Rechtsprechung
BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung - Unrichtigkeit - Saldobetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 156
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von beiden Parteien zugrundegelegten Saldobetrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 134
- MDR 1993, 173
- WM 1993, 177
Wird zitiert von ... (52)
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
Unterlässt das Gericht die gebotene prozessuale Reaktion und erkennt es aus einem nicht nachgelassenen Schriftsatz der betroffenen Partei, dass diese sich offensichtlich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, ist gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 7.10.1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134;… Urt. v. 8.2.1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124 f.; Beschl. v. 15.2.2005 - XI ZR 144/03, FamRZ 2005, 700;… Urt. v. 18.9.2006 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412 Tz. 4; BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - VII ZR 200/06, BauR 2009, 681 Tz. 7). - BGH, 12.05.2011 - I ZR 20/10
Schaumstoff Lübke
Unterlässt das Gericht den nach der Prozesslage gebotenen Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO und erkennt es aus einem nicht nachgelassenen Schriftsatz der betroffenen Partei, dass diese sich offensichtlich in der mündlichen Verhandlung nicht ausreichend hat erklären können, ist gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134; Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, FamRZ 2005, 700;… Urteil vom 18. September 2006 - II ZR 10/05, NJW-RR 2007, 412 Rn. 4;… Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 Rn. 39 = WRP 2010, 1475 - Gewährleistungsausschluss im Internet). - BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; …
Denn aus dem neuen Vorbringen ergab sich, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und vor deren Abschluß Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte; die mündliche Verhandlung hätte daher gemäß § 156 ZPO wiedereröffnet werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134 m.w.N.).
- BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zurückverweisung im Berufungsverfahren
Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf Grund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist - von dem hier nicht zu erörternden Sonderfall eines Wiederaufnahmegrundes abgesehen (vgl. dazu BGHZ 30, 60, 66; 53, 245, 262) - nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, daß es aufgrund eines nicht prozeßordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (BGHZ 30, 60, 65; BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134; v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, MDR 1999, 758 f). - BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99
Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
Zeigt es sich, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war, dann muß sie gemäß § 156 ZPO wieder eröffnet werden (BGHZ 53, 245, 262; BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134). - BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00
Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Dies sind aber die Umstände, die für eine fehlerfreie und sachgerechte Ermessensausübung - auch im Hinblick auf eine zwingende Wiedereröffnung wegen eines Verfahrensfehlers (vgl. § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO n.F.; zum früheren Recht bereits BGHZ 30, 60, 65; 53, 245, 262;… Senat, Urt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, NJW 1986, 1867, 1868; BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992, VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134;… Urt. v. 8. Februar 1999, II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124;… Urt. v. 28. Oktober 1999, IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143) - maßgeblich sind (…vgl. MünchKomm-ZPO/Peters, 2. Aufl., § 156 Rdn. 3 - 6, 9 - 11). - BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Gericht zur Wiedereröffnung der bereits geschlossenen Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen der Partei ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (vgl. BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134 m.w.N.). - BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung
c) Jedenfalls hätte das Berufungsgericht auf Antrag der Klägerin gemäß Schriftsatz vom 21. Oktober 2002 die mündliche Verhandlung wieder eröffnen müssen, nachdem die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der Berufungsverhandlung vom 13. September 2002 bei sachgemäßem Vorgehen vom Standpunkt des Berufungsgerichts aus Anlaß zu weiterer Aufklärung bestanden hätte (Senatsurteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134 unter II 2 b = BGHR ZPO § 156 Ermessen 2; BGH…, Urteil vom 28. Oktober 1999 - IX ZR 341/98, NJW 2000, 142 unter II 2 = BGHR ZPO § 156 Ermessen 4). - BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96
Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung
Dagegen ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht geboten, wenn diese ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde und eine Partei entgegen § 296 a ZPO - selbst aufklärungsbedürftige - neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel unzulässig nachreicht oder wenn in einem gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatz neues Vorbringen enthalten ist, das über eine Erwiderung auf den verspäteten Schriftsatz des Gegners hinausgeht (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134). - BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97
Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage; …
Sie hat damit keinen Anspruch darauf, deren Folgen durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Nachholung ihres Vortrags auszugleichen (vgl. BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992, VIII ZR 199/91, BGHR ZPO § 156 Ermessen 2). - OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16
Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!
- BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03
Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
- OLG Stuttgart, 22.09.2020 - 16a U 55/19
Beweisangebot zurückgenommen: Kein Hinweis auf Beweisantrag notwendig!
