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   BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92   

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https://dejure.org/1993,1735
BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92 (https://dejure.org/1993,1735)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1993 - IV ZR 259/92 (https://dejure.org/1993,1735)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - IV ZR 259/92 (https://dejure.org/1993,1735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben auf eigene Kosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wertermittlung eines pflichtteilsberechtigten Erben - Abfindungszahlung an die Erben nach dem Tod eines Gesellschafters aus einem Gesellschaftsvertrag - Feststehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruch beim Anspruch auf Wertermittlung - Zeitpunkt einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 2314
    Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber Mitereben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2737
  • MDR 1993, 769
  • FamRZ 1993, 1063
  • WM 1993, 1721
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Der Anspruch auf Wertermittlung (§ 242 BGB), die der pflichtteilsberechtigte Erbe von einem angeblich vom Erblasser beschenkten Miterben auf seine eigenen Kosten wünscht, setzt nicht voraus, daß sein möglicher Pflichtteilsergänzungsanspruch dem Grunde nach bereits feststeht (Ergänzung zu BGHZ 108, 393).

    Eine Ausdehnung der Norm auf den pflichtteilsberechtigten Erben lehnt die höchstrichterliche Rechtsprechung beständig ab (BGHZ 108, 393, 395; vgl. auch BGHZ 107, 200, 203).

    In Betracht kommt hier aber ein erbrechtlicher Wertermittlungsanspruch aus § 242 BGB (BGHZ 108, 393).

    Mit Recht hebt die Revision allerdings hervor, daß der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1989 (BGHZ 108, 393) nicht entschieden hat, ob der Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Miterben gemäß § 242 BGB voraussetzt, daß sein möglicher Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den angeblich beschenkten Miterben dem Grunde nach bereits feststeht.

    Dementsprechend hat eine geschuldete Wertermittlung zu diesen beiden Stichtagen stattzufinden (BGHZ 108, 393, 397).

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Indessen nimmt das Berufungsgericht mit Recht an, daß der Zeitpunkt der Schenkung im Sinne des Niederstwertprinzips der Tag des Schenkungsvollzuges ist (BGHZ 65, 75, 76; 85, 274, 282; 118, 49, 52), [BGH 08.04.1992 - IV ZR 2/91]nämlich der Tag des Eigentumsübergangs oder hier des Übergangs des Gesellschaftsanteils.

    Von dieser Berechnungsweise hat der Senat in BGHZ 85, 274, 283 eine Ausnahme nur für einen Fall gemacht, in dem das maßgebende Schenkungsversprechen sogar nach dem Erbfall (möglicherweise) noch nicht vollzogen war.

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Dieser hat mit Urteil vom 8. Juli 1985 (II ZR 150/84 - NJW 1986, 127, 128 - LM BGB § 2314 Nr. 14) ausgesprochen, der (erbrechtliche) Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten aus § 242 BGB setze nicht voraus, daß die angebliche Schenkung bereits feststehe.

    Indessen liegt dem, wie der II. Zivilsenat zutreffend dargelegt hat (NJW 1986, 128 [BGH 08.07.1985 - II ZR 150/84] = LM BGB § 2314 Nr. 14 Bl. 2R), maßgeblich die Überlegung zugrunde, daß in solchen Fällen der Nachlaß in unzumutbarer Weise mit Kosten belastet wurde.

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Indessen nimmt das Berufungsgericht mit Recht an, daß der Zeitpunkt der Schenkung im Sinne des Niederstwertprinzips der Tag des Schenkungsvollzuges ist (BGHZ 65, 75, 76; 85, 274, 282; 118, 49, 52), [BGH 08.04.1992 - IV ZR 2/91]nämlich der Tag des Eigentumsübergangs oder hier des Übergangs des Gesellschaftsanteils.
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Eine Ausdehnung der Norm auf den pflichtteilsberechtigten Erben lehnt die höchstrichterliche Rechtsprechung beständig ab (BGHZ 108, 393, 395; vgl. auch BGHZ 107, 200, 203).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Indessen nimmt das Berufungsgericht mit Recht an, daß der Zeitpunkt der Schenkung im Sinne des Niederstwertprinzips der Tag des Schenkungsvollzuges ist (BGHZ 65, 75, 76; 85, 274, 282; 118, 49, 52), [BGH 08.04.1992 - IV ZR 2/91]nämlich der Tag des Eigentumsübergangs oder hier des Übergangs des Gesellschaftsanteils.
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Die in einem einzelnen Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 25. Mai 1970 - III ZR 141/68 - NJW 1970, 1638) vertretene andere Auffassung, auf die die Revision zurückkommt, hat der erkennende Senat in BGHZ 98, 226, 233 "zur Vermeidung schwerwiegender Fehlentwicklungen" ausdrücklich aufgegeben.
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Zwar heißt es in BGHZ 89, 24, der Wertermittlungsanspruch könne nicht schon auf den begründeten Verdacht hin, der Erblasser habe einen bestimmten Gegenstand innerhalb der Frist des § 2325 BGB weggeschenkt, zugebilligt werden.
  • BGH, 25.05.1970 - III ZR 141/68

