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   BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91   

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BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91 (https://dejure.org/1992,2688)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1992 - III ZR 74/91 (https://dejure.org/1992,2688)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - III ZR 74/91 (https://dejure.org/1992,2688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Haftung der Post für nicht ordnungsgemäße Behandlung gewöhnlicher Briefsendungen entstandene Schäden - Schadensersatzpflicht des Dienstherrn für Amtspflichtverletzungen seiner Bediensteten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2235
  • MDR 1993, 220
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 110/73

    Post - Ausstellung unrichtiger Bescheinigungen - Postwertzeichen

    Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91
    Diese abschließende Regelung der Posthaftung gilt nicht nur für die Anspruchshöhe, sondern auch für den Haftungsgrund; die Anwendung anderer Haftungsnormen neben der postgesetzlichen Regelung und über sie hinaus ist nach dem Willen des Gesetzes ausgeschlossen (Senatsurteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 110/73 - NJW 1976, 1319).

    Die postalischen Vermerke auf einem Rückschein können daher nicht anders behandelt werden als Bescheinigungen über den Bezug von Postwertzeichen, die ebenfalls keine Auskünfte im Postdienst sind, weil sie dem Benutzer nicht - wie eine Auskunft - verbindlichen Aufschluß über eine Tatsache oder über eine Rechtsfrage aus dem Postbereich geben sollen, sondern lediglich einen tatsächlichen Vorgang bestätigen (Senatsurteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 110/73 - NJW 1976, 1319).

  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 205/63

    Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Form

    Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91
    Von dem Haftungsausschluß des § 12 PostG ist der Gesamtbereich der postalischen Briefbeförderung mit allen diesem Tätigkeitsbereich anhaftenden Risiken und Haftungsgefahren erfaßt (Senatsurteil vom 22. Februar 1965 - III ZR 205/63 - DöV 1965, 822).
  • OLG Köln, 14.03.1991 - 7 U 162/90

    Umfang der Haftung der Post bei unrichtiger Bearbeitung eines Einschreibens mit

    Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 1991 - 7 U 162/90 - wird nicht angenommen.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 14.12.1967 - III ZR 40/67

    Auslegung des Begriffs des "Verlustes" eines Briefes aus der Bestimmung des § 6

    Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91
    Gerechtfertigt ist diese Regelung durch das Ziel, nicht umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen notwendig zu machen (Senatsurteil vom 14. Dezember 1967 - III ZR 40/67 - NJW 1968, 646).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Denn die dort angestellte Erwägung, daß durch die Haftungsbeschränkungen des Postgesetzes im Interesse einer möglichst schnellen und billigen Massenbeförderung von Briefen umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen vermieden werden, die ohne Haftungsbeschränkung zur Abwendung hoher Schadensersatzforderungen notwendig wären (BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235), ist nicht ohne weiteres auf die Interessenlage des Paketversenders zu übertragen.
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00

    Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen

    Die Haftungsbeschränkung zugunsten der Postunternehmen rechtfertigt sich aus dem hohen Schadenspotential des postalischen Massenbetriebs, das nur durch kostenträchtige und den Ablauf verzögernde Maßnahmen reduziert werden könnte (BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235; Altmannsperger, aaO § 11 PostG Rdn. 4 f; Eidenmüller, aaO § 11 PostG Anm. 2).
  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 113/02

    Zur Haftung der Deutsche Post AG bei Verlust/Entwendung eines ins Ausland

    Dies ist ein hinreichender Grund, eine Versicherung an dem vom Absender angegebenen Wert auszurichten und die Haftung des Beförderungsunternehmens für Verlust, Entwendung oder Beschädigung, die mangels entsprechender Wertangabe des Absenders nicht durch eine Versicherung gedeckt ist, auszuschließen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Denn die dort angestellte Erwägung, daß durch die Haftungsbeschränkungen des Postgesetzes im Interesse einer möglichst schnellen und billigen Massenbeförderung von Briefen umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen vermieden werden, die ohne Haftungsbeschränkung zur Abwendung hoher Schadensersatzforderungen notwendig wären (BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235), ist nicht ohne weiteres auf die Interessenlage des Paketversenders zu übertragen.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 264/99

    Umfang der Zulassung der Revision

    Denn die dort angestellte Erwägung, daß durch die Haftungsbeschränkungen des Postgesetzes im Interesse einer möglichst schnellen und billigen Massenbeförderung von Briefen umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen vermieden werden, die ohne Haftungsbeschränkung zur Abwendung hoher Schadensersatzforderungen notwendig wären (BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235), ist nicht ohne weiteres auf die Interessenlage des Paketversenders zu übertragen.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 284/99

    Auslegung einer Klausel in AGB eines Paketdienstunternehmens; Verzicht auf die

    Denn die dort angestellte Erwägung, daß durch die Haftungsbeschränkungen des Postgesetzes im Interesse einer möglichst schnellen und billigen Massenbeförderung von Briefen umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen vermieden werden, die ohne Haftungsbeschränkung zur Abwendung hoher Schadensersatzforderungen notwendig wären (BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235), ist nicht ohne weiteres auf die Interessenlage des Paketversenders zu übertragen.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Denn die dort angestellte Erwägung, daß durch die Haftungsbeschränkungen des Postgesetzes im Interesse einer möglichst schnellen und billigen Massenbeförderung von Briefen umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen vermieden werden, die ohne Haftungsbeschränkung zur Abwendung hoher Schadensersatzforderungen notwendig wären (BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235), ist nicht ohne weiteres auf die Interessenlage des Paketversenders zu übertragen.
  • BGH, 12.06.2001 - VI ZR 29/00

    Haftung der Post

    Diese haftungsrechtliche Sonderstellung der Post bestand schon nach dem ReichspostG 1871 (RGZ 107, 41; BGHZ 12, 96) und wurde vom PostG 1969 übernommen (§ 11 Abs. 1; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 110/73 - VersR 1976, 437 zu III. 3) a); Beschluß vom 7. Mai 1992 - III ZR 74/91 - NJW 1993, 2235).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Denn die dort angestellte Erwägung, daß durch die Haftungsbeschränkungen des Postgesetzes im Interesse einer möglichst schnellen und billigen Massenbeförderung von Briefen umfangreiche und kostspielige Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen vermieden werden, die ohne Haftungsbeschränkung zur Abwendung hoher Schadensersatzforderungen notwendig wären (BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - III ZR 74/91, NJW 1993, 2235), ist nicht ohne weiteres auf die Interessenlage des Paketversenders zu übertragen.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 3 Wx 353/97

    Ausgleichsanspruch eines veräußernden Wohnungseigentümers gegen die übrigen

    Diesbezüglich ist z.B. im Auftragsrecht anerkannt, dass die Risikohaftung des Auftraggebers sich über den Wortlaut des § 670 BGB hinaus unter Umständen auch auf unfreiwillige Vermögensopfer, nämlich auf Schäden erstreckt, wenn etwa der Beauftragte als adäquate Folge der Auftragsausführung ohne Verschulden des Auftraggebers einen auf einer für die Geschäftsbesorgung eigentümlichen erhöhten Gefahr beruhenden Schaden erleidet (vgl. BGH NJW 1993, 2235).
  • OLG Bremen, 10.10.2008 - 1 U 45/08
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1992 - II ZR 74/91   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsausschluß - Postalische Briefbeförderung - Haftung der Post - Haftungsgefahren - Formularmäßige Bestätigung - Auslieferung von Einschreiben - Schriftliche AUkunft

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2235
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