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   BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91   

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https://dejure.org/1993,174
BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91 (https://dejure.org/1993,174)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1993 - V ZR 62/91 (https://dejure.org/1993,174)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - V ZR 62/91 (https://dejure.org/1993,174)
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Jugendzeltplatz

§ 906 BGB, § 253 Abs. 2 ZPO, zu den (geringeren) Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags bei immisionsschutzrechtlichen Nachbarklagen (vgl. auch «ungenehmigte Schweinemast»)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbarrecht: Zumutbarkeit des von einer Jugendfreizeitstätte ausgehenden Lärms

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253; BGB § 906
    Unterlassungsklage bei Lärmemissionen eines Jugendzeltplatzes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Lärmimmissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines Jugendzeltplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch in reinem Wohngebiet ist Lärm von Kindern und Jugendlichen in höherem Maße als generell hinzunehmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reines Wohngebiet: Wie laut darf es sein? (IBR 1994, 173)

Papierfundstellen

  • BGHZ 121, 248
  • NJW 1993, 1656
  • MDR 1993, 541
  • FamRZ 1993, 939 (Ls.)
  • VersR 1993, 879
  • WM 1993, 1478
  • JR 1994, 61
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Der Senat hat immer wieder darauf hingewiesen, daß die Meßbarkeit von Lärm und die bestehenden Richtwerte nicht die allein entscheidende Rolle spielen können (vgl. z.B. Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613).

    Gerade in Grenzbereichen ist der Tatrichter deshalb gehalten, sich durch einen Ortstermin einen eigenen Eindruck von Art und Intensität des Lärms zu verschaffen (vgl. Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613).

    Wäre das der Fall, so ließe sich die Frage der Wesentlichkeit der Immission nicht allein über die Auswertung der Zeugenaussagen beurteilen, vielmehr wäre das Berufungsgericht verpflichtet gewesen, sich dazu über einen Ortstermin einen eigenen Eindruck zu verschaffen (vgl. Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Ist sich der Tatrichter dieser Einschränkung und der daraus folgenden Besonderheiten bewußt, so bestehen keine Bedenken dagegen, diese Richtlinien auch auf andere Lärmquellen anzuwenden (vgl. Senatsurt. v. 20. November 1992, V ZR 82/91 zur Veröffentlichtung in der Amtl. Sammlung bestimmt, Umdruck S. 25).

    Dieser im öffentlichen Recht entwickelte Grundsatz gilt nicht nur dort, sondern im Zuge der vom Senat angestrebten Vereinheitlichung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beurteilungsmaßstäbe (vgl. BGHZ 111, 63, 65; Senatsurt. v. 20. November 1992, V ZR 82/91, Umdruck S. 23) auch im privaten Nachbarrecht.

    Dies entspricht nicht mehr der neuesten Rechtsprechung des Senats, der insoweit entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine wesentliche Immission mit einer erheblichen Belästigung im Sinne des öffentlichen Rechts gleichstellt und unter Einbeziehung wertender Momente auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abstellt (Senatsurt. v. 20. November 1992, V ZR 82/91 Umdruck S. 23).

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    In den Bereichen, in denen Gebiete von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, die u.a. dazu führt, daß der Belästigte Nachteile hinnehmen muß, die er außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinnehmen müßte (BVerwGE 50, 49).

    Die Klägerin muß mit ihrem Grundstück im Grenzbereich vielmehr damit rechnen, daß im daran angrenzenden Außenbereich Belästigungsquellen entstehen, so daß die Schutzwürdigkeit ihres Grundstücks im Sinne der Bildung einer "Art von Mittelwert" vorbelastet und gemindert ist (vgl. BVerwGE 50, 49, 54; BVerwG ZfBR 83, 95, 96/97; Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 906 Rdn. 19).

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (BGHZ 111, 63, 66).

