Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,841
BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91 (https://dejure.org/1992,841)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91 (https://dejure.org/1992,841)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 (https://dejure.org/1992,841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichterhebung von Beweisen infolge vorweggenommener Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
    Mit der Verwerfung der Berufung als unzulässig ist es deshalb dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. auch Art. 19 Abs. 4 GG ) nicht gerecht geworden (vgl. BVerfGE 74, 220 >224<; 74, 228 >234<; 82, 126 >155<).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
    Mit der Verwerfung der Berufung als unzulässig ist es deshalb dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. auch Art. 19 Abs. 4 GG ) nicht gerecht geworden (vgl. BVerfGE 74, 220 >224<; 74, 228 >234<; 82, 126 >155<).
  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 229/71

    Eingangsstempel - Beweiskraft - Beweiskraft eines Eingangsstempels - Widerlegung

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
    a) Das Landgericht hat den auf der Rechtsmittelschrift befindlichen schwarzen Eingangsstempel mit dem Datum 23. März 1991 sinngemäß als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO beurteilt (vgl. BGH, VersR 1973, S. 186 f.; Zöller-Stephan, ZPO , 17. Aufl., § 418 Rdnrn. 1, 5).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
    Das Berufungsgericht hat durch den angegriffenen Beschluß gegen seine aus Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung folgende Verpflichtung verstoßen, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 69, 141 >143 f.< m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 14.07.1987 - III ZB 20/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
    Das hat zur Folge, daß der durch den Eingangsstempel begründete Beweis (nur) durch Gegenbeweis im Sinne des § 418 Abs. 2 ZPO entkräftet werden kann und muß; dem Rechtsmittelführer obliegt in Fällen dieser Art der volle Beweis dafür, daß die Rechtsmittelschrift rechtzeitig beim Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, BGHR ZPO § 418 Abs. 2 Eingangsstempel 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
    Mit der Verwerfung der Berufung als unzulässig ist es deshalb dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. auch Art. 19 Abs. 4 GG ) nicht gerecht geworden (vgl. BVerfGE 74, 220 >224<; 74, 228 >234<; 82, 126 >155<).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Der Richter darf auch im Zivilverfahren von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetretener Beweise nur dann absehen, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache bereits erwiesen ist; bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist größte Zurückhaltung geboten; es muß jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, daß der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben könnte (BVerfG NJW 1993, 254 unter 1 b; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Oktober 1998 - II ZR 164/97 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Beweisantrag, Ablehnung 20).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 235/15

    Maklervertrag: Pflichtverletzung gegenüber dem Verkäufer durch unrichtige Angaben

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, NJW 1993, 254; WM 2012, 492, 493; BGH, Beschluss vom 16. September 2014  - VI ZR 118/13, VersR 2015, 338 Rn. 4; Beschluss vom 23. April 2015  - V ZR 200/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 14. Juni 2016 - VI ZR 346/15, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Einem erheblichen Beweisangebot muss nach den Bestimmungen des Zivilprozessrechts dann nicht nachgekommen werden, wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 -, NJW 1993, S. 254 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht