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   BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88   

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BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88 (https://dejure.org/1992,450)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 (https://dejure.org/1992,450)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 5 C 65.88 (https://dejure.org/1992,450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Erstattung rechtswidrig geleisteter Hilfe - Haftung - Zustellung eines Verwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe; Eheleute, Zustellung eines Verwaltungsakts; Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialhilfe; Sozialhilfe, Erstattung zu Unrecht gewährter -; Zustellung eines Verwaltungsakts an Eheleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2884
  • MDR 1993, 702
  • NVwZ 1993, 1189 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 544
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.

    Eine nur mittelbare Begünstigung reicht hierzu nicht aus (siehe Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - ).

    Für diese Feststellung ist entscheidend, wem die Leistung tatsächlich erbracht wird, wem sie als - wirklich oder vermeintlich - Sozialhilfeberechtigtem zufließt (vgl. das Urteil des Senats vom 30. November 1966, a.a.O. S. 447).

    Dies setzt die Absicht der Beklagten voraus, durch die Bemessung der Hilfeleistung (auch) einer Hilfsbedürftigkeit der Klägerin zu steuern (siehe Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - ).

    Schon deshalb verbietet sich eine analoge Anwendung (vgl. auch Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - ).

  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 23.75

    Nicht getrennt lebende Ehegatten - Krankenhausbehandlung - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.

    Sie betrifft den Sonderfall des Aufwendungsersatzes durch einen bestimmten - nicht notwendig in das Sozialleistungsverhältnis einbezogenen - Personenkreis (siehe BVerwGE 50, 73 ) und läßt sich nach Systematik, Sinn und Zweck nicht auf die allgemeinen Rechtsbeziehungen innerhalb des Sozialleistungsverhältnisses bei dessen Rückabwicklung übertragen.

    Eine Haftung auf Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen wegen bloßer Ersparnis von Unterhaltsleistungen gibt es nicht (siehe BVerwGE 50, 73 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.1972 - V C 43.72

    Kosten für eine Heilerziehung - Ersatz von Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Deshalb ist es zwar geboten, auch in gewissem Umfang die Mittel zusammenzufassen, die den einzelnen Mitgliedern der Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft zufließen (Urteil des Senats vom 17. Mai 1972 - BVerwG 5 C 43.72 - ).

    Dementsprechend trifft es auch - was der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG 5 C 43.72 - (a.a.O.) noch offengelassen hatte - nicht zu, daß der gesteigert Unterhaltspflichtige, wenn der Unterhaltsberechtigte Sozialhilfe erhält, auch selbst Hilfeempfänger ist: Aus der Individualität des Sozialhilfeanspruchs folgt, daß der Hilfeempfänger selbst hilfebedürftig sein, der sozialhilferechtliche Bedarf bei ihm persönlich bestehen muß.

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.

    Empfänger der Hilfe ist derjenige, der sachlich-rechtlich Inhaber der Forderung gegen den Sozialhilfeträger ist, also der Hilfesuchende, dem die Leistung selbst zugedacht ist (Urteil des Senats vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 -, a.a.O.).

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85

    Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1983 - 6 S 861/83

    Verwaltungsakt; Zustellung an mehrere Betroffene - hier: Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Die Übergabe nur einer Ausfertigung des Verwaltungsakts genügt nach der Rechtsprechung des Senats (siehe Urteil vom 8. Juli 1958 - BVerwG 5 C 51/56 - <DÖV 1958, 715/716>; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 1983 - 6 S 861/83 - <VBlBW 1984, 114>) nicht für eine sowohl gegenüber der Klägerin als auch gegenüber ihrem Ehemann wirksame Zustellung.
  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 29.08

    Vollzeitpflege; Pflegeperson; Pflegekind; Erstattungsanspruch; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Daran ändert sich auch nichts, wenn eine Familie hilfebedürftig ist (siehe z.B. BVerwGE 55, 148; 89, 192 ; Urteil des Senats vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.08 - ).
  • BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69

    Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.
  • BSG, 16.08.1961 - 11 RV 1112/60
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.
  • BVerwG, 08.07.1958 - V C 51.56
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88
    Die Übergabe nur einer Ausfertigung des Verwaltungsakts genügt nach der Rechtsprechung des Senats (siehe Urteil vom 8. Juli 1958 - BVerwG 5 C 51/56 - <DÖV 1958, 715/716>; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 1983 - 6 S 861/83 - <VBlBW 1984, 114>) nicht für eine sowohl gegenüber der Klägerin als auch gegenüber ihrem Ehemann wirksame Zustellung.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Da sowohl bei Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II (BSGE 97, 217 ff RdNr 12 ff = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSGE 100, 83 ff RdNr 30 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6) als auch bei Einsatzgemeinschaften nach dem SGB XII (BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 -, FEVS 43, 268, 271; Coseriu in juris PraxisKommentar SGB XII , § 19 SGB XII RdNr 25; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl 2010, § 19 SGB XII RdNr 11; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 19 SGB XII RdNr 17, Stand Januar 2008) , mithin auch zwingend bei gemischten Bedarfsgemeinschaften, über individuelle Einzelansprüche zu entscheiden ist, wird das LSG deshalb prüfen müssen, ob die Absetzbeträge bei dem Kläger oder der Beigeladenen zu 1 zu berücksichtigen sind (vgl dazu BSGE 100, 139 ff RdNr 21 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 4) .

    Die Formulierung in § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ändert nichts daran, dass die jeweiligen Mitglieder der Einsatzgemeinschaft wie zuvor unter der Geltung des BSHG (BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 -, FEVS 43, 268, 271) Individualansprüche gegen den Sozialhilfeträger haben und derjenige, der nicht bedürftig ist, nicht etwa wegen der "gemeinsamen" Berücksichtigung des Einkommens - anders als bei der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II - Sozialhilfe beanspruchen könnte (Coseriu aaO; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 19 SGB XII RdNr 17, Stand Januar 2008; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl 2010, § 19 SGB XII RdNr 12; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl 2010, § 19 SGB XII RdNr 14; Schoch in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 19 SGB XII RdNr 15 ff) .

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Jedenfalls für die Einsatzgemeinschaft nach § 19 Abs. 2 SGB XII ist - wie nach dem bisherigen Recht unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BVerwG, Urteil vom 30.11.1966 - V C 29.66 - BVerwGE 25, 307, 310; Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - BVerwGE 55, 148, 150 mwN; Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 - FEVS 43, 268, 271 ff; Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 37.97 - BVerwGE 108, 36, 38; vgl auch Schoch in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 11 RdNr 7; ders NDV 2002, 8 f) - hinsichtlich ihrer einzelnen Mitglieder von einem individuellen Sozialhilfeanspruch auszugehen, bei dem unter Zugrundelegung eines individuellen Bedarfs sowie unter Berücksichtigung anzurechnender Mittel ein individueller Leistungsbetrag zu ermitteln ist: Einkommen eines Mitglieds der Einsatzgemeinschaft ist nur insofern bei der Bedürftigkeit der übrigen Mitglieder zu berücksichtigen, als dieses den eigenen sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedarf des Einkommensbeziehers übersteigt; der Einkommensbezieher, der mit seinem Einkommen seinen eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf zu decken vermag, wird selbst nicht zum Leistungsbezieher (Neumann in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, Stand: September 2007, 11. Erg-Lfg IX/07, K § 19 SGB XII RdNr 21; Seidel in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende, Stand: Dezember 2005, § 19 SGB XII RdNr 42; für das Recht des BSHG ua BVerwG, Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 29.88 - NDV 1992, 340, 341).
  • OVG Hamburg, 30.01.2017 - 1 Bf 115/15

    Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Verwirkung des

    Da die Beklagte der Klägerin den Kostenfestsetzungsbescheid durch Zustellung bekannt geben wollte, reichte es für das Inlaufsetzen der Widerspruchsfrist nicht aus, dass der Kostenfestsetzungsbescheid der Klägerin (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG) am 29. September 2010 zugegangen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, 5 C 65/88, NJW 1993, 2884, juris Rn. 8; vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.1991, Bf VI 35/91, NVwZ-RR 1993, 110, juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 163/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Nur wenn er bestimme, wer Regelungsadressat sei, wem gegenüber durch den Bescheid Rechte oder Pflichten begründet würden, und welche Ansprüche sich in welcher Höhe herleiten ließen, könne er nach § 48 VwVfG abgewickelt werden (BVerwG 5 C 65.88).