    Dieser im öffentlichen Recht entwickelte Grundsatz gilt nicht nur dort, sondern im Zuge der vom Senat angestrebten Vereinheitlichung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beurteilungsmaßstäbe (vgl. BGHZ 111, 63, 65; Senatsurt. v. 20. November 1992, V ZR 82/91, Umdruck S. 23) auch im privaten Nachbarrecht.

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Die Klägerin muß mit ihrem Grundstück im Grenzbereich vielmehr damit rechnen, daß im daran angrenzenden Außenbereich Belästigungsquellen entstehen, so daß die Schutzwürdigkeit ihres Grundstücks im Sinne der Bildung einer "Art von Mittelwert" vorbelastet und gemindert ist (vgl. BVerwGE 50, 49, 54; BVerwG ZfBR 83, 95, 96/97; Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 906 Rdn. 19).
  • BGH, 12.12.1975 - V ZR 114/74

    Abwehrklage gegen die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Geräuschimmissionen

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Im Gegensatz zu der von der Revision angezogenen Entscheidung des Senats (Urt. v. 21. Dezember 1975, V ZR 114/74, NJW 1976, 570) oder dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1989 (NJW 1989, 2191 [EuGH 26.04.1988 - - 352/85]) gibt es hier keine Anhaltspunkte dafür, daß die Beklagte den Zeltplatz öffentlichen Zwecken gewidmet hat und ihn schlicht hoheitlich betreibt.
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Wie der Senat schon im Urteil vom 30. April 1958 (V ZR 142/56, LM BGB § 906 Nr. 5 m.w.N.) ausgeführt hat, werden in diesem Bereich Anträge mit dem Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise durch Geräusche und Gerüche, zu unterlassen, als zulässig erachtet.
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Maßgebend für die Abgrenzung ist allerdings die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtlich oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (BGHZ 97, 312, 313 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]/314; 108, 284, 286 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Die Bestimmung über die Nutzung des Grundstücks erfolgte damit nicht in den Formen des öffentlichen Rechts und die Vollstreckung des den Klageantrag stattgebenden Urteils führt auch nicht zur Aufhebung oder Änderung einer hoheitlichen Maßnahme (BGHZ 41, 264 ff [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62]).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
    Zwar erscheint auf den ersten Blick die allgemeine Fassung des Klageantrags mit dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO schwer zu vereinbaren und dazu angelegt, einen Teil der Entscheidung des Rechtsstreits in das Vollstreckungsverfahren zu verlagern, was im allgemeinen als nicht zulässig angesehen wird (vgl. auch BGH, Urteile v. 21. Juli 1990, I ZR 236/88, NJW 1991, 296 und v. 11. Oktober 1990, I ZR 35/89, NJW 1991, 1114, 1115).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (Senat, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 61/91, BGHZ 121, 248, 252; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 7).

    Das macht es - wie bei der Beurteilung der von Lärmbelästigungen ausgehenden Störungen - in der Regel erforderlich, dass der Tatrichter sich selbst in einem Ortstermin einen persönlichen Eindruck von dem Maß der Beeinträchtigung verschafft (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019; Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 255).

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zu Grunde gelegt hat (Senat, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 252).

    bb) Aus diesen Gründen ist der Tatrichter, wenn es um die Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen geht, gerade in Grenzbereichen gehalten, sich durch einen Ortstermin einen eigenen Eindruck von der Art und Intensität der Geräusche zu verschaffen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2015 - V ZR 110/14, NJW 2015, 2023 Rn. 31; Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 255; Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019 f.; st. Rspr.).

  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten

    Dass das Grundstück durch die Immissionen nur unwesentlich beeinträchtigt wird, muss im Grundsatz der Störer darlegen und beweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 1984 - V ZR 172/84, BGHZ 95, 307, 312; vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 257; vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 256; vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317 unter II 2 [auch zu der - allerdings nicht zu einer Umkehr der Beweislast führenden - Einschränkung dieses Grundsatzes durch die Regel des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB]; Staudinger/Roth, aaO Rn. 199 ff.; MünchKommBGB/Brückner, aaO Rn. 219-221; jeweils mwN).
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