Rechtsprechung
BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Widerklage - Gerichtsstand - Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit - Mehrere Beklagte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Nr. 3, § 33
Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Widerklage der Streitgenossen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 982
- MDR 1992, 710
- AnwBl 1993, 242
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.02.1991 - I ARZ 711/90
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Drittwiderklage
Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Dem Antrag steht allerdings nicht entgegen, daß er eine Widerklage betrifft; § 36 ZPO ist auch auf diese anzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.02.1991 - I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838 m.w.N.).Ebenso bedarf es keines Eingehens auf die Frage der Zulässigkeit der beabsichtigten Widerklage etwa im Hinblick darauf, daß sie sich gegen eine bislang am Verfahren nicht beteiligte Person richtet (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134; OLG Düsseldorf MDR 1990, 728;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., Anh. nach § 253 ZPO Anm. 1 A m.w.N.); diese Frage ist gegebenenfalls - ebenso wie die sonstige Zulässigkeit der Widerklage (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO.; s. auch BGH, Beschl. v. 12.02.1987 - I ARZ 650/86, NJW-RR 1987, 757) - durch das mit der Widerklage befaßte Gericht zu entscheiden.
Zwar ergibt sich für Klage und Widerklage kein gemeinsamer Gerichtsstand aus § 33 ZPO, weil sich die Widerklage gegen einen bisher am Verfahren nicht beteiligten Dritten richtet (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO. m.w.N Es fehlt jedoch an einer gegen mehrere Streitgenossen im Sinne dieser Vorschrift gerichteten Klage.
- OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 10 U 207/89
Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Ebenso bedarf es keines Eingehens auf die Frage der Zulässigkeit der beabsichtigten Widerklage etwa im Hinblick darauf, daß sie sich gegen eine bislang am Verfahren nicht beteiligte Person richtet (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134; OLG Düsseldorf MDR 1990, 728;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., Anh. nach § 253 ZPO Anm. 1 A m.w.N.); diese Frage ist gegebenenfalls - ebenso wie die sonstige Zulässigkeit der Widerklage (…vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO.; s. auch BGH, Beschl. v. 12.02.1987 - I ARZ 650/86, NJW-RR 1987, 757) - durch das mit der Widerklage befaßte Gericht zu entscheiden. - BGH, 12.02.1987 - I ARZ 650/86
Überprüfung der Prozeßfähigkeit des Antragstellers in Verfahren der …
Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Ebenso bedarf es keines Eingehens auf die Frage der Zulässigkeit der beabsichtigten Widerklage etwa im Hinblick darauf, daß sie sich gegen eine bislang am Verfahren nicht beteiligte Person richtet (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134; OLG Düsseldorf MDR 1990, 728;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., Anh. nach § 253 ZPO Anm. 1 A m.w.N.); diese Frage ist gegebenenfalls - ebenso wie die sonstige Zulässigkeit der Widerklage (…vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO.; s. auch BGH, Beschl. v. 12.02.1987 - I ARZ 650/86, NJW-RR 1987, 757) - durch das mit der Widerklage befaßte Gericht zu entscheiden.
- BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …
Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß, der Frage abschließend nachzugehen, ob der Begriff der Streitgenossen im Sinne des § 36 Nr. 3 ZPO im gleichen Sinne wie die §§ 59 ff. ZPO zu verstehen ist (vgl. dazu BGHZ 90, 155, 157 [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83]; BGH, Beschl. v. 16.04.1986 - IV b ARZ 4/86, NJW 1986, 3209). - BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83
Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben
Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Ebenso bedarf es keines Eingehens auf die Frage der Zulässigkeit der beabsichtigten Widerklage etwa im Hinblick darauf, daß sie sich gegen eine bislang am Verfahren nicht beteiligte Person richtet (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134; OLG Düsseldorf MDR 1990, 728;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., Anh. nach § 253 ZPO Anm. 1 A m.w.N.); diese Frage ist gegebenenfalls - ebenso wie die sonstige Zulässigkeit der Widerklage (…vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO.; s. auch BGH, Beschl. v. 12.02.1987 - I ARZ 650/86, NJW-RR 1987, 757) - durch das mit der Widerklage befaßte Gericht zu entscheiden. - BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83
Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden …
Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91
Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß, der Frage abschließend nachzugehen, ob der Begriff der Streitgenossen im Sinne des § 36 Nr. 3 ZPO im gleichen Sinne wie die §§ 59 ff. ZPO zu verstehen ist (vgl. dazu BGHZ 90, 155, 157 [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83]; BGH, Beschl. v. 16.04.1986 - IV b ARZ 4/86, NJW 1986, 3209).
- BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08
Gerichtsstand der Widerklage bei Drittwiderklage; Bestimmung des gemeinsam …
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet § 33 ZPO für den bisher am Verfahren nicht beteiligten Drittwiderbeklagten keinen Gerichtsstand am Gericht der Klage (BGH, Beschl. v. 28.2.1991 - I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838; Sen.Beschl. v. 19.11.1991 - X ARZ 26/91, NJW 1992, 982;… BGH, Urt. v. 6.5.1993 - VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; Sen.Beschl. v. 22.2.2000 - X ARZ 522/99, NJW 2000, 1871, 1872;… Stein/Jonas/Roth, aaO, § 33 Rdn. 41;… Musielak/Heinrich, aaO, § 33 Rdn. 22 ff.; Vossler, NJW 2006, 117, 121). - OLG München, 01.06.2010 - 34 AR 64/10
Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht bei isolierter Drittwiderklage …
Bei einer isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung begehrt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, kommt die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht (siehe OLG München - 31. Zivilsenat - vom 31.3.2009, 31 AR 90/09 = NJW 2009, 2609; Vorlage an den BGH wegen Abweichung von BGH vom 19.11.1991 - X ARZ 26/91 = NJW 1992, 982 u.a.).6 3. Der Gerichtsstandsbestimmung durch den Senat steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 982; 1993, 2120; 2000, 1871) entgegen.
- OLG Dresden, 17.04.2002 - 1 AR 17/02
Gerichtsstandbestimmung; Drittwiderklage; Streitgenossen; Prozessstandschaft
Der BGH hat dies ursprünglich im Anschluss an BGHZ 40, 185 bejaht (BGH, NJW 1966, 1028; zust. Bornkamm, NJW 1989, 2713 ), später aber eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für erforderlich gehalten (BGH, NJW 1991, 2838; 92, 982; 93, 2120).
- BGH, 22.02.2000 - X ARZ 522/99
Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstandes bei gemeinsamem Gerichtsstand
Es hat sich dazu auf die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1991 (I ARZ 711/90, NJW 1991, 2838), des X. Zivilsenats vom 19. November 1991 (X ARZ 26/91, NJW 1992, 982) und des VII. Zivilsenats vom 6. Mai 1993 (VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120) bezogen. - BGH, 06.05.1993 - VII ZR 7/93
Kein besonderer Gerichtsstand bei Widerklage gegen Unbeteiligte
Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn durch die Widerklage ausschließlich ein bislang am Verfahren nicht beteiligter Dritter in Anspruch genommen wird (BGH, Beschluß vom 19. November 1991 - X ARZ 26/91 = NJW 1992, 982 = BGHR ZPO § 33 Gerichtsstand 1). - OLG Hamm, 31.05.2010 - 32 Sbd 128/09
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Erhebung einer Drittwiderklage
Eine Streitgenossenschaft zwischen Klägerin und Drittbeklagtem liegt mithin nicht vor, so dass eine Gerichtsstandsbestimmung bei einer isolierten Drittwiderklage ausscheidet (so auch BGH NJW 1992, 982; NJW 1993, 2120; BayObLG NJW-RR 2000, 1375;… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 36, Rn. 17;… Prütting/Gehrlein/Wern, ZPO, 2. Aufl., § 33 Rn. 19). - BGH, 17.12.1997 - XII ARZ 32/97
Bestimmungen des zuständigen Gerichts bei einer Widerklage
