Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 2.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Härte bei Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern
- Wolters Kluwer
Heimregelungspflichten - Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen - Härtevorschrift - Eingliederungshilfe - Pflegehilfe - Außerhalb von Einrichtungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Berechnung des Unterhalts für erwachsene Kinder
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 15.06.1984 - 4 A 540/82
- BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 2.87
Papierfundstellen
- NJW 1993, 150
- NVwZ 1993, 270 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 23.06.2010 - XII ZR 170/08
Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger: Bezug von Kindergeld durch die …
Die Bedeutung der Privilegierung des § 94 Abs. 2 SGB XII erschöpft sich mithin in der sozialstaatlichen Zielsetzung der Vorschrift (BVerwG, NJW 1993, 150;… Oestreicher/Decker aaO § 94 SGB XII Rdn. 177). - BGH, 23.07.2003 - XII ZR 339/00
Begriff der unbilligen Härte beim Übergang des Unterhaltsanspruchs eines …
Da die Freistellung von der Heranziehung Unterhaltspflichtiger von dem generellen Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BSHG) Ausnahmecharakter hat, ist es auch nicht zulässig, den Tatbestand des § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BSHG umfassend auf Fälle der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auszudehnen; das ist vielmehr Sache des Gesetzgebers (BVerwG FEVS Bd. 42, 309, 310 = NJW 1993, 150, 151; FEVS Bd. 49, 529, 531 f.;… Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 91 Rdn. 93;… Oesterreicher/Schelter/Kunz BSHG § 91 Rdn. 139;… Schaefer in Fichtner BSHG § 91 Rdn. 44;… Mergler/Zink BSHG 4. Aufl. § 91 Rdn. 84;… vgl. auch Münder in LPK-BSHG 6. Aufl. § 91 Rdn. 44). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 6 S 2911/91
Sozialhilfe - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern
Zur Frage der ausnahmsweise statthaften Inanspruchnahme in den Fällen des § 91 Abs. 3 S 1, 2. Halbs BSHG (im Anschluß an BVerwG, Urteile vom 17.08.1978, BVerwGE 56, 220 und vom 27.06.1991 - BVerwG 5 C 2/87 -).Die vom Verwaltungsgericht vertretene Ansicht werde auch durch das inzwischen erlassene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.1991 - 5 C 2.87 - gestützt.
Die Härte besteht nach dem 2. Halbsatz darin, daß das Kind wegen einer Behinderung (oder Pflegebedürftigkeit) trotz seines Alters von mehr als 21 Jahren immer noch nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann und seine Eltern daher unterhaltspflichtig bleiben (BVerwG, Urt. v. 27.06.1991 - 5 C 2.87 -).
Alle diese vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.08.1978 (BVerwGE 56, 220) hervorgehobenen Grundsätze zur Auslegung des § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG, insbesondere seines Halbsatzes 2, macht sich der Senat ebenso wie das Verwaltungsgericht zu eigen, zumal sie durch das eine andere Fallgestaltung betreffende Urteil vom 27.06.1991, a.a.O., unberührt geblieben sind.
Da das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.06.1991 (a.a.O.) betont, eine Härte im Sinne von § 91 Abs. 3 Satz 1, 1. Hs. BSHG könne z. B. auch in der Dauer und dem Ausmaß der Betreuung eines behinderten Kindes durch seine Eltern liegen, kann ein besonders geringes Ausmaß oder eine nur kurze Dauer der Betreuung umgekehrt dafür sprechen, daß ein atypischer Fall gegeben ist.
- OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Ausschluß wegen …
Sinn und Zweck der im 2.Halbsatz konkretisierten Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder ist es, diese durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern in solchen Fällen finanziell zu entlasten, in denen bei typisierender Betrachtungsweise über den täglichen Lebensunterhalt hinaus durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder erforderliche Pflegekosten besonders hohe Kosten entstehen (…Oesterreicher/Schelter/Kuntz, BSHG, § 91 Rdnr. 134 f; Fichtner/Schaefer, BSHG, § 91 Rdnr.44 ff;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 91 Rdnr. 82 f, 90 ff; BVerwG 56, 223; BVerwG NJW 93, 150; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127).inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (BVerwG FEVS Bd.49/1999, 529, 531 f; BVerwG NJW 1993, 150, 151; anders AG Bergheim im Urteil vom 01.10.1998 - 61 F 193/98 - Leitsatz abgedr. in FamRZ 1999, 1025).