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BGH, 19.11.2019 - II ZR 263/18
Auskunftsanspruch eines Kommanditisten über die übrigen Anleger hinsichtlich …
- BGH, 02.02.1994 - XII ZR 148/92
Ausländische Rechtshängigkeit eines Ehescheidungsantrages
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14
Grundstücksverschmutzung durch Ölaustritt aus einem neu gekauften Radlader
- BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 600/93
Grundsatz der mündlichen Verhandlung
- BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Unterhaltsanspruch; Aufrechnung mit mehr …
- BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung
- OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 22 U 72/14
"Stoffverantwortung" entbindet Auftragnehmer nicht von seinen …
- OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
Nachlassverfahren: Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung bei …
- OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19
- LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12
Nicht fachgerecht eingebautes Fenster ist zu beseitigen!
- OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 10 U 40/09
Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag
- OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00
Gesellschafterhaftung für Kontokorrentkredit nach Verschmelzung der OHG mit GmbH
- OLG Brandenburg, 20.08.1997 - 3 U 273/96
Geltendmachung von einem Bereicherungsanspruch in eigenem Namen ohne …
- OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
1. Zur Vergütungsfähigkeit anteilig erbrachter Leistungen aus einem Werkvertrag - …
- OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02
Auslegung einer Freistellungsvereinbarung durch die Anstellungs-GmbH eines …
- LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06
Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen …
- OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 61/98
Haftungssituation im Hinblick auf Schäden, die vom Führer eines Baukrans …
- OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern - …
- LG Bonn, 08.06.2004 - 10 O 93/04
Umtausch von Briefmarken, die auf DM oder Pfennig lauten, im Zuge der …
- OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 242/97
Neuer Parteivortrag nach Hinweis des Gerichts
- LAG Hessen, 07.03.2000 - 9 Sa 1077/99
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei nachträglichem Wegfall des die …
- OLG Bremen, 29.09.2000 - 5 U 39/00
Anwedungsbereich der Vorschrift des § 2155 BGB
- BGH, 22.09.1999 - VIII ZR 237/98
Gerichtliches Geständnis einer Tatsache
- OLG Hamm, 29.03.2001 - 2 U 106/00
Leistungspflichten bei der Wasserlieferung an Privatkunden im Rahmen der …
- OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 22 U 53/00
Baubetreuungsvertrag - Formbedürftigkeit - Rücktrittsrecht bei Scheitern des …
- KG, 09.11.1999 - 4 U 5313/98
Werklohnanspruch und Verlangen nach Sicherheitsleistung)
- OLG Saarbrücken, 23.12.2004 - 2 UF 7/04
Unterhaltsbedarf Minderjähriger umfasst Krankenversicherungsschutz - …
- LAG Hessen, 08.02.2000 - 9 Sa 1077/99
Wirksamkeit einer Kündigung bei falscher Prognose; Anspruch eines Arbeitnehmers …
- OLG München, 16.09.1993 - 6 U 4724/92
Aufklärungspflicht der Bank gegenüber ihrem Wertpapierdepotkunden
- OLG München, 23.01.1995 - 17 U 3024/94
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.05.2014 - 25 C 188/14
Wohnwertminderung: Nur bei nicht vorhandenem Breitbandkabelanschluss!
- BayObLG, 15.12.1997 - 1Z RR 289/96
Grenzen des Fischereirechts bei Veränderung des Wasserlaufs
- OLG Rostock, 20.01.1993 - 2 U 29/92
Klage auf Zahlung des Kaufpreises für Futtermittellieferungen; Gegenanspruch auf …
- OLG München, 26.11.1997 - 7 U 2672/97
Haftung einer Frachtführerin wegen fehlerhafter Verzollung; Einstandspflicht für …
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2020 - 9 S 2/20
- OLG München, 15.07.1998 - 27 U 101/98
Restwerklohn für Kanalarbeiten
Rechtsprechung
BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Fristverlängerung - Berufungsbegründung - Anwaltspflicht - Erwartete Fristverlängerung
- rechtsportal.de
ZPO § 233
Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 134
- MDR 1993, 174
- NJ 1993, 81
- VersR 1993, 1035
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …
Daher kann er sich im Wiedereinsetzungsverfahren nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5;… vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; jeweils mwN; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134 unter [III] 2 a; vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 a [jeweils zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF]). - BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06
Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer …
Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn es sich um einen ersten Verlängerungsantrag handelt und darin erhebliche, die beantragte Verlängerung rechtfertigende Gründe oder aber eine Einwilligung des Gegners dargelegt werden (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 - NJW 1993, 134 unter 2 a.; vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03 - NJW 2004, 1742 unter 2; vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04 - NJW-RR 2005, 865 unter II 1).Vielmehr war es Sache des Klägervertreters, den eine Ablehnung seines unbegründeten Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er notfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder jedenfalls einen begründeten Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1992 aaO unter 2 c).
