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   OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92   

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https://dejure.org/1993,2468
OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92 (https://dejure.org/1993,2468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.1993 - 20 U 249/92 (https://dejure.org/1993,2468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 1993 - 20 U 249/92 (https://dejure.org/1993,2468)
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Eintrag in falschem Datenfeld

§ 119 Abs. 1 BGB, EDV: Dateneingabeirrtum als Erklärungsirrtum

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz
  • archive.org

    Irrtum bei Dateneingabe: Abgrenzung Kalkulationsirrtum - Erklärungsirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119
    Fehlerhafte Eingabe in Großrechenanlage und resultierende Erstellung eines Versicherungsscheins als Erklärungsirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versehentliche falsche Eingabe eines Betrages in einen Großrechner bei Erstellung des Versicherungscheins; Erklärungirrtum; Auswirkungen des Fehlers

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 232
  • NJW 1993, 2321
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 266/88

    Bestätigung eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92
    Das würde nämlich voraussetzen, daß dem Schreiben entnommen werden könnte, der Absender wolle trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festhalten (BGH NJW 1990, 1106 ).
  • AG Lahr, 21.12.2004 - 5 C 245/04

    Online-Handel: Anfechtung eines Internet-Kaufvertrages wegen fehlerhafter

    Entscheidend ist, ob bei der Eingabe der Daten ein Fehler unterlaufen ist, der in der abgegebenen Erklärung fortwirkt (OLG Hamm NJW 1993, 2321), denn dann liegt ein unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung vor.

    Der vorliegende Fall gehört zur erstgenannten Fallgruppe (insoweit wird bei Palandt a.a.O. auch die Entscheidung des OLG Hamm NJW 1993, 2321 angeführt).

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Fristensachen -

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob - wie das Landgericht meint - die Beklagte einen solchen Vertrag durch Zusendung des die Zeit ab dem 1.1.2001 betreffenden Nachtrags zur Kraftfahrzeugversicherung vom 11.12.2000 und gleichzeitige Erstattung des für 2000 zu viel eingezogenen Beitrags noch im Dezember 2000 wegen eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit von § 119 Abs. 1 BGB auf Eingabefehler bei der Nutzung einer EDV-Anlage OLG Köln, r+s 2001, 175; OLG Hamm, NJW 1993, 2321) wirksam angefochten hat oder ob eine unverzügliche Anfechtungserklärung, die unzweideutig erkennen lassen muss, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden und gerade wegen eines Willensmangels - keinen Bestand haben soll (BGH, Urteil vom 14.11.2001 - IV ZR 181/00, VersR 2002, 88), fehlt.
  • LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07

    Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer

    Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).
  • OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99

    Anfechtung einer Annahmeerklärung wegen fehlerhafter Computer-Bedienung

    In einem solchen Fall einer automatisierten Willenserklärung im Rahmen der Nutzung einer EDV-Anlage ist ein Bedienungsfehler der Computer-Anlage wie ein Irrtum in der Erklärungshandlung nach § 119 Abs. 1 2. Fall BGB anzusehen (vgl. OLG Hamm, NJW 1993, 2321; Palandt-Heinrichs, BGB, 60 Aufl., § 119, Rn 10; siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 1353, 1354; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1121).
  • OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93

    Anwaltspflichten bei Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Anwalt darüberhinaus verpflichtet, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (vgl. BGH, NJW 1993, S. 232).
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