- BVerwG, 19.11.1998 - 5 B 36.98
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Leben in einer Haushaltsgemeinschaft mit …
In diesen Fällen kann zwar im Einzelfall der Übergang des Unterhaltsanspruchs wegen der allgemeinen Härteregelung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BSHG ausgeschlossen sein (vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Härteregelung in § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG a.F. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 2.87 - ).Da die Freistellung von der Heranziehung Unterhaltspflichtiger von dem generellen Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BSHG) Ausnahmecharakter hat, ist es jedoch nicht zulässig, den Tatbestand des § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG umfassend auf Fälle der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auszudehnen; es liegt vielmehr im Ermessen des Gesetzgebers, ob und gegebenenfalls inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O. S. 14).
Ein Verstoß gegen die Menschenwürde, den allgemeinen Gleichheitssatz oder das Sozialstaatsprinzip kann in der gesetzlichen Regelung jedoch nicht gesehen werden; die je nach Haus- oder Heimpflege unterschiedlichen Ergebnisse beruhen auf der Entscheidung des Gesetzgebers in § 27 Abs. 3 BSHG, den in der Einrichtung gewährten Lebensunterhalt der Hilfe in besonderen Lebenslagen zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O. S. 12).
- BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
Anforderungen an die Härte der Inanspruchnahme Unterhaltspflichtiger durch den …
In dieser Zielsetzung erschöpften sich Bedeutung und Anliegen dieser Vorschrift (s. auch Senatsurteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 2.87 - ). - OVG Schleswig-Holstein, 23.04.1996 - 5 L 163/95
Sozialhilfe - zum Ausschluß der Überleitung des Unterhaltsanspruchs - hier: …
Diese eindeutigen gesetzlichen Regelungen können aber nicht dadurch unterlaufen werden, daß in allen Fällen der Unterbringung von Kindern in Einrichtungen eine Ausnahme von der Sollschrift des § 91 Abs. 3 Satz 1 2 Hs. BSHG gemacht wird (vgl. zu dieser Problematik im umgekehrten Fall, in dem Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, eine Gleichstellung begehrten: BVerwG, Urt. v. 27.06.1991 - 5 C 2.87 -, FEVS 42, 309 - ablehnend). - BVerwG, 01.12.1994 - 5 B 27.94
Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts mit grundsätzlicher …
Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß, während die allgemeine, einzelfallabhängige Härtefallregelung nach § 91 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BSHG für alle gilt, ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG Eltern bei bestimmten Hilfen in besonderen Lebenslagen für ihre Kinder grundsätzlich nur bis zu deren 21. Lebensjahr in Anspruch genommen werden sollen (Beschluß vom 7. September 1990 - BVerwG 5 B 83.90 - ), und daß von der Inanspruchnahme eines unterhaltspflichtigen Kindes auch bei einem langen und schweren Leidenszustand des Hilfeempfängers nicht nach § 91 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BSHG abgesehen werden kann (Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 2.87 - ; vgl. auch schon BVerwGE 58, 209 ). - VG Stuttgart, 04.02.1994 - 15 K 1699/93
Gewährung von Eingliederungshilfe; Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen …
Die Härte besteht nach dem 2. HS darin, daß das Kind wegen einer Behinderung trotz seines Alters von mehr als 21 Jahren immer noch nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann und seine Eltern daher unterhaltspflichtig bleiben (BVerwG, Urt. vom 27.6.1991 - 5 C 2.87 -).
Rechtsprechung
BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung; Rechtsbeschwerde; Abwesenheit; Urteil; Verkündung; Zustellung; Verteidiger; Unterrichtung; Verschulden
Papierfundstellen
- NJW 1993, 150
- NStZ 1993, 242
- Rpfleger 1993, 81
- BayObLGSt 1992, 79
- BayObLGSt 1993, 79
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws (OWi) 63/95 Vielmehr sind auch in einem solchen Fall Zustellungen an den Betroffenen grundsätzlich wirksam und setzen die Rechtsmittelfristen in Lauf (Senatsbeschluß vom 8. September 1988 in NStZ 1989, 88 = VRS 76, 135 = MDR 1989, 479 ; Bay0bLG in NJW 1993, 150 ; OLG Koblenz Rpfleger 1982, 307; OLG Köln in VRS 42, 125;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 145 a Rdnr. 6).
Bei dieser Bestimmung handelt es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Wirksamkeit der Zustellung an den Betroffenen unberührt läßt und den Lauf der Rechtsmittelfrist nicht hindert (Senatsbeschluß vom 22. Mai 1986 - 5 Ss (OWi) 180/86-146/86 1 - Bay0bLG in NJW 1993, 150 ; OLG Köln in VRS 42, 125; OLG Frankfurt in StV 1986, 288 ; OLG Koblenz in Rpfleger 1982, 307;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 145 a Rdnr. 6).
