Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.02.1993

Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92   

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https://dejure.org/1993,2141
BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92 (https://dejure.org/1993,2141)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1993 - 5 StR 689/92 (https://dejure.org/1993,2141)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 5 StR 689/92 (https://dejure.org/1993,2141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2451
  • StV 1994, 6 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92
    Da die Urteilsgründe sich hierzu nicht näher verhalten, kann der Senat nicht nachprüfen, ob der Tatrichter die belastenden Aussagen des Kindes, die der Verurteilung zugrunde liegen, in umfassender Weise gewürdigt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der

    Wenn der Tatrichter einem Beweismittel zu einem Teil folgt und zu einem anderen Teil nicht zu folgen vermag, ist er nur zu einer näheren Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe in der Beweiswürdigung gehalten (st. Rspr., vgl. z. B. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 und Beweiswürdigung 13; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 289/98).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 5 Ss 460/95

    Falsche Verdächtigung

    Daß ergänzende Feststellungen, die weitere Aufschlüsse über die innere Tatseite der dem Angeklagten zur Last gelegten falschen Verdächtigung zuließen, in einer neuen Hauptverhandlung getroffen werden können, erscheint ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1993, 2451 ).
  • OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Deshalb ist der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO berechtigt, unter Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar auf Freispruch zu erkennen (vgl. BGH NJW 1993, 2451; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 354 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Deshalb kann der Senat nicht nachprüfen, ob sich das Landgericht, wie in einem solchen Fall geboten (BGH NStZ 1995, 558 ; BGH NJW 1993, 2451 ; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95), rechtsfehlerfrei mit dem Umstand auseinandergesetzt hat, daß ein Teil der belastenden Aussagen der Geschädigten für glaubhaft erachtet wird, ein anderer Teil dagegen nicht.
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12

    Beweiswürdigung (erschöpfende; Erfahrungssatz; Erinnerungsvermögen von Zeugen an

    Dies führt in der Regel wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung zur Aufhebung der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 689/92, NJW 1993, 2451; BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BGH, Beschluss vom 21. April 1999 - 5 StR 634/98).
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Denn zur umfassenden Würdigung gehört regelmäßig auch die Auseinandersetzung mit dem Umstand, daß ein Teil der Aussage eines Zeugen für glaubhaft erachtet wird, ein anderer dagegen nicht (vgl. BGH NJW 1993, 2451; StV 1994, 358, 359; NStZ 1995, 558).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 634/98

    Freispruch eines Angeklagten aus "tatsächlichen Gründen"

    Es kann deshalb im Revisionsverfahren nicht überprüft werden, ob das Landgericht die belastenden Aussagen der Zeugin in der gebotenen Form umfassend gewürdigt hat (vgl. Senat in NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 289/98

    Begründungspflicht des Gerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht näher darlegen müssen, aus welchen Gründen es einen Teil der belastenden Aussagen des Geschädigten für glaubhaft erachtet, einen anderen Teil dagegen nicht (st. Rspr., vgl. z.B. BGH NStZ 1995, 558; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97).
  • KG, 05.02.2001 - 1 Ss 343/00
    b) Der Senat schließt insbesondere wegen des rechtskräftigen Teilfreispruchs des Angeklagten durch das Amtsgericht aus, daß eine erneute Hauptverhandlung hinsichtlich des in dem Schreiben vom 22. September 1999 angedrohten Verhaltens Feststellungen ermöglichen würde, die eine Verurteilung des Angeklagten tragen könnten, und spricht daher den Angeklagten frei, soweit er verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 2451).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 63/99

    Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Kindliche Zeugen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 4 Ausl (A) 473/92 - 7/93 III, 4 Ausl (A) 473/92 - 9/93 III   

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https://dejure.org/1993,6565
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1993 - 4 Ausl (A) 473/92 - 7/93 III, 4 Ausl (A) 473/92 - 9/93 III (https://dejure.org/1993,6565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2451
  • NVwZ 1993, 1230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 27.09.2016 - 1 AR (Ausl) 10/16

    Auslieferungshaft: Berechnung der Frist des § 83c Abs. 1 IRG unter

    Wie bei den Fristen des § 16 Abs. 2 IRG und des § 26 Abs. 1 IRG ist auch hier davon auszugehen, dass die zeitliche Begrenzung der Dauer der Auslieferungshaft nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Verfolgte aufgrund eines Auslieferungshaftbefehls auch tatsächlich die angeordnete Auslieferungshaft verbüßt (vgl. zu § 16 Abs. 2 IRG, OLG Düsseldorf, Beschl. vom 17. Februar 1993, 4 Ausl (A) 473/92, NJW 1993, 2451, 2452).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2020 - 1 AuslA 34/20

    Vorläufige Auslieferungshaft

    Die Frist hat nicht zu laufen begonnen, weil die vorläufige Auslieferungshaft lediglich als Überhaft notiert war (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 2451; KG, Beschluss vom 31. August 2001 - (4) Ausl A 121/01 (96/01); OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 91; OLG Köln, Beschluss vom 16. Mai 2003 - 2 Ausl 101/03; Hackner in Schomburg/Lagodny Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 6. Aufl. § 16 IRG Rn. 21; Riegel/Trautmann in Schomburg/Lagodny aaO Art. 16 EuAlÜbk Rn. 7; siehe auch OLG Braunschweig NStZ 2017, 47).
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