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BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tatsachenbehauptung - Zivilrechtsstreit - Ehrenschutz
Verfahrensgang
- OLG München, 01.04.1992 - 20 U 1701/91
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1845
- NVwZ 1993, 767 (Ls.)
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Das Bundesverfassungsgericht hat die für diese Feststellung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (BVerfGE 85, 1 [15 f.]).Das Bundesverfassungsgericht geht deswegen davon aus, daß die erwiesen oder bewußt unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 umfaßt wird (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]; 85, 1 [15]).
Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfGE 85, 1 [15 f.] m.w.N.).
Vielmehr spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7, 198 [212]; 85, 1 [16]).
Auch in diesem Fall ist freilich zu beachten, daß an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [17]).
Nach den aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleiteten Grundsätzen ist sie daher als Werturteil vom Schutz dieses Grundrechts umfaßt, und zwar unabhängig davon, ob die dem Werturteil zugrundeliegenden tatsächlichen Annahmen zutreffen oder dieses zu tragen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 [15 ff.]).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Der Einfluß der Grundrechte wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [280 f.]).Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).
Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]).
a) Die angegriffene Entscheidung genügt nicht den aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Gesichtspunkten und Maßstäben, die an die Deutung einer Äußerung anzulegen sind, wenn diese zu einer zivil- oder strafgerichtlichen Verurteilung führt (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [281]).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]).Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen, mit der sie eng verbunden ist, als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 61, 1 [7]).
Deshalb sind Werturteile von Art. 5 Abs. 1 GG durchweg geschützt, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfGE 33, 1 [14]; 61, 1 [7]).
Das Bundesverfassungsgericht geht deswegen davon aus, daß die erwiesen oder bewußt unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 umfaßt wird (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]; 85, 1 [15]).
Auch in diesem Fall ist freilich zu beachten, daß an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [17]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts und des Strafrechts Rechnung zu tragen (BVerfGE 7, 198 [208]; st. Rspr.).Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen, mit der sie eng verbunden ist, als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 61, 1 [7]).
Jedoch sind die grundrechtsbeschränkenden Vorschriften des einfachen Rechts wiederum im Lichte des eingeschränkten Grundrechts auszulegen, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; st. Rspr.).
Vielmehr spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7, 198 [212]; 85, 1 [16]).
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Der Einfluß der Grundrechte wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [280 f.]).Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).
a) Die angegriffene Entscheidung genügt nicht den aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden Gesichtspunkten und Maßstäben, die an die Deutung einer Äußerung anzulegen sind, wenn diese zu einer zivil- oder strafgerichtlichen Verurteilung führt (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [281]).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).Auch in diesem Fall ist freilich zu beachten, daß an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [17]).
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt es lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (BVerfGE 42, 143 [147 f.]).Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, liegt erst vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 [93]; 42, 143 [149]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, liegt erst vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 [93]; 42, 143 [149]). - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Deshalb sind Werturteile von Art. 5 Abs. 1 GG durchweg geschützt, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfGE 33, 1 [14]; 61, 1 [7]). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfGE 85, 1, 15 f. m.w.N.; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846).Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (…vgl. Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, AfP 2008, 193 Rn. 18;… vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07, VersR 2008, 1081 Rn. 12; BVerfGE 90, 241, 248 f.; 94, 1, 8; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846; NJW 2008, 358, 359 f., 38;… NJW 2012, 1643 Rn. 34).
- BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
Bei Äußerungen, in denen sich wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung ebenfalls maßgeblich der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (…Senatsurteile vom 12. April 2016 - VI ZR 505/14, VersR 2016, 938 Rn. 51 - Pressebericht über Organentnahme;… vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 - Hochleistungsmagneten; BVerfGE 90, 241, 249 f.; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846;… NJW 2012, 1643 Rn. 34; NJW 2013, 217, 218). - BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen …
Das gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01, VersR 2002, 445, 446;… vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, VersR 2015, 247 Rn. 8;… vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, VersR 2015, 1295 Rn. 24; BGH…, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 70; BVerfGE 85, 1, 15; BVerfG, NJW 1993, 1845 f.; NJW 2008, 358, 359).Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (…Senatsurteile vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, VersR 2015, 247 Rn. 8; BVerfGE 85, 1, 15 f. mwN; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846).
