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   BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92   

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BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92 (https://dejure.org/1993,2563)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1993 - XII ZR 116/92 (https://dejure.org/1993,2563)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - XII ZR 116/92 (https://dejure.org/1993,2563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3262
  • MDR 1994, 67
  • FamRZ 1994, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92
    Entgegen der Auffassung der Revision kann daher nicht von einer - wenn auch unvollständigen - Erfüllung des Anspruchs auf Auskunft (samt ausreichenden Belegen) mit der Folge ausgegangen werden, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur noch ein Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung anschließen könnte (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 391/81 - FamRZ 1983, 996, 998 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß von einem selbständigen Gewerbetreibenden die Vorlage des Einkommensteuerbescheides als Beleg verlangt werden kann (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151, 152) und daneben im Regelfall auch die Vorlage der Kopie der zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 682 unter 3); von einem Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der vom Gewinn der GmbH abhängige Einkünfte bezieht, kann auch die Vorlage von Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH verlangt werden (Senatsurteile vom 7. April 1982 aaO S. 681 unter 2 und vom 29. Juni 1983 aaO).

  • OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92

    Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92
    Das trifft vor allem bei einer Tätigkeit im Ausland zu, wenn sich wie hier aus den vorgelegten Dokumenten nicht ergibt, welcher Betrag für welchen Zeitraum konkret ausgezahlt wurde, und ob daneben weitere Zahlungen erfolgen, weil sich das Gehaltsgefüge des Arbeitgebers möglicherweise aus mehreren im einzelnen nicht bekannten Elementen zusammensetzt und auch Aufwands- oder andere Entschädigungen geleistet werden (zutreffend OLG München FamRZ 1993, 202, 203) [OLG München 08.07.1992 - 12 UF 776/92].
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]), ist gegeben.
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß von einem selbständigen Gewerbetreibenden die Vorlage des Einkommensteuerbescheides als Beleg verlangt werden kann (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151, 152) und daneben im Regelfall auch die Vorlage der Kopie der zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 682 unter 3); von einem Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der vom Gewinn der GmbH abhängige Einkünfte bezieht, kann auch die Vorlage von Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH verlangt werden (Senatsurteile vom 7. April 1982 aaO S. 681 unter 2 und vom 29. Juni 1983 aaO).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß von einem selbständigen Gewerbetreibenden die Vorlage des Einkommensteuerbescheides als Beleg verlangt werden kann (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151, 152) und daneben im Regelfall auch die Vorlage der Kopie der zugrundeliegenden Einkommensteuererklärung (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 682 unter 3); von einem Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der vom Gewinn der GmbH abhängige Einkünfte bezieht, kann auch die Vorlage von Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH verlangt werden (Senatsurteile vom 7. April 1982 aaO S. 681 unter 2 und vom 29. Juni 1983 aaO).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92
    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, nach der eine Auskunftsverpflichtung erst abzulehnen ist, wenn feststeht, daß die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann (Urteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80 - FamRZ 1982, 996, 997 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Daraus ergibt sich, dass das Interesse des Auskunftbegehrenden dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder einem Dritten grundsätzlich vorgeht (st. Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - XII ZR 116/92 - FamRZ 1994, 28 f.).
  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    Im Einzelfall kann eine Abwägung zwischen den Interessen des Auskunftspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten geboten sein (Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 157; BGH FamRZ 2005, 1986; FamRZ 1994, 28).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 17 UF 73/09

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen: Vorlage des Arbeitsvertrages

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, deren Anspruch nicht über den Auskunftsanspruch hinausgehen kann, in der Regel erfüllt, wenn eine Verdienstbescheinigung vorgelegt wird, die für den nachzuweisenden Zeitraum lückenlos sämtliche Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis ausweist mit der Folge, dass der Auskunftsberechtigte nicht die Vorlage weiterer Dokumente - etwa des Arbeitsvertrags - verlangen kann (BGH FamRZ 1994, 28/29).
  • KG, 25.01.1996 - 16 UF 6806/95

    Umfang der Auskunftspflicht eines Selbständigen bei Trennungsunterhalt

    Liegt - wie hier - keine Verdienstbescheinigung vor, kann grundsätzlich auch die Vorlage solcher Schriftstücke verlangt werden, aus denen sich entsprechende Kenntnisse gewinnen lassen (BGH NJW 1993, 3262 für einen Dienst- oder Arbeitsvertrag).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.1995 - 9 UF 26/92

    Nachehelicher Unterhalt

    Der Anspruch ist begründet, weil die Klägerin ihre geforderte Auskunftserteilung durch Vorlage der in ihrem Antrag bezeichneten Unterlagen (Jahreslohnbescheinigungen und Einkommenssteuerbescheide) verlangen kann (vgl. §§ 1580, 1605, 260, 261 BGB ; BGH, FamRZ 1982, 151, 152; 1983, 996, 998; 1994, 28, 29).
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