Rechtsprechung
   BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2823
BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91 (https://dejure.org/1992,2823)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 2 RU 31/91 (https://dejure.org/1992,2823)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 (https://dejure.org/1992,2823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 87
  • NJW 1993, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Der vom Versicherten zurückgelegte Weg muß als Heimweg iS des § 550 Abs. 1 RVO wesentlich dazu dienen, nach Beendigung der Betriebstätigkeit die Wohnung zu erreichen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 mwN).

    In dieser Entscheidung hat der Senat allerdings ferner dargelegt, daß die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges erst dann beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 221/222; BSGE 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Vielmehr ist nach Auffassung des Senats für die rechtliche Wertung des hier zu beurteilenden Sachverhalts neben dem Umstand, daß der Kläger die Heimfahrt schon nach kurzer Zeit wieder fortgesetzt haben würde, bedeutsam, daß der gesamte Vorgang - von dem kurzen Aufenthalt in der Bäckerei abgesehen - sich örtlich im Bereich der Kreuzung abgespielt hat, auf der sich der Kläger fortbewegen mußte, um seine Wohnung erreichen zu können (BSGE 20, 219, 222; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Maßgeblich ist also die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätig wird (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 mwN).

    Im Gegensatz zum vorliegenden Fall war die Absicht, von der Arbeitsstätte nach Hause zu gelangen, zurückgestellt, unterbrochen worden, und der weitere Weg in die Richtung der gegenüberliegenden Straßenseite war wesentlich allein von eigenwirtschaftlicher Handlungstendenz getragen, die von der Fortsetzung des weiteren Weges losgelöst war (s BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Danach besteht, worauf auch die Revision zutreffend hinweist, während einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11 Aufl, S 487e mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    In dieser Entscheidung hat der Senat allerdings ferner dargelegt, daß die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges erst dann beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 221/222; BSGE 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Vielmehr ist nach Auffassung des Senats für die rechtliche Wertung des hier zu beurteilenden Sachverhalts neben dem Umstand, daß der Kläger die Heimfahrt schon nach kurzer Zeit wieder fortgesetzt haben würde, bedeutsam, daß der gesamte Vorgang - von dem kurzen Aufenthalt in der Bäckerei abgesehen - sich örtlich im Bereich der Kreuzung abgespielt hat, auf der sich der Kläger fortbewegen mußte, um seine Wohnung erreichen zu können (BSGE 20, 219, 222; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch mit der Entscheidung des Senats vom 19. März 1991 - 2 RU 45/90 - (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Den der Entscheidung des Senats vom 19. März 1991 (aaO) zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ist zu entnehmen, daß die Willensrichtung des später Verunglückten im Unfallzeitpunkt nicht mehr auf die unmittelbare Fortsetzung des eingeschlagenen Heimweges nach der Unterbrechung dieses Weges gerichtet war, als er die Straße in entgegengesetzter Richtung zu seiner Wohnung überquerte.

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    In dieser Entscheidung hat der Senat allerdings ferner dargelegt, daß die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges erst dann beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 221/222; BSGE 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Bei einer Kreuzungsanlage umfaßt ihr Gesamtbereich mit der Einmündung und der Gabelung, durch die der versicherte Weg führt, den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (BSGE 49, 16, 18).

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 57/75

    Ort der Tätigkeit - Umkehr - Rückweg - Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Anders verhält es sich dagegen mit der von der Revision angeführten Entscheidung des Senats vom 25. Januar 1977 - 2 RU 57/75 - (SozR 2200 § 550 Nr. 24) zum Versicherungsschutz bei einer Umkehr vom Weg zum Ort der Tätigkeit, um aus der etwa 280 m entfernt liegenden Wohnung vergessenes Geld zu holen.
  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Bei Fußgängern kommen nur solche Verhaltensweisen als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit in Betracht, die typisch für einen unter Alkoholeinfluß stehenden Fußgänger sind und nicht ebensogut andere Ursachen haben können wie Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung und ähnliches (BSG Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 79/76 - USK 77196; BSG Urteil vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79 - USK 79201; Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 77 S 244).
  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 79/76
    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Bei Fußgängern kommen nur solche Verhaltensweisen als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit in Betracht, die typisch für einen unter Alkoholeinfluß stehenden Fußgänger sind und nicht ebensogut andere Ursachen haben können wie Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung und ähnliches (BSG Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 79/76 - USK 77196; BSG Urteil vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79 - USK 79201; Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 77 S 244).
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 92/76
    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Anders als bei Kraftfahrern liegen für Fußgänger keine gesicherten Erkenntnisse vor, die bei einer bestimmten BAK allgemein die Annahme von (absoluter) Verkehrsuntüchtigkeit rechtfertigen (BSGE 43, 293, 295; Brackmann aaO S 487w und 488 b mwN).
  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 12/87