Schließlich hat der Beklagte den öffentlichen Aufruf und seine Meinungsäußerung zur Tier- und Nerzquälerei nicht mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen unterlegt (…vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, VersR 2015, 247 Rn. 21 mwN; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846; NJW 2008, 358, 359 mwN).
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …
Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden (…Senatsurteile vom 12. April 2016 - VI ZR 505/14, VersR 2016, 938 Rn. 51;… vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21; BVerfG NJW 1993, 1845, 1846; BVerfGE 85, 1, 17, jeweils mwN). - BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14
Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme
aa) Bei Äußerungen, in denen sich - wie hier - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung maßgeblich der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (…Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, NJW 2015, 773 Rn. 21; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846; NJW 2013, 217, 218). - BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Auch Meinungsäußerungen als Werturteile im Bereich religiösen Wirkens in die Welt können nicht schon dann untersagt werden, wenn sie grundlos, falsch oder emotional, nicht rational geprägt sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 1845; BayVGH NVwZ 1994, 787, 790). - LG München I, 14.11.2022 - 25 O 12738/22
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Wissenschaftlers
Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfGE 85, 1 [15 f.] = NJW 1992, 1439 mwN; BVerfG, NJW 1993, 1845 [1846]). - OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums
Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846) und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist. - OLG Düsseldorf, 20.10.2017 - 16 U 87/17
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen bei der Verbreitung …
Das gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 1992, Az.: 1 BvR 693/92, NJW 1993, 1845 - 1846; Beschluss vom 9. Oktober 1991, Az.: 1 BvR 1555/88, BVerfGE 85, 1 (15); BGH, Urteil vom 1. Dezember 2014, Az.: VI ZR 39/14, NJW 2015, 773 - 775;… Urteil vom 22. September 2009, Az.: VI ZR 19/08, AfP 2009, 588 Rn. 11;… Urteil vom 11. März 2008, Az.: VI ZR 189/06, AfP 2008, 193 Rn. 12, 18;… Urteil vom 24. Januar 2006, Az.: XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 70; Urteil vom 29. Januar 2002, Az.: VI ZR 20/01, AfP 2002, 169 - 170).Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfG, Beschluss vom 11. November 1992, Az.: 1 BvR 693/92, NJW 1993, 1845 - 1846; Beschluss vom 9. Oktober 1991, Az.: 1 BvR 1555/88, BVerfGE 85, 1 (15)).
Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2008, Az.: VI ZR 189/06, AfP 2008, 193 - 196; Urteil vom 20. November 2007, Az.: VI ZR 144/07, VersR 2008, 1081 - 1082; BVerfGE 90, 241 (248f.); 94, 1 (8); NJW 1993, 1845 - 1846; NJW 2008, 358 - 360; NJW 2012, 1643 - 1645).
- OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06
Zur Meinungsäußerung in Internetforen
Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846) und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist. - OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
- BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Angriff von Teilen einer komplexen Gesamtaussage bzgl. Sinndeutung einer Äußerung …
- OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99
Ausgestaltung der Aufhebung eines Urteils im strafrechtlichen Revisionsverfahren; …
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
- LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17
Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung …
- BayObLG, 22.09.2004 - 1St RR 110/04
Nötigung durch Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung …
- LG München I, 20.11.2019 - 11 O 7732/19
Unzulässige Online-Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei durch den Prozessgegner
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20
Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden …
- VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179
Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17
Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch …
- BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01
Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei …
- OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung in einem Beitrag in einem …
- AG Heilbronn, 01.03.2021 - 8 C 412/21
WEG-Verwalter - schlechte Bewertung im Internet durch WEG
- OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 133/97
Zulässung einer Behauptung über die Verkürzung von direkten gesetzlichen …
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
- OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 6 U 237/96
- OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91
Kommunalwahlordnung; Bannmeile; Wähler; Beeinflussung; Wahllokal; …
- OLG Koblenz, 25.03.2013 - 3 W 178/13
Unterlassungsanspruch einer Zahnärztekammer gegen einen Zahnarzt: …
- LG Hamburg, 19.01.2007 - 324 O 283/06
Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie des Unternehmenspersönlichkeitsrechts, …
- OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17
Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung
- OLG München, 28.09.2015 - 18 U 169/15
Unterlassung einer Äußerung
- VGH Bayern, 29.09.2005 - 7 B 03.1369
Kritische Aussagen des Sektenbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen Kirche …
- ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19
Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di
- VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 7757/08
Rechtswidriger Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer …
- BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- LG Düsseldorf, 17.08.2005 - 12 O 238/05
Anspruch auf Unterlassung von Meinungsäußerungen über die angebliche Befangenheit …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 16 W 63/16
Verletzung des allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrechts eines …
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Peter Gauweiler
- OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01
UWG -Recht; "Gefälligkeitsjournalismus"
- OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
Begriff der Meinungsäußerung; Zulässigkeit kritischer Äußerungen über die …
- OLG Frankfurt, 09.01.2020 - 6 W 117/19
Fehlendes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen und Kritiker
- BVerfG, 22.05.2002 - 1 BvR 797/96
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung
- LG Hamburg, 01.09.2006 - 324 O 932/05
Verpflichtung eines Zeitungsverlegers zur Unterlassung der Verbreitung von …
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 4 B 94.4010
Anspruch auf Widerruf der Erklärung des Bürgermeisters in einer …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 15 U 100/06
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Aussage, die verschiedene …
- LG Düsseldorf, 17.06.2009 - 12 O 153/09
"Das Gutachten ist nicht prüffähig": Ehrverletzende Äußerung?
- OLG Hamburg, 31.01.2017 - 7 U 195/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung: Bezeichnung eines …
- ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
Meinungsfreiheit eines Mitarbeitervertreters
- OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Äußerungen in einer …
- BayObLG, 18.01.2001 - 5St RR 378/00
Wertungsexzess als ehrverletzendes Werturteil
- BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
Richterablehnung als Beleidigung
- LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wahrheitswidrige Berichterstattung eines …
- LG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 O 392/11
Behinderungswettbewerb bei Schreiben eines Krankenversicherungsunternehmens an …
- LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 12 O 512/12
Persönlichkeitsverletzung bei einer Verdachtsberichterstattung
- OLG München, 27.10.1993 - 30 U 36/91
- LG Cottbus, 11.10.2017 - 1 S 99/17
- OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 18 U 48/00
- LG Duisburg, 11.06.2021 - 10 O 140/21
- LG Duisburg, 14.12.2020 - 3 O 258/18
- LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
"Der Spiegel" ./. Bayerischer Rundfunk - "Der Reichstagsbrand - Ein Kriminalfall …
- OLG Köln, 07.08.2002 - 6 U 78/02
- LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 14c O 88/18
- LG Düsseldorf, 13.05.2009 - 12 O 452/08
Kriterien für die Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einer …
- LG Hamburg, 29.08.2006 - 324 O 383/06
Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom …
- LG Hamburg, 29.08.2006 - 324 O 287/06
Die Parteien streiten um den Bestand der einstweiligen Verfügung vom 20. April …
- ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
Ausschluss eines Betriebsrats-Vorsitzenden wegen Äußerungen gegen einen …
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07
- LG Hamburg, 24.10.2006 - 324 O 633/06
- LG Hamburg, 15.09.2006 - 324 O 163/06
Schröder ./. Morgenpost
- OLG Köln, 18.08.1993 - 15 W 85/93
Voraussetzungen des Vorliegens einer Verletzung des allgemeinen …
- LG Hamburg, 29.08.2006 - 324 O 370/06
Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom …
- AG Hildesheim, 28.04.2006 - 19 C 91/06
Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten; Ansprüche des Geschädigten an die …
- LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
- LG Hamburg, 21.12.2010 - 324 O 315/10
Behauptung eines vermeintlichen Aufrufs zum Verbot des Weihnachtsfests für …