Abgesehen davon, daß deren Zulässigkeit fraglich ist (…vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 20. Aufl. § 33 Rdn. 21 f m.w.N.), setzt § 36 Nr. 3 ZPO voraus, daß der Antragsteller prozessual gegen mehrere Personen vorgehen will; die Widerklage müßte sich demgemäß gegen mehrere Kläger richten (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1991 - X ARZ 26/91 - BGHR ZPO § 33 Gerichtsstand 1 = NJW 1992, 982). - BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 86/04
Gemeinsam zuständiges Gericht bei vertraglichen und deliktischen Ansprüchen - …
Die Bestimmung erfolgt in diesen Fällen unter dem Vorbehalt, dass das mit der Widerklage befasste Gericht über die Sachdienlichkeit der Widerklage gemäß § 263 ZPO selbst zu befinden hat (vgl. BGH NJW 1991, 2838; 1992, 982; 1993, 2120). - BayObLG, 10.11.2004 - 1Z AR 137/04
Gerichtsstand bei Widerklage und parteierweiternder Drittwiderklage des …
Die Bestimmung erfolgt in diesen Fällen unter dem Vorbehalt, dass das mit der Widerklage befasste Gericht über die Sachdienlichkeit der Drittwiderklage gemäß § 263 ZPO selbst zu befinden hat (vgl. BGH NJW 1991, 2838; 1992, 982; 1993, 2120). - BayObLG, 13.11.2002 - 1Z AR 154/02
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gemeinschaftlichem Gerichtsstand für …
Die Bestimmung erfolgt in diesen Fällen unter dem Vorbehalt, dass das mit der Widerklage befasste Gericht über die Sachdienlichkeit der Drittwiderklage gemäß § 263 ZPO selbst zu befinden hat (vgl. BGH NJW 1991, 2838; 1992, 982; 1993, 2120). - BayObLG, 14.08.2002 - 1Z AR 93/02
Örtliche Zuständigkeit bei Widerklage - Einbeziehung Dritter ohne Gerichtsstand …
- OLG Braunschweig, 10.07.2009 - 1 W 32/09
Abtretung, um Zeugen zu gewinnen: Verteidigung mit isolierter Drittwiderklage?
- BayObLG, 28.05.2004 - 1Z AR 52/04
Zuständigkeitsbestimmung bei Widerklage und Drittwiderklage
- BayObLG, 09.09.1999 - 4Z AR 33/99
Zuständigkeit bei einer Widerklage
Rechtsprechung
BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufrechnung mit einer Forderung - Klageforderung - Aufrechnung gegen eine titulierte Gegenforderung - Rechtskraftwirkung des Berufungsurteils - Materielle Rechtskraft
- rechtsportal.de
ZPO § 322 Abs. 2
Rechtskraftwirkung bei Aufrechnung titulierter Forderungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 982
- MDR 1992, 611
- WM 1992, 627
- BB 1992, 311
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.1984 - V ZR 55/83
Umfang der Rechtskraft bei außerprozessual erklärter Aufrechnung
Auszug aus BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91
In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings weithin anerkannt, daß sie trotz ihres Ausnahmecharakters (BGHZ 48, 356, 358) auch auf bestimmte Fälle der Prozeßaufrechnung des Klägers entsprechende Anwendung findet (…BGH aaO.; BGHZ 89, 349, 352 m. Anm. Reinicke/Tiedtke, NJW 1984, 2790, 2791 und Zeuner, JuS 1987, 354 ff.; Braun, ZZP 89 (1976), 93, 103 ff.; Niklas, MDR 1987, 96, 98 ff.;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 322 Rdnr. 178;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 322 Rdnr. 24;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 322 Anm. 8).Die Vorschrift dient nämlich allein den Interessen und dem Schutz des Aufrechnungsgegners (BGHZ 89, 349, 352 f.;… Reinicke/Tiedtke aaO., S. 2791 rechte Spalte;… Niklas aaO., S. 99 linke Spalte;… kritisch Zeuner aaO., S. 357 f.).