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten -

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
    Die in einem einzelnen Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 25. Mai 1970 - III ZR 141/68 - NJW 1970, 1638) vertretene andere Auffassung, auf die die Revision zurückkommt, hat der erkennende Senat in BGHZ 98, 226, 233 "zur Vermeidung schwerwiegender Fehlentwicklungen" ausdrücklich aufgegeben.
  • BGH, 31.10.2018 - IV ZR 313/17

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Hemmung der Verjährung des Anspruchs

    Den insoweit gegenüber der Auskunft höheren Anforderungen liegt maßgeblich die Überlegung zugrunde, dass der Nachlass nicht in unzumutbarer Weise mit Kosten belastet werden soll (vgl. Senatsurteile vom 2. Juni 1993 - IV ZR 259/92, NJW 1993, 2737 unter I 1 [juris Rn. 9]; BGH, Urteil vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84, NJW 1986, 127, 128 [juris Rn. 14]; BeckOK-BGB/Müller-Engels, § 2314 Rn. 26 [Stand: 1. August 2018]; Staudinger/Herzog aaO).
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 223/03

    Sozialhilferegress - Sozialhilfeträger können Pflichtteilsansprüche auf sich

    Daraus hat das Berufungsgericht geschlossen, daß der behinderten Tochter und damit auch dem Kläger die Ansprüche aus § 2314 BGB nicht zustünden, weil sie einen Pflichtteilsberechtigten voraussetzen, der nicht Erbe geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 259/92 - NJW 1993, 2737 unter I).
  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    So betreffen die Urteile des BGH vom 2. Juni 1993 (IV ZR 259/92), des OLG Düsseldorf vom 23. September 1994 (7 U 198/93) und des Senats vom 15. August 2007 (3 U 3/05) jeweils den Sonderfall des Wertermittlungsanspruchs.
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung

    Dieser fällt bei einer auf den Todesfall aufschiebend bedingten Schenkung mit dem Erbfall zusammen (BGH NJW 1993, 2737 m. w. N.).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    Allerdings reicht auch der Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben nicht so weit, daß allein der begründete Verdacht einer unter § 2325 BGB fallenden Schenkung genügen würde, um eine Wertermittlung durch Sachverständigen auf Kosten des Nachlasses zu erreichen; vielmehr muß der Pflichtteilsberechtigte schon für den Wertermittlungsanspruch darlegen und beweisen, daß unter Berücksichtigung von Leistung und Gegenleistung eine zumindest gemischte Schenkung vorliegt (BGHZ 89, 24, 29 f., 32; BGH, Urteil vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter I 3; MünchKomm/Frank § 2314 Rdn. 12 m.w.N.; wenn der Pflichtteilsberechtigte die Kosten dagegen selbst übernimmt, genügen greifbare Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung: BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 259/92 - NJW 1993, 2737 unter I 1).
  • OLG München, 21.11.2022 - 33 U 2216/22

    Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers

    Soweit der BGH in der Entscheidung vom 02.06.1993 (IV ZR 259/92, NJW 1993, 2737) einen Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben (auf eigene Kosten) gegen den angeblich vom Erblasser beschenkten Miterben anerkannt hat, können die dortigen Erwägungen nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 10 U 134/04

    Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen einer

    Allerdings besteht ein Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nicht schon auf den begründeten Verdacht hin, der Erblasser habe einen bestimmten Gegenstand innerhalb der Frist des § 2325 BGB weggeschenkt; nur wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass es sich um eine ergänzungspflichtige Schenkung handelt, muss der Erbe deren Wert auf Verlangen ermitteln lassen (BGH, NJW 1984, 487, 488; bestätigt in : BGH, NJW 1993, 2737; Palandt, aaO).

    Auch soweit der Bundesgerichtshof jenseits des Wortlautes von § 2314 I BGB Wertermittlungsansprüche gegen einen möglicherweise vom Erblasser Beschenkten zugebilligt hat, ist dies nur unter der Prämisse geschehen, dass der Pflichtteilsberechtigte die Wertermittlungskosten selbst übernehme (BGH, NJW 1993, 2737); der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich ausgeschlossen, dass der Beschenkte auf eigene Kosten eine Wertermittlung durchführen müsse (BGHZ 107, 200, 203/204).

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03

    Ehegattentestament: Überleitung der Pflichtteilsansprüche eines behinderten

    Eine solche Wertermittlung kann der Kläger aber anders als gemäß § 2314 BGB nur auf eigene Kosten beanspruchen (BGH, NJW 1993, 2737).
  • OLG Brandenburg, 08.04.1997 - 10 U 25/96

    Ermittlung des Wertes eines Grundstücks; Schenkung eines Grundstücks; Bemessung

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  • OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04

    Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH NJW 1993, 2737; siehe auch Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., 2004, § 2314 Rdn. 3 m.w.N.), der der Senat folgt, steht einem Miterben ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB nicht zu.
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