    Die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 C 65.88) zur Frage einer gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten bei Sozialhilfeleistungen an einen der Ehepartner sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1992 (BVerwG 5 C 65.88) sei sehr wohl auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar.

    Dem vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1992 (BVerwG 5 C 65.88, FamRZ 1993, 544 = NJW 1993, 2884 = FEVS 43, 268) ist nicht zu entnehmen, dass ein Verwaltungsakt grundsätzlich nur dann nach § 48 VwVfG rückabgewickelt werden kann, wenn er bestimmt, wer Regelungsadressat ist, wem gegenüber durch den Bescheid Rechte oder Pflichten begründet werden, und welche Ansprüche sich in welcher Höhe daraus herleiten lassen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    Zudem ist bei dieser Sachlage die rechtstatsächliche Annahme, die der Regelung der Bedarfsgemeinschaft zugrunde liegt, nämlich dass aus einem Topf gewirtschaftet wird (dazu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 5 C 65/88 = FEVS 43, 268, 271 ff), weitestgehend gesichert.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 159/08

    Zurückgenommener Bewilligungsbescheid über Ausgleichszahlungen für Erzeuger von

    Nur wenn er bestimme, wer Regelungsadressat sei, wem gegenüber durch den Bescheid Rechte oder Pflichten begründet würden, und welche Ansprüche sich in welcher Höhe herleiten ließen, könne er nach § 48 VwVfG abgewickelt werden (BVerwG 5 C 65.88).

    Die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 C 65.88) zur Frage einer gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten bei Sozialhilfeleistungen an einen der Ehepartner sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1992 (BVerwG 5 C 65.88) sei sehr wohl auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar.

    Dem vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1992 (BVerwG 5 C 65.88, FamRZ 1993, 544 = NJW 1993, 2884 = FEVS 43, 268) ist nicht zu entnehmen, dass ein Verwaltungsakt grundsätzlich nur dann nach § 48 VwVfG rückabgewickelt werden kann, wenn er bestimmt, wer Regelungsadressat ist, wem gegenüber durch den Bescheid Rechte oder Pflichten begründet werden, und welche Ansprüche sich in welcher Höhe daraus herleiten lassen.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06

    Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht

    Deshalb ist es zwar geboten, auch in gewissem Umfang die Mittel zusammenzufassen, die den einzelnen Mitgliedern der wirtschafts- und Lebensgemeinschaft zufließen; dies lässt indes die rechtliche Selbstständigkeit des individuellen Hilfeanspruchs eines jeden Familienangehörigen und die ihr entsprechende Selbstständigkeit der jeweiligen Leistungsbeziehung unberührt (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 5 C 65/88 - FEVS 43, 268 = NJW 1993, 2884; zum vergleichbaren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, FEVS 58, 259 und Beschluss des Senats vom 21. Juli 2006 - L 7 AS 2129/06 ER-B).

    Eine entsprechende Anwendung auf die Rückerstattung zu Unrecht empfangener Sozialleistungen verbietet sich wegen des Ausnahmecharakters dieser Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992, a.a.O.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG), Beschluss vom 24. April 2003 - 12 LA 85/03 - FEVS 55, 10).

    Mit der Einführung des § 92a Abs. 4 BSHG wollte der Gesetzgeber die durch die Rechtsprechung des BVerwG zu § 50 SGB X (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992, a.a.O.) offenbar gewordene Lücke schließen und die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen auch von dem Ehegatten oder von den Eltern unverheirateter minderjähriger Hilfeempfänger ermöglichen.

  • OVG Brandenburg, 27.01.2000 - 4 A 111/97

    Rückerstattung von Pflegesatzzahlungen; Berechnung des Pflegesatzes nach der

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1997 - 8 A 5182/95

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Zuständigkeit der Behörde; Erklärung

    441; Urteil vom 25. Oktober 1992 - 5 C 65.88 -,.

