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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92   

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https://dejure.org/1992,2714
BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 (https://dejure.org/1992,2714)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 (https://dejure.org/1992,2714)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 (https://dejure.org/1992,2714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Materielle Rechtskraft und Durchbrechung nach § 826 BGB: Verfassungsrechtliche Bedeutung der materiellen Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 656 § 826; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Abweisung einer auf § 826 BGB gestützten Klage gegen die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über Ansprüche aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit - Partnervermittlung - Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1125
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Die Rechtssicherheit ist ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und damit eines Konstitutionsprinzips des Grundgesetzes (BVerfGE 60, 253 [267]).

    Um der Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft in Kauf nehmen, daß selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall endgültig verbindlich sind (BVerfGE 2, 380 [403]; 60, 253 [268]).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Tritt dieser Grundsatz mit dem Gebot der Gerechtigkeit im Einzelfall in Widerstreit, so ist es Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, das Gewicht, das ihnen in dem zu regelnden Fall zukommt, abzuwägen und zu entscheiden, welchem der beiden Prinzipien der Vorzug gegeben werden soll (vgl. BVerfGE 15, 313 [319]).

    Ob die Rechtsprechung bei der Abwägung zwischen dem Grundsatz der Rechtssicherheit und der Forderung nach Gerechtigkeit zu der bestmöglichen Lösung gekommen ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 15, 313 [322]).

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Um der Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft in Kauf nehmen, daß selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall endgültig verbindlich sind (BVerfGE 2, 380 [403]; 60, 253 [268]).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Es hat - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1987, 3256 ) - einen auf § 826 BGB gestützten Anspruch auf Unterlassung einer weiteren Vollstreckung eines gleichwohl über diese Forderung erwirkten rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids verneint, da die Beklagte zum Zeitpunkt der Beantragung des Vollstreckungsbescheids nach der damaligen Rechtsprechung nicht von einer materiellrechtlichen Unrichtigkeit der Forderung ausgehen mußte.
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 160/89

    Partnerschaftsvermittlung - Zahlung mit Wechsel - § 656 BGB analog, § 656 Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Das Oberlandesgericht hat in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 656 BGB auf Partnerschaftsvermittlungsverträge (BGH, NJW 1990, 2550 ) festgestellt, daß der Beklagten materiellrechtlich kein Anspruch auf die von ihr geltend gemachte Forderung zusteht.
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Da die Rechtssicherheit und der Rechtsfrieden so hohe Rechtsgüter darstellen, wird um ihrer willen die Möglichkeit einer im Einzelfall unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen (BVerfG, 1.7.1953, 1 BvL 23/51; BVerfG, 8.10.1992; 1 BvR 1262/92).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11

    Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß

    Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (BVerfG 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - zu C I 2 b der Gründe, BVerfGE 107, 395; 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 - zu 1 der Gründe mwN, NJW 1993, 1125) .

    Das gilt umso mehr als die Achtung der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen nicht nur ein zentraler Bestandteil der deutschen Rechtsordnung ist (vgl. BVerfG 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 - zu 1 der Gründe, NJW 1993, 1125) , sondern auch den Schutz der Konvention genießt (vgl. EGMR 18. September 2007 - 52336/99 - zu B 4 der Gründe, KirchE 50, 160) .

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13

    Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers

    Er genießt auch den Schutz der Europäischen Konvention zum Schutz für Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 in NZA-RR 2014, 91; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 in NJW 1993, 1125; EGMR vom 18.09.2007 - 52336/99 in KirchE 50, 160-179).

    Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11a.a.O.; BVerfG vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 in BVerfGE 107, 395; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 30.04.2012 - 7 Sa 557/11

    Insolvenzanfechtung einer im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Zahlung von

    Aus ihm folgt die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen und sonstiger in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG - Beschluss vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 = NJW 1993/1125).
  • LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an

    Rechtsfriede und Rechtssicherheit sind so hohe Rechtsgüter, dass um ihretwillen die Möglichkeit einer im Einzelfall unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen werden muss (Bundesverfassungsgericht 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 - Rdnr. 3, NJW 1993, 1125).
  • LAG Nürnberg, 30.04.2012 - 7 Sa 564/11

    Insolvenzanfechtung einer im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Zahlung von

    Aus ihm folgt die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen und sonstiger in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG - Beschluss vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 = NJW 1993/1125).
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 20 U 172/06

    Voraussetzungen zur Erhebung neuer Sachverhaltsfeststellungen im

    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit des Abschlusses von Rechtsstreitigkeiten muss die Möglichkeit einer im Einzelfall unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen werden (BGH NJW 1984, 438, 440; BVerfG NJW 1993, 1125).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2005 - 9 W 8/05