Eine Wiedereinsetzung scheidet dann aus (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 1988 a.a.O., vom 22. Mai 1986 - 5 Ss (OWi) 180/86-146/86 1 - und vom 29. September 1983 - 1 Ws 857/83 - ; Bay0bLG in NJW 1993, 150 ).
Daß er das nicht getan hat, gereicht ihm zum Verschulden bzw. Mitverschulden, das einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegensieht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. September 1983 - 1 Ws 857/83 - und vom 22. Mai 1986 - 5 Ss (OWi) 180/86-146/86 1 - Bay0bLG in NJW 1993, 150).
- KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …
Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343 ;… Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14;… Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittel begründungs frist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]). - KG, 03.05.2006 - 5 Ws 233/06
Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen des Unterlassens der formlosen …
Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, dem insoweit nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt wird (vgl. BGH NJW 1977, 640; BVerfG NJW 2002, 1640), läßt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BayObLGSt 1992, 79; OLG Stuttgart VRS 67, 39; OLG Düsseldorf VRS 64, 269; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Hamburg NJW 1965, 1614; Senat, Beschluß vom 14. April 2004 - 5 Ws 163/04 - vgl. auch BVerfG NJW 1978, 1575 zu § 51 Abs. 3 OWiG), begründet aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist (vgl. OLG Düsseldorf JMBlNW 1996, 222, 223; OLG Celle StV 1994, 7; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681, 1682; BayObLGSt 1975, 150; OLG Köln VRS 42, 125, 128; OLG Hamm NJW 1965, 2216; KG StV 2003, 343; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2006 - 5 Ws 239/06 - …und vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 145 a Rdn. 14, § 44 Rdn. 17).
- BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
Ablauf einer Rechtsmittelfrist am 31. Dezember
Daß das Urteil dem Betroffenen persönlich zugestellt und dem Verteidiger formlos übersandt worden ist, rechtfertigt für sich nicht die Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels (vgl. BayObLGSt 1992, 79). - OLG München, 26.03.2009 - 2 Ws 229/09
Bewährungswiderruf: Wiedereinsetzungsantrag wegen Nichtzustellung des …
17 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 15.12.1981 - 1 ObOWi 501/81 und Beschluss vom 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92) begründet das Unterlassen der Beschlusszustellung an den Verteidiger keinen Wiedereinsetzungsgrund:. - BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99
Wiedereinsetzung und Mitverschulden des Angeklagten
Er durfte folglich darauf vertrauen, daß die Begründung der Revision innerhalb der gesetzlichen Frist auch ohne sein Zutun erfolgen werde (vgl. BayObLGSt 1975, 150; 1992, 79/80), zumal er aufgrund der ihm erteilten Rechtsmittelbelehrung (Bl. 146 R d.A.) wußte, daß er selbst die Revision nicht wirksam begründen durfte, dies vielmehr nur zu Protokoll der Geschäftsstelle oder durch den Verteidiger oder einen Rechtsanwalt zu geschehen hatte. - OLG Hamm, 24.02.2009 - 2 Ws 43/09 Der Umstand, dass der Beschluss nur dem Betroffenen zugestellt und der Verteidiger hiervon entgegen § 145a Abs. 3 S. 2 StPO nicht unterrichtet worden ist, rechtfertigt nämlich für sich allein eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch nicht (vgl. BayObLG NJW 1993, 150).
- OLG Jena, 24.02.2004 - 1 Ws 33/04
Wiedereinsetzung
Der Umstand, dass der Verteidiger des Verurteilten entgegen § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO nicht von der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Verurteilten unterrichtet worden ist und er vor Ablauf der Rechtsmitteleinlegungsfrist auch keine Abschrift der Entscheidung erhalten hatte, stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass die Fristversäumung hierauf beruht (vgl. BayObLG NJW 1993, 150;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 44 Rn. 17). - OLG Jena, 09.10.2007 - 1 Ss 180/07
Zustellung
Die Zustellung an den Betroffenen ist wirksam und setzte die Rechtsmittelfrist in Lauf, auch wenn der Verteidiger entgegen § 145a Abs. 3 S. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG von der Zustellung des Urteils an den Betroffenen nicht unterrichtet worden ist (vgl. BGH NJW 1977, 640; BayObLG NJW 1993, 150).