Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.09.1993

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93   

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BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93 (https://dejure.org/1993,1983)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1993 - III ZA 3/93 (https://dejure.org/1993,1983)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 (https://dejure.org/1993,1983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht - Begründung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 578 ff.
    Nichtigkeitsklage gegen inhaltlich richtigen Nichtannahmebeschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 114, § 578 ff.
    Prozeßkostenhilfe bei Nichtigkeitsklage

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3140
  • ZIP 1993, 1729
  • MDR 1994, 841
  • VersR 1994, 241
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 113/79

    Einlegung der Revision durch einen dazu nicht mandatierten Rechtsanwalt -

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
    Für Entscheidungen im Beschlußverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 18. November 1982 - III ZR 113/79 - VersR 1983, 183) gilt Entsprechendes.
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
    Dabei kommen allerdings Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn in den ärztlichen Maßnahmen ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist oder wenn der Arzt gegen die Pflicht verstoßen hat, medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben und zu sichern (BGH, Urteil vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Beweislast 13 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
    Dabei stützt sie sich auf den Vorlagebeschluß des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1993 (X ZR 51/92X ZR 51/92 - JZ 1993, 733 [BGH 30.03.1993 - X ZR 51/92]).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Prozeßkostenhilfe ist deshalb dem Revisionskläger nicht immer schon dann zu bewilligen, wenn das angefochtene Urteil wegen eines Verfahrensfehlers formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluß vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - L 5 AS 295/09

    Versagung von Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des

    Entsprechendes gilt für rechtskräftige, die Instanz abschließende Beschlüsse (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 28. September 1993, III ZA 3/93, juris, Rn. 3).
  • BGH, 07.07.2008 - II ZA 2/08

    Zulässiger Gegenstand einer Nichtigkeitsklage

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung in allen drei Verfahrensschritten Aussicht auf Erfolg hat, nicht nur die Nichtigkeitsklage zulässig ist und ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, sondern auch die neue Verhandlung zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führt (BGH, Beschl. v. 28. September 1993 - III ZA 3/93, ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 15.01.2009 - L 8 B 834/08

    Vorläufige Gewährung von Sozialhilfe für einen Untersuchungshäftling; Übernahme

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 02.12.2008 - L 8 B 326/07
    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 16.03.2009 - L 8 SO 12/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines sicherungsfähigen Rechts -

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das Ergebnis sich im Beschwerdeverfahren voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. zur Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - Az.: III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 18.03.2009 - L 8 SO 21/09

    Übernahme einer Zuzahlung für eine Nahbrille im Wert von unter 40 Euro

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 22.07.2009 - L 8 SO 64/09
    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Er- gebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2056/09
    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Er- gebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04

    Zulässigkeit einer Meldeaufforderung des Arbeitsamtes gegenüber einem

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - Az.: III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • KG, 24.10.1997 - 3 U 4564/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Restitutionsverfahrens; Anforderungen an

  • BGH, 04.10.1995 - VIII ZB 24/95

    Versäumung der Berufungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten - Verschulden der

  • BFH, 02.02.1994 - II S 7/92
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1993 - V ZB 33/93   

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https://dejure.org/1993,5749
BGH, 16.09.1993 - V ZB 33/93 (https://dejure.org/1993,5749)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1993 - V ZB 33/93 (https://dejure.org/1993,5749)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 (https://dejure.org/1993,5749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Wiedereinsetzung - Sorgfalt - Telefax

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3140
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 16.09.1993 - V ZB 33/93
    Das BerGer. hat, im Anschluß an die Entscheidung des BGH vom 24.3.1993 (NJW 1993, 1655 = LM H. 9/1993 § 233 (Fc) ZPO Nr. 52), bereits zutreffend dargelegt, daß der Rechtsanwalt, der sich zur Übermittlung fristwahrender Schriftsätze eines Telefaxgerätes bedient, seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur nachkommt, wenn er seinen Mitarbeitern die Weisung erteilt, daß sie einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken lassen müssen, der die ordnungsgemäße Übermittlung - oder eine Störung des Gerätes - anzeigt.
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auf der anderen Seite findet sich in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die - zumeist eher beiläufige - Bemerkung, durch den Sendebericht werde die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 = WM 1991, 2080 unter 2 c; Beschlüsse vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 = NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] unter II 2 b; vom 17. November 1992 - X ZB 20/92 = NJW 1993, 732 unter II 1; vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93 = NJW 1993, 1655 unter II 2 b und vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 = NJW 1993, 3140 unter II).
  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Diese Sorgfalt ist auch dort zu wahren, wo es um die Übermittlung eines Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an einen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten geht, da von dessen rechtzeitiger Einschaltung die Fristwahrung hinsichtlich des Rechtsmittels abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 - NJW 1993, 3140 und vom 8. Dezember 1993 VIII ZB 40/93 - VersR 1994, 956, 957).
  • BGH, 21.03.1995 - VI ZB 5/95

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Deshalb kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, bei dem Einsatz eines Telefaxgeräts nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen solchen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und Notfristen erst nach der Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, Urteil vom 29. April 1994 = aaO.; Beschlüsse vom 10. Oktober 1991 und vom 24. März 1993 = jeweils aaO. sowie vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 - NJW 1993, 3140).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 42/06
    Dieser Verpflichtung genügt er, wenn er seinen Mitarbeitern die Weisung erteilt, dass sie einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken lassen müssen, der die ordnungsgemäße Übermittlung - oder eine Störung des Gerätes - anzeigt ( BGH 16.09.1993 - V ZB 33/93, NJW 1993, 3140, juris Rn. 6; Meyer-Ladewig, aaO, Rn. 10d).
  • OLG Bremen, 24.11.2006 - 3 U 45/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, NJW 1993, 3140; NJW 1993, 1655, 1656; NJW 1998, 907; NJW 2004, 367, 368 f.; NJW 2004, 3490; NJW 2006, 1519 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1997 - X ZB 16/97

    Beauftragung einer Büroangestellten mit der Übermittlung eines fristgebundenen

    Diese Feststellung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen einer wirksamen Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze, die auch für die Übersendung des Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an beim Oberlandesgericht zugelassene Rechtsanwälte gelten (BGH, Beschl. v. 16.09.1993 - V ZB 33/93, NJW 1993, 3140).
  • BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung eines

    Die gleiche Sorgfalt ist auf die Übersendung eines Auftrages zur Rechtsmitteleinlegung zu verwenden, da von dessen rechtzeitiger Erteilung die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels abhängt (BGH, Beschluß vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 = NJW 1993, 3140).
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 11/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Unzulässigkeit der Berufung -

    Dabei kann hier dahinstehen, ob im allgemeinen verlangt werden muß, daß der Rechtsanwalt zur Vermeidung von Tipp- und Verwechslungsfehlern sein Personal anweist, nach Absendung eines Telefaxes die im Sinne des Protokolls ausgedruckte Telefaxnummer noch einmal mit der Faxnummernliste oder dem Briefkopf eines Bezugsschreibens zu vergleichen (s zu den Anforderungen an die Kontrolle vollständiger Übermittlung BGH 24. März 1993 XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655; BGH 16. September 1993 V ZB 33/93, NJW 1993, 3140).
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