    Zwangsvollstreckung; Durchbrechen der Rechtskraft: Vorsätzliche sittenwidrige

    Das Erwirken und das anschließende Benutzen eines Titels stellt sich dann nicht als sittenwidrig dar, wenn der Titelgläubiger zum Zeitpunkt der Beantragung des Vollstreckungsbescheides nach der damals veröffentlichten Rechtsprechung nicht von einer materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der Forderung ausgehen musste (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 - NJW 1993, 1125).
  • BGH, 04.05.1993 - XI ZR 9/93

    Abschluss eines Ratenkreditvertrages - Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen -

    Eine solche Anwendung des § 826 BGB muß jedoch auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, weil sonst die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfrieden in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG NJW 1993, 1125 m.w.Nachw.).
  • FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01

    Rechtskrafterstreckung auf Beigeladenen in Kindergeldsache

    Um der Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft grundsätzlich in Kauf nehmen, dass selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall endgültig verbindlich sind (Beschluss vom 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 -, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993, 1125 ).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 07.10.1992 - 5-VII-91   

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https://dejure.org/1992,3966
VerfGH Bayern, 07.10.1992 - 5-VII-91 (https://dejure.org/1992,3966)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.1992 - 5-VII-91 (https://dejure.org/1992,3966)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - 5-VII-91 (https://dejure.org/1992,3966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung psychisch Kranker

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1125
  • NJW 1993, 1520
  • NVwZ 1993, 672 (Ls.)
  • DVBl 1993, 316
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    aa) Art. 102 Abs. 1 BV schützt die körperliche Bewegungsfreiheit gegen staatliche Eingriffe (VerfGH vom 6.11.1981 VerfGHE 34, 157/161; vom 7.10.1992 VerfGHE 45, 125/132; vom 9.12.2010 VerfGHE 63, 209/215).

    Dementsprechend erfasst der Schutzbereich des Art. 102 Abs. 1 BV insbesondere die klassischen Formen der durch staatliche Behörden oder Gerichte angeordneten Freiheitsentziehung - wie etwa Haft (VerfGHE 63, 209/215), polizeiliche Ingewahrsamnahme (VerfGH vom 2.8.1990 VerfGHE 43, 107/128 f.) oder die Unterbringung psychisch kranker Menschen (VerfGHE 45, 125/132) -, bei denen die Bewegungsfreiheit durch Festhalten der Betroffenen an einem eng umgrenzten Ort nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. hierzu Lindner, a. a. O., Art. 102 Rn. 23; zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG Jarass, a. a. O., Art. 2 Rn. 114 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    aa) Art. 102 Abs. 1 BV schützt die körperliche Bewegungsfreiheit gegen staatliche Eingriffe (VerfGH vom 6.11.1981 VerfGHE 34, 157/161; vom 7.10.1992 VerfGHE 45, 125/132; vom 9.12.2010 VerfGHE 63, 209/215).

    Dementsprechend erfasst der Schutzbereich des Art. 102 Abs. 1 BV insbesondere die klassischen Formen der durch staatliche Behörden oder Gerichte angeordneten Freiheitsentziehung - wie etwa Haft (VerfGHE 63, 209/215), polizeiliche Ingewahrsamnahme (VerfGH vom 2.8.1990 VerfGHE 43, 107/128 f.) oder die Unterbringung psychisch kranker Menschen (VerfGHE 45, 125/132) -, bei denen die Bewegungsfreiheit durch Festhalten des Betroffenen an einem eng umgrenzten Ort nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. hierzu Lindner, a. a. O., Art. 102 Rn. 23; zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG Jarass, a. a. O., Art. 2 Rn. 114 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    102 Abs. 1 BV garantiert die körperliche Bewegungsfreiheit und schützt vor widerrechtlicher Beschränkung dieser Freiheit (VerfGH vom 2.8.1990 = VerfGH 43, 107/128; VerfGH vom 7.10.1992 = VerfGH 45, 125/132).
  • BVerfG, 22.06.2009 - 2 BvR 882/09

    Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Zwangsmedikation eines

    Dass und unter welchen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen die Grundrechte des Maßregelvollzugspatienten eine Zwangsbehandlung zulassen, die unabhängig von einer Gefährdung von Rechtsgütern Dritter allein dem Ziel dient, den Betroffenen entlassungsfähig zu machen, versteht sich nicht von selbst (vgl. etwa Heide, Medizinische Zwangsbehandlung, 2001, S. 230, 235; Wagner, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, D 145, m.w.N.) und ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt (vgl. zu Fragen der - nicht maßregelvollzugsrechtlichen - Unterbringung und Behandlung eines psychisch Kranken BVerfGE 58, 208 ; BGHZ 166, 141 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Oktober 1992 - Vf. 5-VII/91 -, NJW 1993, S. 1520 ; für den Maßregelvollzug KG, Beschluss vom 29. August 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz -, RuP 2008, S. 39).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2009 - 1 Ws 365/08

