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   BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91   

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https://dejure.org/1992,214
BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91 (https://dejure.org/1992,214)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1992 - 2 StR 102/91 (https://dejure.org/1992,214)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 2 StR 102/91 (https://dejure.org/1992,214)
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Bauvorhaben Ehrental

§ 263 StGB, Submissionsbetrug, Preisabsprachen, (vgl. jetzt auch § 298 StGB)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 261 StPO
    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell; Submissionsbetrug; Berechnung des Vermögensschadens nach einem hypothetischen Marktpreis; Eingehungsbetrug; Erfüllungsbetrug); Überzeugungsbildung (Schätzung)

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibungsverfahren - Wettbewerbspreis - Preisabsprache - Vorspiegelung von Wettbewerb - Betrug - Vermögensschaden - Ausschreibung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Betrugsstrafbarkeit von Submissionsabsprachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Preisabsprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 06.03.1993)

    Wettbewerbsrecht: Donnergrollen aus Karlsruhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 263
    Betrugsschaden bei Preisabsprachen im Ausschreibungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Preisabsprachen der Bieter strafbar? (IBR 1992, 168)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 186
  • NJW 1992, 604
  • NJW 1992, 921
  • ZIP 1992, 266
  • MDR 1992, 604
  • NStZ 1993, 40
  • NStZ 1993, 40 A
  • StV 1992, 230 (Ls.)
  • WM 1992, 372
  • BB 1992, 234
  • DB 1992, 834
  • BauR 1992, 383
  • ZfBR 1992, 126
  • ZfBR 1993, 164
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 16, 367 ff, auf die sich das Landgericht beruft, steht der Wertbestimmung auf der Grundlage des Marktpreises (Wettbewerbspreises) nicht entgegen.

    Die Gegenmeinung, die § 263 StGB auf Submissionskartelle nicht anwenden will, verweist ohne nähere Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt auf BGHSt 16, 367 (vgl. Dreher/ Tröndle, StGB 44. Aufl. § 263 Rdn. 33; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 110) oder hält einen Betrugsschaden zwar für möglich, aber für generell nicht nachweisbar, weil sich in Folge der Wettbewerbsbeschränkung ein Marktpreis nicht habe bilden können (vgl. Jaath in Festschrift für Karl Schäfer 1980 S. 89, 100; Bruns NStZ 1983, 385, 388 ff; ähnlich, aber differenzierter auch Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 195, 343).

  • BGH, 18.11.1986 - KVR 1/86

    "Baumarkt-Statistik"; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    b) Bereits die Bekanntgabe der Unternehmen, die sich an der Ausschreibung eines Bauvorhabens beteiligen wollen, an andere Unternehmen, die auch eine Beteiligungsabsicht äußern, vermag den Markt spürbar zu beeinflussen und kann deshalb gemäß § 37 a GWB untersagt werden (vgl. BGHR GWB § 1 Abs. 1 Marktbeeinflussung 1).
  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Im Kartellrecht ist die Feststellung solcher Preise häufig erforderlich, sie wird in zahlreichen Fällen zur Berechnung des den Bußgeldrahmen nach § 38 Abs. 4 GWB bestimmenden Mehrerlöses vorgenommen (vgl. Tiedemann in Immenga/ Mestmäcker GWB § 38 Rdn. 266; Langen/Niederleithinger/ Ridder/Schmid, GWB 6. Aufl. § 38 Rdn. 57, 58; BGHR GWB § 38 Abs. 4 Mehrerlös 1; KG WuW/E OLG 1339, 1350).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Nur dieser Preis war bei der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regeln des Ausschreibungsverfahren im Wettbewerb nachhaltig erzielbar (vgl. auch BGHSt 16, 220, 222).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Ausreichend ist dabei die Überzeugung des Tatrichters auf der Grundlage von Indizien, aus denen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, daß der Auftraggeber ohne die Absprache und die Täuschung des Auftragnehmers ein nur geringeres Entgelt hätte versprechen und zahlen müssen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 92/66

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Preisvorschriften

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs durch Preisabsprachen auf der Anbieterseite hat gemäß §§ 5 Abs. 3, 7, 9 VO PR 1/72 zur Folge, daß der vereinbarte Preis automatisch auf den Selbstkostenfestpreis reduziert wird (BGHZ 51, 174, 181; BGHSt 8, 221, 226; Ebisch/Gottschalk a.a.O. S. 508).
  • BGH, 04.03.1988 - 3 StR 518/87

    Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage hinsichtlich der Höhe des

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    a) Zum einen spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2) dafür, daß Submissionskartelle nicht gebildet und am Leben erhalten werden, wenn sie ihren Kartellmitgliedern bei Submissionen keine höheren als die sonst erzielbaren Marktpreise (Wettbewerbspreise) bringen.
  • BGH, 21.01.1969 - 5 StR 688/68

    Täuschung über den Preis von in Zahlung gegebenen gebrauchten Kraftwagen -

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Somit kann dieselbe Ware oder Dienstleistung im Wirtschaftsverkehr einen nach den einzelnen Umständen zu bestimmenden unterschiedlichen Wert haben (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 1969 - 5 StR 688/68; RGSt 66, 337; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 150; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 106, 113).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Ob ein solcher Anspruch durch die Vereinbarung über die Vertragsstrafe wirksam gesichert war (BGHZ 105, 24 ff), wäre vor allem für eine vereinfachte Schadensberechnung von Bedeutung.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
    Kommt der Tatrichter zu der Überzeugung, daß ein Schaden entstanden ist, dann darf er dessen Höhe unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen, wenn seine genaue Ermittlung nicht möglich ist (BGHSt 36, 320, 328).
  • BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81

    Kartellverbot und Schutzgesetz

  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

  • BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55
  • RG, 07.07.1932 - III 611/32

    Wird das Vermögen des Erzeugers einer Handelsware dadurch beschädigt, daß er sie

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Als Erfüllungsbetrug werden demgegenüber Fallgestaltungen bezeichnet, in denen erst die Abwicklung des Vertrags zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 32, 211 ; BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 -, NJW 1992, S. 921 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 175, 177).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Eine konkludente Erklärung derartiger Negativtatsachen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es um erhebliche vorsätzliche Manipulationen des Vertragsgegenstandes geht, auf den sich das kommunikative Verhalten bezieht (vgl. RGSt 20, 144: Überstreichen schwammbefallener Hausteile; RGSt 59, 299, 305 f.: Überdecken schlechter Ware; RGSt 29, 369, 370; 59, 311, 312; BGH MDR 1969, 497 f.: Verfälschen von Lebensmitteln; BGHSt 8, 289: Zurückbehalten des Hauptgewinnloses einer Lotterie; BGH NJW 1988, 150: Erschleichen einer Prädikatsbezeichnung für Wein; BGHSt 38, 186; 47, 83: unzulässige vorherige Preisabsprache; vgl. zur konkludenten Täuschung bei Manipulation auch Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug [1999] S. 87).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Da der Angeklagte über die Beschäftigung der bei den Einzugsstellen nicht angemeldeten Arbeitnehmer keine Aufzeichnungen führte, durfte das Landgericht die Höhe der an diese Personen gezahlten Löhne auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse schätzen (vgl. BGHSt 38, 186, 193; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 5; BGH wistra 2007, 220 f.).
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