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   BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90   

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BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90 (https://dejure.org/1991,6566)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90 (https://dejure.org/1991,6566)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - BReg. 1a Z 37/90 (https://dejure.org/1991,6566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer partiellen Testierunfähigkeit; Abgrenzung zwischen einer Testierunfähigkeit und einer Geschäftsunfähigkeit; Auswirkung einer Geistesstörung in bestimmten Lebensbereichen auf die Testierfähigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 248
  • FamRZ 1991, 990
  • BayObLGZ 1991, 59
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Hinzu kommen muss für die Bejahung einer Testierunfähigkeit dann aber weiterhin, da eine von Wahnvorstellungen besessene Person in Bereichen, die mit diesen Wahnvorstellungen nicht zusammenhängen, durchaus normal und vernünftig handeln und denken kann, dass sich die Wahnvorstellungen inhaltlich auf Themen beziehen, die für die Willensbildung in Bezug auf die Testamentserrichtung relevant sind (vgl. u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 27.07.01, a.a.O., vom 14.09.2001, Az. 1Z BR 124/00 und vom 31.01.1991, Az. BReg 1 a Z 37/90, jeweils zitiert nach juris; Cording, a.a.O., 118; so auch Venzlaff/Förster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 519).

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 31.01.1991 (a.a.O.) auch krankhafte Wahnvorstellungen als im weiteren Sinne in den Bereich der Psychopathie fallend angesehen hat, handelt es sich offensichtlich um eine Einzelentscheidung, die so in der nachfolgenden Rechtsprechung nicht mehr vertreten worden ist und vertreten wird.

    Insbesondere auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in späteren Entscheidungen Wahnvorstellungen zu Recht nicht mehr unter den Begriff der Psychopathie gefasst (vergleiche u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 17.08.2004, a.a.O, 24.10.2001, a.a.O. und 27.07.2001, a.a.O.; jedenfalls im Leitsatz seines Beschlusses vom 21.07.1999, a.a.O., hat das Bayerische Oberste Landesgericht sogar eine ausdrückliche Abgrenzung zu seinem Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O, erklärt).

  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Um eine partielle Testierunfähigkeit handelt es sich nach der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW 1992, 248, 249; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2229, Rn. 2), wenn einem Erblasser lediglich für einen bestimmten, gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheiten die in § 2229 Abs. 4 BGB vorausgesetzten Fähigkeiten fehlen.
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Überprüfung im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (ständ. Rechtspr.; vgl. BayObLGZ 1991, 59, 64).

    Die in § 2229 Abs. 4 BGB umschriebene Einsichtsfähigkeit setzt zum einen eine allgemeine Vorstellung des Testierenden voraus, daß er ein Testament errichtet und welchen Inhalt dieses hat; sie erfordert aber zum anderen auch, daß er die Tragweite der letztwilligen Verfügung klar erkennen und beurteilen kann (vgl. BayObLGZ 1991, 59, 63; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 1, m.w.N.; vgl. auch MünchKomm/Burkart aaO., § 2229 Rdn. 18).

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 11 U 41/07
    Zweifel gehen insoweit zulasten desjenigen, der sich auf eine Testierunfähigkeit beruft, vorliegend also zulasten des Beklagten (vgl.: OLG Hamburg, Beschluss v. 10.05.2012 - 2 W 96/11, BeckRS 2014, 15126, beck-online m.w.N.; BayObLG, Beschluss v. 31.01.1991 - BReg. 1 a Z 37/90, BeckRS 9998, 96427, beck-online; Weidlich, ibid., § 2229 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

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  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

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  • OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

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  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Da die Frage der Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB ) im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt (ständige Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 1991, 59/64 m.w.Nachw.), unterliegen auch die hierzu getroffenen Feststellungen des Gerichts der Tatsacheninstanz im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer begrenzten Nachprüfung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 166/95

    Testierunfähigkeit bei psychotischen Wahnvorstellungen des Erblassers

    Zwar kann auch eine Geistesstörung, die sich lediglich auf einen bestimmten Lebensbereich auswirkt, zur Testierunfähigkeit führen (BayObLGZ 1991, 59, 62).
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

  • BayObLG, 18.12.1991 - BReg. 1 Z 45/91

    Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers; Auswirkungen der

  • BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92

    Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung

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