Rechtsprechung
BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatzanspruch - Aktivlegitimation - Wohnungseigentümer - Eigentümerbeschluß - Ermächtigung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; Gemeinschaftseigentum; Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers für Schadensersatzanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 13, § 21 Abs. 1
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
WohnungseigentumsG §§ 13, 21 Abs. 1
Keine Klagebefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers ohne ermächtigenden Eigentümerbeschluß bei der Geltendmachung eines gemeinschaftlichen Schadensersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen Dritten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz für einzelnen Wohnungseigentümer? (IBR 1993, 300)
Papierfundstellen
- BGHZ 121, 22
- NJW 1993, 727
- NJW-RR 1993, 583 (Ls.)
- MDR 1993, 445
- WM 1993, 339
- BB 1993, 686 (Ls.)
- DB 1993, 678
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümer gemeinsam zustehenden Schadenersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222 = NJW 1992, 978).Dies ist eine Frage schon der Zulässigkeit der Klage (BGHZ 106, 222, 224).
Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Verwaltungszuständigkeit der Wohnungseigentümer für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommt, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die allen Wohnungseigentümern zustehende Leistung von ihrer Ermächtigung abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts eine Sonderregelung enthält (BGHZ 115, 253, 257).
Bei Bruchteilsgemeinschaften im Sinne der §§ 741 ff BGB, für die nach §§ 744, 745 BGB ebenfalls der Grundsatz der gemeinschaftlichen Verwaltung gilt, bejaht allerdings der Bundesgerichtshof in bezug auf gemeinschaftliche (auf Geld gerichtete) Forderungen die Anwendbarkeit des § 432 BGB und läßt demzufolge die gerichtliche Geltendmachung der Forderung durch einen Teilhaber der Gemeinschaft (zur Leistung an alle) zu (BGHZ 106, 222, 226 m.w.Nachw.).
Deshalb ist es geboten, hier nicht generell auf § 1011 BGB zurückzugreifen, sondern die Beurteilung dieser Frage - ebenso wie im Fall der Anwendung des § 432 BGB (vgl. BGHZ 106, 222, 226 f) - an den im Wohnungseigentumsgesetz sonst getroffenen Regelungen auszurichten.
Soweit es generell um die Einleitung von gerichtlichen Verfahren geht, folgt aus der die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer schützenden Vorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG, daß die Entscheidung hierüber allein bei den Wohnungseigentümern liegen soll (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 151) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
Ihm bleibt die Möglichkeit, auf gerichtlichem Weg eine Beseitigung des ablehnenden Eigentümerbeschlusses zu betreiben, weil dieser seinem Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf rechtmäßige und interessengemäße Verwaltung widerspreche (BGHZ 106, 222, 228 f).
Die Belange des einzelnen Wohnungseigentümers an der Rechtsverfolgung sind nicht immer und ohne weiteres deckungsgleich mit dem wohlverstandenen Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer (BGHZ 106, 222, 227 f; 111, 148, 152) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
- BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Verwaltungszuständigkeit der Wohnungseigentümer für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommt, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die allen Wohnungseigentümern zustehende Leistung von ihrer Ermächtigung abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts eine Sonderregelung enthält (BGHZ 115, 253, 257).Soweit es generell um die Einleitung von gerichtlichen Verfahren geht, folgt aus der die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer schützenden Vorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG, daß die Entscheidung hierüber allein bei den Wohnungseigentümern liegen soll (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 151) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
Mit dieser gesetzlichen Wertung wäre es unvereinbar, wenn der einzelne Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung einen in den Bereich gemeinschaftlicher Verwaltung fallenden Anspruch geltend machen dürfte (BGHZ 111, 148, 151) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
Die Belange des einzelnen Wohnungseigentümers an der Rechtsverfolgung sind nicht immer und ohne weiteres deckungsgleich mit dem wohlverstandenen Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer (BGHZ 106, 222, 227 f; 111, 148, 152) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90].
- BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Verwaltungszuständigkeit der Wohnungseigentümer für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches gemäß § 21 Abs. 1 WEG in Betracht kommt, die es nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 222, 227; 111, 148, 150) [BGH 20.04.1990 - V ZB 1/90]gebietet, die Durchsetzung eines neben der gemeinschaftlichen Forderung bestehenden Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf die allen Wohnungseigentümern zustehende Leistung von ihrer Ermächtigung abhängig zu machen, weil § 21 Abs. 1 WEG insoweit gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts eine Sonderregelung enthält (BGHZ 115, 253, 257).Für die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist der einzelne Wohnungseigentümer klagebefugt (vgl. BGHZ 115, 253, 256 f.).
Denn dann ist weder der Gebrauch oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums noch eine aufgrund des Innenverhältnisses zwischen mehreren Gläubigern bestehende gemeinsame Empfangszuständigkeit (vgl. BGHZ 115, 253, 258) berührt.
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Dieser Gesichtspunkt lag maßgeblich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 74, 258, 266 für die Ausübung der nach §§ 634, 635 BGB gegebenen Gewährleistungsrechte zugrunde.c) Entgegen der Ansicht der Revision kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers bei der Geltendmachung von Ansprüchen, die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, auf Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses oder auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind (BGHZ 68, 372, 377; 74, 258, 262; 81, 35, 38; 110, 258, 259;… Urt. v. 21. Februar 1985, VII ZR 72/84, NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84]), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, soweit es um die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auf den Hauptantrag und den ersten Hilfsantrag geht.
Außerdem ist diese Rechtsprechung maßgebend darauf gestützt, daß es mit allen Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer vereinbar sein muß, Ansprüche ohne vorherige Willensbildung der Gemeinschaft von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend machen zu lassen (BGHZ 74, 258, 264).
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Ob eine dahingehende ausschließliche Verwaltungszuständigkeit nach § 21 Abs. 1 WEG besteht, ist im einzelnen Fall durch Auslegung auch der übrigen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und anhand der Interessenlage der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen zu ermitteln (vgl. BGHZ 116, 392, 395) [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90].Dem steht nicht entgegen, daß der einzelne Wohnungseigentümer den Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 1004 BGB) gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen kann (BGHZ 116, 392, 394 f) [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90], weil in diesem Fall der Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 10 WEG i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG) im Vordergrund steht und die Interessenlage der Gesamtheit der Wohnungseigentümer sich anders darstellt.
Die Interessenlage der Gesamtheit der Wohnungseigentümer (vgl. BGHZ 116, 392, 395) [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90] steht dem jedenfalls dann nicht entgegen, wenn ein solcher Schadensersatzanspruch auf Geld gerichtet ist in Höhe der Differenz zwischen dem Wert des Vermögens des einzelnen Wohnungseigentümers, wie er sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis tatsächlich verminderten Wert.
- BGH, 20.10.1952 - IV ZR 44/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Fordert der Miteigentümer, wie hier der Kläger mit dem Hauptantrag und dem ersten Hilfsantrag, vollen Schadensersatz, kann er in entsprechender Anwendung von § 1011 Halbs. 2 BGB nur Leistung an alle Miteigentümer verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 1952, IV ZR 44/52, NJW 1953, 58, 59 [BGH 20.10.1952 - IV ZR 44/52];… Palandt/Bassenge aaO.;… Soergel/Stürner aaO.;… Staudinger/Gursky aaO.).Gleiches soll auch für einen auf § 1011 BGB beruhenden (auf Geld gerichteten) Anspruch gelten (BGH, Urt. v. 20. Oktober 1952, IV ZR 44/52, NJW 1953, 58, 59 [BGH 20.10.1952 - IV ZR 44/52];… Staudinger/Huber, aaO. § 744 Rdn. 42).
- BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80
Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
c) Entgegen der Ansicht der Revision kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers bei der Geltendmachung von Ansprüchen, die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, auf Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses oder auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind (BGHZ 68, 372, 377; 74, 258, 262; 81, 35, 38; 110, 258, 259;… Urt. v. 21. Februar 1985, VII ZR 72/84, NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84]), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, soweit es um die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auf den Hauptantrag und den ersten Hilfsantrag geht. - BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84
Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
c) Entgegen der Ansicht der Revision kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers bei der Geltendmachung von Ansprüchen, die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, auf Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses oder auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind (BGHZ 68, 372, 377; 74, 258, 262; 81, 35, 38; 110, 258, 259; Urt. v. 21. Februar 1985, VII ZR 72/84, NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84]), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, soweit es um die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auf den Hauptantrag und den ersten Hilfsantrag geht. - BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88
Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
c) Entgegen der Ansicht der Revision kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers bei der Geltendmachung von Ansprüchen, die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, auf Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses oder auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind (BGHZ 68, 372, 377; 74, 258, 262; 81, 35, 38; 110, 258, 259;… Urt. v. 21. Februar 1985, VII ZR 72/84, NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84]), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, soweit es um die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auf den Hauptantrag und den ersten Hilfsantrag geht. - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Auszug aus BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
c) Entgegen der Ansicht der Revision kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers bei der Geltendmachung von Ansprüchen, die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, auf Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses oder auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind (BGHZ 68, 372, 377; 74, 258, 262; 81, 35, 38; 110, 258, 259;… Urt. v. 21. Februar 1985, VII ZR 72/84, NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84]), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, soweit es um die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auf den Hauptantrag und den ersten Hilfsantrag geht. - BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79
Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage aus § 1011 BGB
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
- OLG Düsseldorf, 28.04.1989 - 3 Wx 143/89
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
- OLG Celle, 28.11.1969 - 11 U 101/69
- BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …
Hierbei handelt es sich um eine Ersetzungsbefugnis des Gläubigers (BGHZ 63, 182, 184; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1992 - V ZR 118/92, NJW 1993, 727, 728). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage
Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, ist anerkannt, dass eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes besteht (…Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 76;… Riecke/Schmid/Elzer, aaO, § 10 Rn. 418), weil deren Durchsetzung - anders als etwa die Verfolgung eines Unterlassungsanspruches nach § 1004 BGB (dazu Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188 mwN) - nicht den einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft überlassen bleiben kann (…Klein in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 254 f.;… Timme/Dötsch, aaO, § 10 Rn. 458, 484; vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Dezember 1992 - V ZR 118/91, BGHZ 121, 22, 23 ff.). - BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05
Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz …
Selbst diese gesetzlich vorgesehene Alternative stellt keine Wahlschuld, sondern eine Ersetzungsbefugnis dar (vgl. Senatsurteil BGHZ 63, 182, 184; ferner BGHZ 121, 22, 26;… Staudinger/Schiemann, aaO, Rn. 215, jew. m. w. N.).Inwiefern der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB an die Wahl gebunden ist (bejahend BGHZ 121, 22, 26;… differenzierend Staudinger/Schiemann, aaO, Rn. 216, jew. m. w. N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
- KG, 02.12.2019 - 8 U 104/17
Kautionsrückzahlungsanspruch eines Mieters
Die Ausübung ist für den Gläubiger bindend (BGHZ 121, 22 = NJW 1993, 727, 728). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Das folgt aus § 432 Abs. 1 BGB, der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Bruchteilsgemeinschaften heranzuziehen (BGH, Urt. v. 11.12.1992 - V ZR 118/91, NJW 1993, 727, 728 m.w.N.) und deshalb auch im Streitfall anwendbar ist, weil Miterfinder im Zweifel eine solche Gemeinschaft bilden (…Sen.Urt. v. 17.12.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit;… Sen.Urt. v. 18.03.2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion) und nichts dazu festgestellt ist, dass der Kläger und Dipl.-Ing. - LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern
Schon deshalb sind solche auf die Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wenn Inhaber dieser Ansprüche die einzelnen Eigentümer sind und nicht die Gemeinschaft, im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich, d. h. aufgrund einer gemeinschaftlichen Entscheidung der Berechtigten, geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; BGH, Urteil vom 11.12.1992, Az: V ZR 118/91, juris, Rn 10ff). - BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99
Abtretung einer titulierten Forderung
Entsprechende Voraussetzungen sind in der Regel weder bei einer zum Vermögen einer Personengesellschaft gehörenden Forderung (…BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 248/95, NJW 1996, 2859, 2860) noch bei Forderungen einer Gemeinschaft im Sinne des § 741 BGB gegeben (vgl. BGHZ 106, 222, 226; 121, 22, 25). - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft zustehenden Anspruch nicht ohne einen dahin gehenden Beschluß der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen (BGHZ 106, 222; 111, 148; 116, 392; 121, 22).So steht nach § 21 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu; zur Verwaltung im Sinne dieser Bestimmung gehören alle Maßnahmen, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht auf eine Änderung des bestehenden Zustands abzielen oder sich als Geschäftsführung zugunsten der Wohnungseigentümer in bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum darstellen (BGHZ 121, 22, 25 f).
- BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03
Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von …
Ein oder mehrere Eigentümer können durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, Ansprüche aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in eigenem Namen geltend zu machen (Senat, Urt. v. 11. Dezember 1992, V ZR 118/91, NJW 1993, 727, 728 f.;… BGH, Urt. v. 6. März 1997, III ZR 248/95, ZMR 1997, 308, 309; BayObLG ZMR 2003, 692;… Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vor §§ 43 ff. Rdn. 82;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 3). - BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94
Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …
Dieser Schadensersatzanspruch war den Miteigentümern als Mitgläubigern im Sinne des § 432 BGB zugeordnet (vgl. hierzu BGHZ 106, 222, 226; auch BGHZ 94, 117, 119 f.) und unterfiel der Regelung des § 1011 BGB, und zwar in entsprechender Anwendung des letzten Halbsatzes dieser Bestimmung in der Weise, daß der zur Geltendmachung des gesamten Schadensersatzanspruchs gesetzlich ermächtigte Miteigentümer Leistung des Schadensersatzes nicht an sich selbst, sondern nur an alle Miteigentümer fordern kann (vgl. BGHZ 121, 22, 24; s. auch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 44/52 - NJW 1953, 58, 59); denn im Hinblick darauf, daß eine derartige Schadensersatzforderung der Verwaltung der Bruchteilsgemeinschaft untersteht, muß sie wie eine "unteilbare" Leistung im Rechtssinne behandelt werden. - BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97
Ballermann
- VG München, 13.03.2012 - M 2 K 11.2349
Klagebefugnis (verneint); Teileigentum; gemeinschaftliches Eigentum; …
- VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …
- OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des …
- BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98
Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen
- LG München I, 22.02.2017 - 1 S 4370/16
Prozessführungsbefugnis bei auf die Wiederherstellung des Gemeinschaftseigentums …
- OLG Hamm, 06.05.1998 - 15 W 82/98
Überschreiten des Sondernutzungsrechts durch berechtigte Wohnungseigentümer
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 138/11
Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …
- BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09
Verfüllung einer Mulde mit kontaminiertem Material während der Pachtzeit als …
- OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der …
- OLG Köln, 03.04.1997 - 16 Wx 43/97
Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 2 D 66/19
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, …
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21
Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei …
- VGH Hessen, 11.06.2018 - 3 C 1892/14
Notfallzentrum und nachbarliche Abwehrrechte
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
Zur Duldungspflicht von Wohnungseigentümern gem AVBGasV § 8 Abs 1
- VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918
Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 K 8/04
Mitgliedschaft einer Gemeinde in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; …
- VG Koblenz, 05.02.2019 - 1 K 870/18
Verstoß gegen Nachbarrechte: Sondereigentümer darf klagen!
- BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses - …
- OLG Hamm, 06.12.2011 - 19 U 89/11
Geltendmachung von Kostenvorschussansprüchen zur Mängelbeseitigung durch einen …
- LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der …
- VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer …
- BGH, 12.01.1996 - V ZR 176/94
Verletzung eines anläßlich der Ausreise aus der ehemaligen DDR geschlossenen …
- OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
Wohnungseigentum: Vermietung der Eigentumswohnungen einer Anlage an den Betreiber …
- BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96
Mietwohngrundstück - Eigentumsverzicht - Unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 2 D 65/19
Rechtmäßige Änderung eines Bebauungsplans
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets, …
- VG München, 06.11.2014 - M 17 K 12.8
Erfolglose Klage auf Löschung von Dienstbarkeiten aus dem Grundbuch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 2792/06
Rechtschutzbegehren gegen eine Gebührenerhebung für die Beteiligung von …
- OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97
Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten
- AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
Selbständiges Beweisverfahren bei unterbliebener Vorbefassung der …
- OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Schadenersatz; Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten
- OLG Frankfurt, 04.03.2022 - 21 U 44/20
Nachträgliche Genehmigung der Verfahrensführung durch die Hausverwaltung einer …
- OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 193/05
Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Maßnahme; …
- FG Baden-Württemberg, 02.09.1998 - 2 K 245/95
Umwandlung Bauherren- in Wohnungseigentümergemeinschaft
- OLG Braunschweig, 08.02.2007 - 3 W 1/07
Wohnungseigentum: Geltendmachung des Beseitigungsanspruchs wegen Beeinträchtigung …
- AG München, 08.06.2017 - 481 H 9320/17
Wohnungseigentumsrecht: Antrag auf Durchführung eines selbständigen …
- OLG Zweibrücken, 11.07.1995 - 5 U 66/93
Haftung eines Architekten für in einer Bauleiterklärung gegenüber der …
- LG Frankfurt/Main, 09.06.2011 - 13 S 33/10
Eigentümer als Prozessstandschafter
- OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 154/98
Sorgfaltspflichten des Abbruchunternehmer hinsichtlich Abrißschäden am …
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.08.2014 - 232 C 315/13
Glasschäden durch thermische Überbelastung: Jalousien mangelhaft montiert!
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
Beteiligung der WoEigG im Flurbereinigungsverfahren
- OLG München, 07.08.2007 - 13 U 2063/05
Zur Notwendigkeit einer Dachneueindeckung
- BayObLG, 31.01.1996 - 2Z BR 135/95
Unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte anderer Wohnungseigentümer durch den …
- AG München, 13.02.2012 - 231 C 27031/11
WEG-Beschluß eines Hausverbots
- VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Normenkontrollantrag eines Wohnungseigentümers ist unzulässig
- BayObLG, 06.06.2003 - 2Z BR 23/03
Umsetzung eines Beschlusses über gartengestalterische Maßnahmen durch den WEG …
- OLG Hamm, 13.02.1997 - 15 W 445/96
Protokollierung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung ; Rechtmäßigkeit der …
- AG Hanau, 28.06.2022 - 32 C 155/21
Rückgabe der Mietsache, Bestreiten einer Rechnung
- VG München, 20.11.2008 - M 11 K 07.5503
Nachbarklage; Wohnungseigentum; Mobilfunkantenne; reines Wohngebiet; …
- VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 9 K 08.00078
Rücksichtnahmegebot und Maß der baulichen Nutzung; Abstandsflächen, keine …
- OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93
Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen …
- OLG Köln, 28.05.1993 - 16 Wx 99/93
- VG München, 15.10.2012 - M 8 K 11.4426
Klagebefugnis des Sondereigentümers; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der …
- VG Frankfurt/Main, 25.06.2010 - 8 L 912/10
Möglichkeit der selbstständigen Durchsetzung eines Akteneinsichtsrechts im Wege …
- LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06
Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen die Gemeinde auf Vornahme geeigneter …
- VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 9 K 08.00066
Rücksichtnahmegebot und Maß der baulichen Nutzung
- OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
Einzelner Wohnungseigentümer kann keine Ansprüche gegen den Verwalter geltend …
- BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 112/98
Ansprüche des Wohnungseigentümers gegen den Hausverwalter
- AG Tostedt, 19.09.2011 - 5 C 407/10
- BayObLG, 29.09.1994 - 2Z BR 81/94
Erwerb eines Miteigentumsanteils an Zubehör beim Kauf eines Wohnungseigentums
- AG Dresden, 09.07.2010 - 115 C 7377/09
- VG München, 05.09.2008 - M 11 E1 08.3340
Nachbarantrag; Abstandsfläche; Bauweise; Grundstücksteilung