Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 12.10.1992

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   VGH Baden-Württemberg, 20.11.1990 - 9 S 170/90   

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VGH Baden-Württemberg, 20.11.1990 - 9 S 170/90 (https://dejure.org/1990,3438)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.1990 - 9 S 170/90 (https://dejure.org/1990,3438)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 1990 - 9 S 170/90 (https://dejure.org/1990,3438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage der Gleichwertigkeit einer polnischen Rechtsmagisterprüfung mit der 1. Juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3109
  • NJW 1993, 288 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 83 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 83 AnwBl 1992, 235 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 18.83

    Zur Anerkennung von nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des BVFG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1990 - 9 S 170/90
    Zum Erfordernis der Unmittelbarkeit der Befähigung für die Anerkennung der Gleichwertigkeit (Fortführung von BVerwGE 72, 141 ff gegen BVerwGE 55, 104 ff).

    Zwar besteht nach der Rechtsauffassung des Senats aufgrund § 92 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 BVFG für die Klägerin, die Inhaberin des Vertriebenenausweises A ist, kein Anspruch auf Anerkennung ihrer in Polen abgelegten Rechtsmagisterprüfung als mit der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig, weil es an der Unmittelbarkeit einer gleichwertigen Befähigung fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwGE 72, 141/143 in bezug auf die Zweite juristische Staatsprüfung unter Korrektur der früheren Rechtsprechung; vgl. hierzu nachstehend I).

    Geklärt ist mittlerweile durch eine Selbstkorrektur des Revisionsgerichts (Urteil vom 4.10.1985, BVerwGE 72, 141 für eine polnische Rechtsmagisterprüfung) unter Modifikation seiner Urteile vom 30.11.1977 (Buchholz 421.3 § 92 BVFG Nr. 2 und 3, ersteres Urteil auch auszugsweise veröffentlicht in BVerwGE 55, 104 ff.), daß wegen des sachlich unbestrittenen und offenkundigen Erfordernisses einer erheblichen Einarbeitungsfrist für Absolventen von juristischen Prüfungen, die im Ausland sich naturgemäß auf die betreffende ausländische Rechtsordnung beziehen, sind eine Anerkennung solcher Prüfung als mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Sinne des Deutschen Richtergesetzes ausgeschlossen ist.

    Geht man von den im Urteil vom 30.11.1977 a.a.O. entwickelten Grundsätzen aus, die durch die Korrektur in BVerwGE 72, 141 nicht berührt sind, soweit ihnen nicht, abgesehen von dem Gesichtspunkt fehlender Unmittelbarkeit, aus Erwägungen der Lebenserfahrung die Gefolgschaft versagt bleiben muß, so hat die Klägerin, wie den Ausführungen der Vorinstanz und den Feststellungen des Sachverständigen zutreffend zu entnehmen ist, Anspruch auf die begehrte Anerkennung.

  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 89.76

    Anerkennung von juristischen Staatsprüfungen - Geltungsbereich des BVFG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1990 - 9 S 170/90
    Zum Erfordernis der Unmittelbarkeit der Befähigung für die Anerkennung der Gleichwertigkeit (Fortführung von BVerwGE 72, 141 ff gegen BVerwGE 55, 104 ff).

    Geklärt ist mittlerweile durch eine Selbstkorrektur des Revisionsgerichts (Urteil vom 4.10.1985, BVerwGE 72, 141 für eine polnische Rechtsmagisterprüfung) unter Modifikation seiner Urteile vom 30.11.1977 (Buchholz 421.3 § 92 BVFG Nr. 2 und 3, ersteres Urteil auch auszugsweise veröffentlicht in BVerwGE 55, 104 ff.), daß wegen des sachlich unbestrittenen und offenkundigen Erfordernisses einer erheblichen Einarbeitungsfrist für Absolventen von juristischen Prüfungen, die im Ausland sich naturgemäß auf die betreffende ausländische Rechtsordnung beziehen, sind eine Anerkennung solcher Prüfung als mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Sinne des Deutschen Richtergesetzes ausgeschlossen ist.