    Urteil vom 22. Oktober 1992 - 5 C 65.88 -,.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 5 C 16.04

    Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu Unrecht erbrachten Leistungen

    "In einer Reihe neuerer Entscheidungen habe das Bundesverwaltungsgericht festgestellt (zuletzt Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65.88 - in: FamRZ 1993, 544), dass die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nur vom Leistungsempfänger selbst, nicht aber von seinem Ehegatten oder bei minderjährigen unverheirateten Hilfeempfängern nicht von den Eltern verlangt werden könne.
  • OVG Sachsen, 07.04.2009 - 4 A 415/08

    Zeitraum; Einsatzgemeinschaft; Sozialhilfe; Auslegung; Aufklärung; Bedürftigkeit

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheids bei

  • LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - rechtsgrundlose

  • SG Schleswig, 13.06.2006 - S 9 AS 834/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, - Rücknahmeentscheidung bei

  • VG Minden, 23.04.2001 - 6 K 3362/00

    Mitteilungspflicht über Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Mutterschaftsgeld,

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 19/92
  • VG Minden, 11.07.2000 - 6 K 2883/99

    Unterhaltsleistungen als Einkommen im Rahmen der Berechnung von Hilfe zum

  • VG Köln, 27.11.2002 - 21 K 8435/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückforderung rechtswidriger Weise bereits

  • OVG Sachsen, 04.03.2016 - 5 A 302/14

    Zur Unwirksamkeit der Zustellung eines Bescheids mit Postzustellungsurkunde an

  • VG Arnsberg, 15.01.2001 - 14 K 4759/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung weiterer

  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 SO 13/10

    Sozialhilfe - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen Überzahlung (hier

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - L 9 B 186/05

    Gewährung von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei der Erkrankung an

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 12 UF 57/94

    Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit im

  • OLG Hamburg, 05.02.1996 - 12 UF 29/95

    Unterhaltsanspruch der neuen Ehefrau; Berechnung des Sozialhilfeanspruchs

  • VG Oldenburg, 26.06.2007 - 12 A 3900/05

    Adressat; Anbauvertrag; Antragsverfahren; Aufhebung; Ausgleichszahlung; Beihilfe;

  • VG Frankfurt/Main, 16.04.2004 - 3 G 1578/04

    BEDARFSGEMEINSCHAFT EINKOMMEN FAMILIENMITGLIED KÜRZUNG Sozialhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 18 B 37/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 nur bei gewöhnlichem Aufenthalt im Rechtsgebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1839/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

  • BVerwG, 09.10.1997 - 5 B 87.97

    Abhängigkeit des Antrags auf Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der

  • VG Münster, 20.02.2017 - 6 K 1062/16

    Bewilligung von Pflegewohngeld bei Bedürftigkeit; Deckung der anfallenden

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1995 - 6 S 2670/94

    Anwendung des SGB 10 § 48 Abs 1 S 2 auf die Sozialhilfe; Kostenersatzpflichten

  • SG Aurich, 16.07.2004 - S 14 SB 31/04

    Ausstellung eines Beiblattes mit unentgeltlicher (kostenfreier) Wertmarke zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2001 - 16 A 2312/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2001 - 16 E 541/00
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1999 - 7 S 2754/98

    Sozialhilfe: Übernahme von Zahnbehandlungskosten - Eigenanteil des Versicherten

  • VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 800/04
  • VG Oldenburg, 24.06.2005 - 13 A 772/03

    Zu Unrecht erbrachte Leistung zwischen Leistungsträger und Empfänger aufgrund

  • VG Minden, 14.04.2004 - 6 K 2220/02

    Erstattung von Leistungen in Sozialleistungsverhältnissen; Überweisung von

  • VG Kassel, 22.11.2002 - 7 G 2237/02
  • VG Minden, 22.07.2002 - 10 K 3856/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückforderung gewährter Leistungen nach dem

  • VG Minden, 05.03.2002 - 6 K 1588/00
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