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   OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92   

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https://dejure.org/1992,2313
OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92 (https://dejure.org/1992,2313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1992 - 15 W 324/92 (https://dejure.org/1992,2313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - 15 W 324/92 (https://dejure.org/1992,2313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenmächtige Montage einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage; Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Parabolantenne für den Empfang des Satellitenfernsehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1276
  • MDR 1993, 233
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Zu § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass eine Gemeinschaftsparabolantenne noch nicht dem üblichen Standard einer Gemeinschaftsantenne entspricht (OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 = DWE 1993, 67; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 ; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 = MDR 1992, 48 = DWE 1991, 158) und ihre Errichtung über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht.

    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.

    Die dazu ergangenen Entscheidungen, die sich unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) mit der Frage des Nachteils im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 WEG befassen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 = DWE 1993, 68; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 = DWE 1993, 70; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, 588; BayObLG, …

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    2 Z 86/91">NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart Beschluß vom 24.09.1991 - 8 W 77+78/91; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274) dieser Entscheidung nicht entgegensteht (so auch OLG Hamm, a.a.O.).
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Ein Teil der Gerichte hat den baugestalterischen Belangen für den Regelfall ein Übergewicht gegenüber dem Informationsinteresse zugebilligt, weil zum üblichen Wohnkomfort nur der mittels herkömmlicher Empfangsanlagen mögliche Empfang gängiger Rundfunk- und Fernsehprogramme zähle (so neben der angegriffenen Entscheidung auch BayObLGZ 91, S. 297 [299]; OLG Hamm, NJW 1993, S. 1276 [1277]).
  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Im Wohnungseigentumsrecht sind die Gerichte demgegenüber bisher überwiegend davon ausgegangen (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] und OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ), daß die Anbringung einer Parabolantenne jedenfalls in der Regel schon wegen der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks eine bauliche Veränderung darstellt, die gemäß § 22 WEG der einstimmigen Billigung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, weil die Rechte der übrigen Miteigentümer jedenfalls bei einer Veränderung der Gesamtansicht sowie des bisweilen vorliegenden Eingriffs in Gemeinschaftseigentum über das in § 14 WEG genannte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Von einer derartigen ästhetischen Beeinträchtigung der Wohnanlage durch Anbringung einer Parabolantenne ist auszugehen (vgl. Senat MDR 1998, 527, 528; Senat NJW 1993, 1276 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer -

    b) Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1995, 1665 ff.; NJW 1994, 1147) und den Oberlandesgerichten (vgl. u.a. BayObLGZ 1991, 296; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; WG 1994, 108; OLG Hamm NJW 1993, 1276) entwickelten Grundsätzen sind bei der Beantwortung der Frage, ob die Anbringung einer Parabolantenne einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil mit sich bringt, die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Diese Grundsätze haben in der obergerichtlichen Rechtsprechung Billigung gefunden (vgl. OLG Hamm NJW 1993, 1276; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817 ).
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Mit diesen Empfangsmöglichkeiten, die nicht hinter denen über ein Breitbandkabel zurückstehen, ist dem grundrechtlich geschützten Informationsinteresse der Antragstellerin in ausreichendem Maße Rechnung getragen; es gilt hier das gleiche wie bei anderen deutschen Wohnungseigentümern, die an das Breitbandkabel angeschlossen sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; 1994, 1147 f.; BayObLGZ 1998, 173/175 f.; OLG Hamm NJW 1993, 1276 f.; ZMR 1998, 188 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 67 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ).
  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein solcher Anspruch nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG zu beurteilen ist, weil es sich bei einer Parabolantenne, die - wie hier - dauerhaft auf dem Hausdach der Wohnungseigentumsanlage angebracht wird, um eine bauliche Veränderung im Sinne dieser Vorschriften handelt (Senat OLGZ 1993, 314, 315 = _NJW 1993, 1276).
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