Anders läge der Fall nur dann, wenn es einer ständigen Übung des Berufungssenats entsprochen hätte, erstmaligen Gesuchen um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist für eine Dauer von einem Monat auch ohne Darlegung von Gründen zu entsprechen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1992 aaO; vom 7. Oktober 1992 aaO unter 2 b).
- BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des …
In Rechtsprechung und Literatur ist aber bereits geklärt, daß ein berechtigtes Vertrauen auf die Gewährung einer beantragten Fristverlängerung die Vollständigkeit des Verlängerungsantrages voraussetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134, 135 und vom 4. Dezember 1997 - V ZB 26/97, NJW-RR 1998, 573, 574;… Stein/Jonas/Herbert Roth, ZPO 22. Aufl. § 233 Rdn. 33 Stichwort Fristverlängerung;… Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 233 Rdn. 23 Stichwort Fristverlängerung;… Musielak/Grandel, ZPO 4. Aufl. § 233 Rdn. 28; jeweils m.w. Nachw.).
- BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98
Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs
Er ist vielmehr mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende in Ausübung seines ihm gemäß § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO eingeräumten Ermessens eine beantragte Verlängerung auch dann versagt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 = NJW 1993, 134 unter 1 m.zahlr.Nachw.).Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992, aaO unter 2; BAG NJW 1995, 1446 unter 2).
- BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein …
Er ist vielmehr mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende in Ausübung seines ihm gemäß § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO eingeräumten Ermessens eine beantragte Verlängerung auch dann versagt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1992, VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134). - OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07
Berufungsverfahren: Fristverlängerung zur Stellungnahme auf einen Hinweis über …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430). - BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei notwendiger Besprechung mit der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anwalt regelmäßig erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründung entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = NJW 1991, 1359; Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 = NJW 1993, 134, 135).Auf diesen Grund konnte Rechtsanwalt S. jedoch einen neuen Antrag nicht stützen, da dies auf eine nach § 225 Abs. 3 ZPO nicht statthafte Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden hinausgelaufen wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 aaO.).
- OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem. …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430). - BGH, 19.01.2000 - XII ZB 22/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Verlängerungsantrages
Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (BGH Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - MDR 1999, 374; vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - NJW 1997, 400;… vom 12. Juli 1995 - IV ZB 9/95 - BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 12; vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 - NJW 1993, 134, 135; vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 - NJW 1991, 1359). - OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02
Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss einer …
Die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren nicht mit Erfolg geltend machen könne, er habe mit der Fristverlängerung durch den Vorsitzenden rechnen dürfen, sondern sei mit dem Risiko belastet, dass der Vorsitzende in Ausübung seines Ermessens eine beantragte Verlängerung auch dann versage, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlägen (BGH NJW 1993, 134; NJW 1999, 430; 3271), gilt nicht uneingeschränkt.Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund geltend gemacht wurde (BVerfG NJW 1998, 3703 f.; NJW 2000, 1634 f.; NJW 2001, 812 f.; BGH NJW 1993, 134 f; NJW 1997, 400; NJW-RR 1998, 573 f.; NJW 1999, 430;… Musielak/Ball, 3. Aufl. 2002, § 520 ZPO Rn. 13;… Zöller/Gummer, 23. Aufl. 2002, § 520 ZPO Rn. 19).
- OVG Saarland, 23.04.2008 - 1 A 19/08
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung der Wiedereinsetzung; Begründung
- BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Adressierung an …
- BGH, 14.12.1994 - VIII ZB 46/94
Vertrauen auf die Entsprechung des am letzten Tag der erstmals verlängerten …
- BGH, 12.07.1995 - IV ZB 9/95
Vertrauen eines Rechtsanwalts auf Entsprechung des ersten Antrags auf …
- LG Braunschweig, 15.09.2016 - 6 S 222/16
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Begründung eines …
- OLG Frankfurt, 18.09.2018 - 8 W 39/18
Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem gegen die Zurückweisung …
- OLG Naumburg, 03.09.1997 - 5 U 1045/97
- OLG Frankfurt, 29.03.1995 - 1 U 176/94
Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen einer …
- BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 36/92
Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf nochmalige Verlängerung der …
Rechtsprechung
BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 230 Abs. 1 StPO; § 231b StPO; § 177 GVG
Keine Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses über Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Entfernen des Angeklagten wegen Störung; Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Angeklagter - gesonderter Beschluß - Fortsetzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
GVG § 177; StPO § 231 b
Abwesenheit des Angeklagten nach Ordnungsbeschluß
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 72
- NJW 1993, 134
- NJW 1993, 1343
- MDR 1993, 164
- NStZ 1993, 198
- StV 1993, 285