    Maßregelvollzug: (Un-)Zulässigkeit der Zwangsbehandlung eines Verurteilten mit

    Vielmehr dient die Behandlung dem Ziel der Wiederherstellung der psychischen Gesundheit und damit auch der Beendigung der Unterbringung (VerfGH Bayern NJW 1993, 1520, 1522).

    dd) Der Senat teilt aber auch die Auffassung des Strafvollstreckungskammer (Beschluss S. 11, Bl. 61 d.A.), wonach die Zwangsbehandlung auf dieser Grundlage nicht schrankenlos ermöglicht wird, sondern nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beschränken ist (s.a. VerfGH Bayern NJW 1993, 1520, 1522; LG Stendal a.a.O., juris Rn. 37; Volckart/ Grünebaum a.a.O., Rn. D.1.3.3.2).

  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Eine Freiheitsentziehung ist zum einen nur unter den Verfahrensgarantien des Art. 102 Abs. 2 BV zulässig (vgl. VerfGH vom 7.10.1992 VerfGHE 45, 125/132).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2009 - 1 Ws 364/08

    Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz: Zulässigkeit einer medikamentösen

    Vielmehr dient sie dem Ziel der Wiederherstellung der psychischen Gesundheit und damit auch der Beendigung der Unterbringung (VerfGH Bayern NJW 1993, 1520, 1522).

    7. Der Senat teilt aber auch die Auffassung des Strafvollstreckungskammer (Beschluss S. 12, Bl. 139 d.A.), wonach die Zwangsbehandlung auf dieser Grundlage nicht schrankenlos ermöglicht wird, sondern nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beschränken ist (s.a. VerfGH Bayern NJW 1993, 1520, 1522; LG Stendal a.a.O., juris Rn. 37; Volckart/ Grünebaum a.a.O., Rn. D.1.3.3.2).

    Auch soweit die Sicherheit und Ordnung der Anstalt berührt ist, dienen Behandlungsmaßnahmen dazu, die anderen Untergebrachten - und auch den Betroffenen selbst - als Kranke menschenwürdig behandeln und betreuen zu können (vgl. VerfGH Bayern NJW 1993, 1520, 1522).

  • VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08

    Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz

    Als wertentscheidende Grundsatznorm schützt Art. 100 BV vor Diskriminierung, Erniedrigung, Verfolgung, Ächtung, Entrechtung und grausamer Bestrafung (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.3.1948 = VerfGH 1, 29/32; VerfGH vom 14.3.1951 = VerfGH 4, 51/58 f.; VerfGH vom 31.10.1958 = VerfGH 11, 164/181; VerfGH vom 5.11.1979 = VerfGH 32, 130/137; VerfGH vom 12.5.1989 = VerfGH 42, 72/77 f.; VerfGH vom 7.10.1992 = VerfGH 45, 125/133 f.; VerfGH vom 9.9.2002 = VerfGH 55, 123/126; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 1 zu Art. 100; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNrn. 13 ff. zu Art. 100).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Der demgemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen (vgl. Saage/Göppinger Freiheitsentziehung und Unterbringung 3. Aufl. Kapitel 4.6 Rn. 211), setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; Saage/Göppinger Kapitel 4.3 Rn. 86) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1998, 116/118).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01

    Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit

    Der dem gemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1999, 216/217 f.).
  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • VG Köln, 06.02.2017 - 7 K 10953/16
  • BayObLG, 30.11.2001 - BR 360/01

    Voraussetzungen der Unterbringung - Kausalität der Persönlichkeitsstörung für

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 09.10.1992 - 57-VI-91   

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https://dejure.org/1992,5984
VerfGH Bayern, 09.10.1992 - 57-VI-91 (https://dejure.org/1992,5984)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.1992 - 57-VI-91 (https://dejure.org/1992,5984)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1125
  • NVwZ 1993, 561 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94

    eidesstattliche Versicherung per Telefax - § 156 StGB, grundsätzlich genügt für

    b) Nach nunmehr herrschender Auffassung können Prozeßhandlungen wie Rechtsmittel und Verfassungsbeschwerden in wirksamer Weise mittels Telefax eingelegt und begründet werden (BGH.NJW 1990, 188 ; 1994, 1879 und 1881; BFH NJW 1982, 2520; BVerwG CR 1989, 833; BAG NJW 1990, 3165 ; BayVerfGH NJW 1993, 1125 ; OLG Köln NJW 1992, 1774 m. w. Nachw.).
  • VerfGH Bayern, 07.03.2014 - 54-VI-13

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche

    Wäre der Beschwerdeführerin das tatsächliche Fristende (2. Juli 2013) bekannt gewesen, so hätte sie den an diesem Tag fertiggestellten Beschwerdeschriftsatz wohl noch fristwahrend, z. B. per Telefax (vgl. VerfGH vom 9.10.1992 VerfGHE 45, 137/141), beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.
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