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   BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88   

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https://dejure.org/1992,3889
BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88 (https://dejure.org/1992,3889)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88 (https://dejure.org/1992,3889)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1992 - 1 BvR 1644/88 (https://dejure.org/1992,3889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; StGB § 240 Abs. 2
    Verfassungswidrige Auslegung des Nötigungstatbestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nötigung - Verwerflichkeit der Drohung - Fehlerhafte Strafrechtliche Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1519
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88
    Dem Bundesverfassungsgericht obliegt es lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 [147 f.]).

    Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, liegt erst vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (BVerfGE 42, 143 [149]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88
    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des Strafrechtes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; st. Rspr.).

    Jedoch muß das grundrechtsbeschränkende Gesetz seinerseits wieder unter Berücksichtigung des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88
    Vielmehr ist die vom Gesetzgeber angesichts der Weite des Tatbestands als Korrektiv vorgesehene Verwerflichkeitsklausel des Absatzes 2 bei der Drohungsalternative unter Berücksichtigung aller Umstände heranzuziehen (vgl. BVerfGE 73, 206 [247, 255]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88
    Allerdings ist dieses Grundrecht nur in den Schranken des 2. Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und steht damit insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 80, 137 [153]).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88
    Einer ausdrücklichen Benennung des Grundrechtsartikels bedurfte es daher nicht (vgl. BVerfGE 84, 366 [369]).
  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12

    Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der

    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
  • BayObLG, 22.09.2004 - 1St RR 110/04

    Nötigung durch Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung

    Grundsätzlich darf niemand gehindert werden, die Öffentlichkeit auf (vermeintliche) Missstände hinzuweisen (BVerfG NJW 1993, 1519).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10

    Nötigung: Erforderlichkeit der Verwerflichkeitsprüfung

    Denn angesichts der außerordentlichen Weite und Ungenauigkeit des Nötigungstatbestandes nach § 240 Abs. 1 StGB bedarf es dieses - verfassungsrechtlich gebotenen - Korrektivs, um ein tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur als sittlich zu missbilligendes und im sozialethischen Sinne als anstößig anzusehendes Tun, sondern zugleich als gesteigertes sozial unerträgliches strafwürdiges kriminelles Unrecht einzustufen (vgl. BayObLG in NJW 1989, 1621; Träger/Altvater in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 240 Rdnr. 75 und 87; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 240 Rdnr. 40; BVerG in NJW 1993, 1519; Gropp/Sinn in Münchener Kommentar, StGB, § 240 Rdnr. 113 und 122; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 240 Rdnr. 15; BGH in VRS 40, 103, 107).
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