Nutzung gestattet sein soll, die mit Publikumsverkehr und somit unter Umständen mit einer intensiveren Nutzung des Teileigentums einhergehen kann, als dies bei Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten der Fall ist (vgl. auch zur Zulässigkeit von Unterrichts- und Schulungsräumen für Asylbewerber und Aussiedler im Rahmen der Zweckbestimmung als gewerbliche Räume BayObLG NJW 1992, 919).
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