    verzichte nicht auf eine Kontrolle und berücksichtige, daß die juristischen Prüfungen auf den öffentlichen Dienst bezogen seien und die praktische Ausbildung im öffentlichen Dienst durchgeführt werde (Buchholz a.a.O., S. 14/15, insoweit nur unvollständig abgedruckt in BVerwGE 55, 104 ff.).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 2.86

    Zahnärztliche Prüfungen der Sowjetunion - Spätaussiedler - Zahnarzt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1990 - 9 S 170/90
    Im übrigen macht dieser Hinweis deutlich, daß einen Anerkennungsbewerber durch die fiktive Gleichwertigkeitsfeststellung in Wirklichkeit ein Scheinrecht zuerkannt wird, das die bezweckte Eingliederungshilfe nicht leisten kann, weil sich auch der Markt nicht täuschen lassen wird durch Anerkennung einer Prüfung als gleichwertig, die keinerlei Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung bescheinigen kann (vgl. auch das Urteil des BVerwG -- 9. Senat -- vom 19.8.1986 -- 9 C 2.86, S. 15 des amtlichen Umdrucks: "Das Bundesvertriebenengesetz... blickt in die Zukunft und will den Aussiedler in die tatsächlich bestehenden Verhältnisse eingliedern.").
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1990 - 9 S 170/90
    Dies deswegen, weil es an der Unmittelbarkeit der vermittelten Berufsbefähigung fehlt (BVerwGE 72, 143).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 5 B 105.97

    Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Voraussetzungen für die Bejahung

    Von den drei von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen scheiden bereits zwei als Divergenz begründende Entscheidungen aus: die des VGH Mannheim (NJW 1993, 288 ) deshalb, weil dieses Gericht nicht zu den Gerichten gehört, deren Entscheidungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Divergenzzulassung rechtfertigen können, die des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 2284 [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84]) deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung in BVerwGE 98, 195 aufgegeben hat und eine ältere, überholte Rechtsprechung eine Divergenzrevision nicht zu begründen vermag (BVerwG, Beschluß vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 55.91 - ).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 5 PKH 47.97

    Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Voraussetzungen für die Bejahung

    Von den drei von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen scheiden bereits zwei als Divergenz begründende Entscheidungen aus: die des VGH Mannheim (NJW 1993, 288 ) deshalb, weil dieses Gericht nicht zu den Gerichten gehört, deren Entscheidungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Divergenzzulassung rechtfertigen können, die des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 2284 [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84]) deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung in BVerwGE 98, 195 aufgegeben hat und eine ältere, überholte Rechtsprechung eine Divergenzrevision nicht zu begründen vermag (BVerwG, Beschluß vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 55.91 - ).
  • FG Thüringen, 30.08.1995 - I 259/94

    (Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in den Fächern Mathematik und Physik in

    Unerheblich sei, daß dieser am Wirtschaftssystem der DDR ausgerichtet gewesen sei (Verwaltungsgerichtshof Mannheim, NJW 1991 S. 3109).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 2 A 1408/96
    Sehr kritisch hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 1990 - 9 S 170/90 -, NJW 1991, 3109; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 8 C 18.83 -, BVerwGE 72, 141, das eine Anerkennung als mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ausschließt, weil die Anerkennungsbewerber sich umfassend in alle Hauptgebiete des deutschen Rechts einarbeiten müssen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.10.1992 - 3 W 77/92   

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OLG Zweibrücken, 12.10.1992 - 3 W 77/92 (https://dejure.org/1992,6732)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.10.1992 - 3 W 77/92 (https://dejure.org/1992,6732)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Oktober 1992 - 3 W 77/92 (https://dejure.org/1992,6732)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Namen; Polnisches Recht ; Beteiligte ; Erwerb; Staatsangehörigkeit; Volkszugehörige; Aufnahme ; Staatsangehörige; Kollisionsrechtliche Grundsätze; Personalstatut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 288 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 805
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