Rechtsprechung
BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92 |
15jährige Reiterin
§ 833 BGB, Gefälligkeitsüberlassung, Tiergefahr, Schutzzweck, § 254 BGB, Mitverschulden des Minderjährigen, § 828 Abs. 2 BGB
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra-skwar.de
Tierhalterhaftung - Pferd - Gefälligkeitsüberlassung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tierhalterhaftung - Gefälligkeitsüberlassung eines Pferdes - Reiten ohne ausreichende Kenntnisse - Mitverschulden Minderjähriger
- rabüro.de
Tierhalterhaftung findet auch bei Gefälligkeitsverhältnissen Anwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier [Pferd] bei einer Mithaftung der Geschädigten von 33,3 %
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wengersky.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 07.06.1990 - 7 O 377/89
- OLG Düsseldorf, 23.01.1992 - 13 U 196/90
- BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2611
- MDR 1993, 743
- FamRZ 1993, 786
- VersR 1993, 369
Wird zitiert von ... (24)
- OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13
Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das …
Die Haftung des Pferdehalters aus § 833 Abs. 1 BGB gilt grundsätzlich auch zugunsten des Reiters, der durch die Tiergefahr des Pferdes verletzt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1977, NJW 1977, 2158; Urteil vom 22.12.1992, NJW 1993, 2611; Urteil vom 30.04.2013, BeckRS 2013, 09464).Diese Beweislastregel gilt zur Begrenzung der Tierhalterhaftung der Beklagten auch bei der Prüfung des Mitverschuldens der Geschädigten als Reiterin (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1992, NJW 1992, 2474; Urteil vom 22.12.1992, NJW 1993, 2611; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2008, NJW-RR 2009, 453).
Die in entsprechender Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB anzustellende Abwägung der Verursachungsanteile führt hier dazu, dass die Haftung der Beklagten auf 50% beschränkt ist (so in ähnlichen Fällen auch OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.1995, r+s 1996, 137 und LG Bonn, Anerkenntnisurteil vom 21.10.2011, BeckRS 2013, 06187; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.12.1992, NJW 1993, 2611).
- BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03
Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug
Dasselbe gilt für § 33 LuftVG bei einem Zusammenstoß mehrerer Luftfahrzeuge in der Luft, also zwischen Teilnehmern am Luftverkehr (Senat, Urteil vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 329/89 - VersR 1991, 341;… Geigel/Schönwerth, aaO, Kap. 29 Rn. 21 zu § 33 LuftVG; Tschersich, VersR 2003, 962, 965;… Tavakoli, aaO, S. 242; vgl. auch zur Tierhalterhaftung die Senaturteile vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 - VersR 1982, 366, 367 m.w.N.; vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - VersR 1992, 1145, 1146 f. und vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 53/92 - VersR 1993, 369). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …
Zwar muss der Berufungskläger nicht zu allen vom Erstgericht zu seinem Nachteil beurteilten Streitpunkten in der Berufungsbegründung Stellung nehmen (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 53/92 - VersR 1993, 369, 371; BGH, Urteile vom 5. Oktober 1983 - VIII ZR 224/82 - NJW 1984, 177, 178 und vom 10. Juli 1985 - IVa ZR 151/83 - NJW 1985, 2828), doch gilt dies nur, soweit der zugrunde liegende Streitstoff aufgrund einer form- und fristgerecht eingelegten und begründeten Berufung Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist.
- OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
Entlastung des Tierhalters bzw. -aufsehers bei Verletzung des Geschädigten durch …
Lediglich in Fällen der Gefährdungshaftung kann das Handeln auf eigene Gefahr ein Haftungsausschlußgrund sein, bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) allerdings nur, wenn sich der Verletzte bewußt Risiken aussetzt, die über die normale Tiergefahr hinausgehen (BGH NJW 1992, 2474; 1993, 2611). - BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02
Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer …
Die Revision beruft sich insoweit zu Recht insbesondere auch auf das Urteil des VI. Zivilsenats vom 22. September 1992 (VI ZR 53/92 =NJW 1993, 2611 f), wo ausgeführt ist: Bei einem einheitlichen Streitgegenstand (wie hier) muß der Rechtsmittelführer nicht zu allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in der Berufungsbegründung Stellung nehmen. - BGH, 11.10.1994 - VI ZR 303/93
Billigkeitshaftung des Kfz-haftpflichtversicherten Unfallschädigers hinsichtlich …
Deshalb muß der Senat davon ausgehen, daß sich die Zulassung auf den gesamten in der Berufungsinstanz anhängigen Rechtsstreit erstreckt (Senatsurteil vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 53/92 - NJW 1993, 2611 [BGH 22.12.1992 - VI ZR 53/92] m.w.N.). - LG Coburg, 08.09.2020 - 22 O 718/19
Gefährliche Gefälligkeit: Zur Tierhalterhaftung beim Gefälligkeitsverhältnis
Diese Gefährdungshaftung des Beklagten ist hier auch nicht nach dem Schutzzweck dieser Vorschrift ausgeschlossen, weil die Klägerin mit der Übernahme des Tieres die von dem Tier ausgehende Gefahr freiwillig auf sich genommen hat oder konkludent auf eine Gefährdungshaftung des Beklagten verzichtet hätte (vgl. BGH, NJW 1993, 2611 für die Haftung des Pferdehalters bei Gefälligkeitsüberlassung). - OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung
Wiederholt hat der Bundesgerichtshof etwa für Reitunfälle entschieden, dass der Reiter grundsätzlich den Schutz des § 833 BGB genießt (BGH, VersR 1993, 369 unter II 1 und 1992, 1145 unter II 1 m.w.N.); nur ausnahmsweise gilt unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr etwas anderes, wenn nämlich der Reiter im Einzelfall Risiken übernommen hat, die über die gewöhnlich mit einem Ritt verbundenen Gefahren hinausgehen (BGH, VersR 1977, 864 sowie 1992, 371: spezielle Risiken einer Fuchsjagd zu Pferde; BGH, VersR 1974, 356: Reitkunstdemonstration des hochmütigen Reiters).Das rechtfertigt es, ihm gegenüber dem Vorwurf des Mitverschuldens den Entlastungsbeweis entsprechend § 834 BGB aufzubürden mit der Folge, dass ihn eine Verschuldens- und Verursachungsvermutung trifft, die er widerlegen muss (BGH, VersR 1992, 1145 unter III; 1993, 369 unter B II 2).
- LG Bonn, 21.10.2011 - 3 O 272/06
Haftung eines Tierhalters bzgl. eines Reitpferdes nach Abwurf des Reiters durch …
Die Gefährdungshaftung des Tierhalters aus § 833 BGB kommt grundsätzlich auch dem Reiter auf dem Pferd zugute (st. Rspr. BGH NJW 1982, 763; BGH NJW 1993, 2611; BGH NJW 1992, 2474).Eine Haftungsfreistellung des Tierhalters gegenüber dem Reiter ist nur unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr anerkannt, wenn der Reiter im Einzelfall Risiken übernommen hat, die über die gewöhnliche mit dem Ritt verbundene Gefahr (z.B. durch Dressur- oder Springreiten, vgl. BGH NJW 1992, 2474, BGH NJW 1993, 2611) hinausgehen.
Ein Fall, in dem die (Mit-)Verschuldens- und Verursachungsvermutung des § 834 BGB nicht auf die Reiterin übertragen werden kann, liegt nicht vor (so angedeutet in BGH NJW 1993, 2611).
Noch ist sie ohne Reitkappe, mit Reitgerte oder gegen das Verbot ihrer Eltern geritten (BGH NJW 1993, 2611; BGH NJW 2474; OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.11.1982 - 4 U 166/80).
- BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Es genügt vielmehr, wenn sich die Berufungsgründe mit einem einzelnen, den ganzen Streitgegenstand betreffenden Streitpunkt befassen und diesen in ausreichendem Maße behandeln (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1992 - VI ZR 53/92 - NJW 1993, 2611, 2612 m.w.N.). - BGH, 13.11.2001 - VI ZR 414/00
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01
Haftung einer Reitlehrerin für Reitunfall
- LG Koblenz, 25.05.2022 - 3 O 134/19
Die abgeworfene Reiterin
- OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/02
Eisenbahnunfall: Schadenersatzanspruch des Eisenbahnverkehrsunternehmers gegen …
- OLG Celle, 09.11.2006 - 20 U 19/06
Umfang der Rechtskraft bei Entscheidung über eine Teilklage; Mitverschulden des …
- OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 229/07
Wer sich in Gefahr begibt: Kein Schadensersatzanspruch für Tierarzt wegen …
- LG Dortmund, 16.02.2011 - 5 O 126/09
Tierhalterhaftung greift bei fehlendem Nachweis bezgl. der Erlaubnis zum Reiten …
- OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 14 U 82/11
(Tierhalterhaftung: Anwendbarkeit des Haftungstatbestandes bei Überlassung eines …
- OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 170/98
Widersprüchliches Verhalten; Turnierpferd; Tierhalterhaftung; Eigentümerstellung …
- LG Itzehoe, 15.02.1996 - 4 S 117/95
Tierhalterhaftung; Ausschluss der Tierhalterhaftung unter dem Gesichtspunkt des …
- OLG Hamm, 17.10.2019 - 28 U 184/18
- OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
Zur Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung
- OLG Köln, 19.06.1996 - 11 U 275/95
Umgang mit Pferden kein Handeln auf eigene Gefahr
- LG Osnabrück, 30.10.2003 - 1 O 1487/02
Tierhalter, Reitunfall