In beiden Fällen schützt die Erweiterung der Rechtskraftwirkung durch § 322 Abs. 2 ZPO den Aufrechnungsgegner vor erneuter Inanspruchnahme mit der Aufrechnungsforderung (BGHZ 89, 349, 352 f.;… Reinicke/Tiedtke aaO.).
- BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66
Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91
In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings weithin anerkannt, daß sie trotz ihres Ausnahmecharakters (BGHZ 48, 356, 358) auch auf bestimmte Fälle der Prozeßaufrechnung des Klägers entsprechende Anwendung findet (…BGH aaO.; BGHZ 89, 349, 352 m. Anm. Reinicke/Tiedtke, NJW 1984, 2790, 2791 und Zeuner, JuS 1987, 354 ff.; Braun, ZZP 89 (1976), 93, 103 ff.; Niklas, MDR 1987, 96, 98 ff.;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 322 Rdnr. 178;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 322 Rdnr. 24;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 322 Anm. 8). - BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80
Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf …
Auszug aus BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91
Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers verhindern, daß Revisionen, die im Vertrauen auf eine Wertfestsetzung des Berufungsgerichts eingelegt werden, vom Revisionsgericht mit.der Begründung verworfen werden könnten, der Wert sei in Wirklichkeit niedriger (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80, NJW 1981, 579). - BGH, 21.09.1989 - III ZR 121/89
Durchbrechung der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse
Auszug aus BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91
Eine Bindungswirkung nach § 318 ZPO kommt nur für Urteile, dagegen grundsätzlich nicht für Beschlüsse in Betracht (BGH…, Urteil vom 3. Juli 1986 - IX ZR 18/86, BGHR ZPO § 318 Rechtsansicht, frühere 1; zu den Ausnahmen für urteilsähnliche Beschlüsse BGH, Beschluß vom 21. September 1989 - III ZR 121/89, BGHR ZPO § 318 Wiedereinsetzung 1). - BGH, 03.07.1986 - IX ZR 18/86
Entschädigungsansprüche eines ehemaligen Zwangsarbeiters - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 04.12.1991 - VIII ZR 32/91
Eine Bindungswirkung nach § 318 ZPO kommt nur für Urteile, dagegen grundsätzlich nicht für Beschlüsse in Betracht (BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - IX ZR 18/86, BGHR ZPO § 318 Rechtsansicht, frühere 1; zu den Ausnahmen für urteilsähnliche Beschlüsse BGH…, Beschluß vom 21. September 1989 - III ZR 121/89, BGHR ZPO § 318 Wiedereinsetzung 1).
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08
Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf: …
Denn Gegenstand des Rechtsstreits sind allein die Kaufpreisforderungen der Beklagten, deren Fortbestand der Kläger verneint (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1991 - VIII ZR 32/91, WM 1992, 627, unter II 2 a). - BGH, 16.12.2021 - I ZR 57/21
Geltendmachen einer Schadensersatzforderung im Wege der Aufrechnung gegen die …
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass sie trotz ihres Ausnahmecharakters auch auf bestimmte Fälle der Prozessaufrechnung des Klägers Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1991 - VIII ZR 32/92, NJW 1992, 982, 983 [juris Rn. 7];… Münch- Komm.ZPO/Gottwald, 6. Aufl., § 322 Rn. 207, jeweils mwN).Rechnet der Kläger aus der Position des Gläubigers derjenigen Forderung auf, die den Gegenstand des Rechtsstreits bildet, ist für eine entsprechende Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO kein Raum (vgl. BGH, NJW 1992, 982, 983 [juris Rn. 7 f.]).
Nach der zuvor dargelegten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine entsprechende Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO voraus, dass der Aufrechnende Schuldner der Forderung ist, die den Gegenstand des Rechtsstreits bildet und durch die Aufrechnung getilgt werden soll (vgl. BGH, NJW 1992, 982, 983 [juris Rn. 7] mwN sowie oben Rn. 9).
Hat ein Kläger - wie hier - seine Forderung vor Klageerhebung verrechnet und nur den ihm danach zustehenden Restbetrag eingeklagt, liegt auf der Hand, dass sich das Gericht mit der Verrechnung nicht zu befassen hat und die Rechtskraft des Urteils die von der Verrechnung nicht erfassten (Teil-)Forderungen nicht berührt (vgl. BGH, NJW 1992, 982, 983 [juris Rn. 8]).
- BGH, 10.04.2018 - II ZR 149/17
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich des …
Beide Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Klägerrolle ausnahmsweise dem Schuldner der prozessgegenständlichen Forderung zufällt (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1991 - VIII ZR 32/91, NJW 1992, 982, 983 mwN).In dieser Konstellation ist für eine entsprechende Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO kein Raum (BGH…, Urteil vom 13. Januar 1984 - V ZR 55/83, BGHZ 89, 349, 352 juris Rn. 28; Urteil vom 4. Dezember 1991 - VIII ZR 32/91, NJW 1992, 982, 983).
- BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07
Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz
Die in Beschlussform ergangene Entscheidung entfaltet im Unterschied zu einem Urteil für das weitere Verfahren auch keine innerprozessuale Bindungswirkung im Sinne des § 318 ZPO (BGH, Urt. v. 4. Dezember 1991 - VIII ZR 32/91, NJW 1992, 982, 983; v. 8. Dezember 1994 - IX ZR 254/93, NJW 1995, 2106, 2107). - BGH, 15.01.1997 - VIII ZR 303/96
Überprüfung der Festsetzung der Beschwer durch das Revisionsgericht
Die Vorschrift des § 546 Abs. 2 Satz 2 ZPO soll nach dem Willen des Gesetzgebers verhindern, daß Revisionen, die im Vertrauen auf eine Wertfestsetzung des Berufungsgerichts eingelegt worden sind, vom Revisionsgericht mit der Begründung verworfen werden, der Wert sei in Wirklichkeit niedriger (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 = NJW 1981, 579; Senatsurteil vom 4. Dezember 1991 - VIII ZR 32/91 = NJW 1992, 982 unter I).Kommt dieser Gesichtspunkt nicht zum Tragen, ist eine Bindungswirkung für das Revisionsgericht nicht gegeben (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1991 aaO.).
- OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07
Örtliche und internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Erfüllungsortes bei …
Verfahrensgegenstand einer negativen Feststellungsklage sind danach hier diejenigen Forderungen, deren sich die Beklagte berühmt (BGH NJW 1992, 982, 983, unter II. 2. a). - BGH, 08.12.1994 - IX ZR 254/93
Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen der Empfehlung einer …
Das Gericht ist an seinen Beschluß nicht gemäß § 318 ZPO gebunden (vgl. BGH, Urt. v. 4. Dezember 1991 - VIII ZR 32/91, NJW 1992, 982, 983). - OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 37/00
Beschwerdewert in WEG -Sachen
Selbst für den Fall, dass ein Kläger eine Prozessaufrechnung erklärt, also während eines Prozesses gegenüber einer Gegenforderung des Schuldners mit der Klageforderung aufrechnet und die Klage wegen des hierdurch eingetretenen Erlöschens der Klageforderung abgewiesen wird, verneint der Bundesgerichtshof im Zivilprozess - und für ein WEG-Verfahren kann nichts anderes gelten - eine Erstreckung der Rechtskraft auf die Gegenforderung (vgl. BGH NJW 1992, 982;… Zöller/Vollkommer, ZPO 21. Auflage, § 322 Rdn. 24 mit weiteren Nachweisen auch zur Gegenmeinung). - OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94
Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen …
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Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen …
Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die von ihm erlassenen Urteile gebunden, grundsätzlich aber nicht an Beschlüsse (BGH…, Urteil vom 3. Juli 1986 - IX ZR 18/86 - BGHR ZPO § 318 Rechtsansicht, frühere 1; Urteil vom 4. Dezember 1991 VIII ZR 32/91 - zur Veröffentlichung bestimmt). - FG Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 10 K 195/98
Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Unwirksamkeit einer …