    Fahrgemeinschaft - Unterbrechung des Wegs - Ort der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91
    Auch bei Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft müssen die in § 550 Abs. 1 RVO festgelegten Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gegeben sein (BSGE 63, 26, 27 mwN).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    So wurde es als unschädlich angesehen, dass der Versicherte sich wegen der Situation im Einmündungsbereich einer Straßenkreuzung für eine kurze Zeit in die entgegengesetzte Richtung begeben und die Straße diagonal überquert hatte (Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; weitere Beispiele - Benutzen eines durch Ampeln gesicherten Übergangs; Umgehen eines verschmutzten Straßenabschnitts - bei Brackmann/Krasney, aaO, RdNr 239).

    In diesen Fällen hat das BSG die Rechtsprechung übernommen, dass der Versicherte in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes geschützt sei (Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

    Die Übertragung der für Fußgänger entwickelten Kriterien auf andere Verkehrsteilnehmer wurde deshalb von der Rechtsprechung auch ausdrücklich nicht mit Erwägungen zur Risikoabgrenzung, sondern damit begründet, dass es nicht angehe, Kraftfahrer und Fußgänger hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes unterschiedlich zu behandeln (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 178; Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; Urteil des BSG vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

    Bei einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht zwar dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 54).

    Nur wenn der Versicherte diesen Verkehrsraum noch nicht verlassen (oder wieder erreicht) hat, besteht noch (oder bereits wieder) Versicherungsschutz, selbst wenn die beabsichtigte Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit nicht geringfügig sein sollte (BSG Urteil vom 25. Juni 1992 aaO; Brackmann, aaO, S 487d).

    Bei einer Kreuzungsanlage umfaßt ihr Gesamtbereich den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (vgl BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG Urteil vom 25. Juni 1992, aaO).

    Diese Abgrenzung ist sachgerecht; sie vermeidet infolge der einfachen Feststellbarkeit der objektiven Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ungerechtfertigte Härten und stellt insbesondere Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleich (BSG Urteil vom 25. Juni 1992, aaO).

    Diese Grenzziehung markiert eine allgemein feststellbare Zäsur, die es rechtfertigt, den Unfallversicherungsschutz beim Verlassen dieses Bereichs als unterbrochen anzusehen (BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87, 88 mwN).

  • LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/20

    Unfallversicherung: Unterbrechung des versicherten Weges um Verschlossenheit des

    Dies stand der Annahme einer Geringfügigkeit der Unterbrechung, die der 2. Senat des BSG grundsätzlich für möglich erachtet und auch geprüft hat, unausweichlich entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 = juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 25.6.1992 - 2 RU 31/91 - juris Rn. 18).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Während einer solchen privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 487e mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den Öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht (s ua BSGE 20, 219, 221/222; 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - a.a.O. -).

  • LSG Sachsen, 04.03.2020 - L 6 U 13/18

    Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt mit der Straßenbahn -

    Diese Abgrenzung ist sachgerecht; sie vermeidet infolge der einfachen Feststellbarkeit der objektiven Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ungerechtfertigte Härten und stellt insbesondere Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleich (BSG 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - a.a.O.; 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - Juris).

    Es wäre schwer einzusehen, warum dem Versicherten, der sich entschlossen hat, den ganzen Heimweg zu Fuß zurückzulegen, der so abgegrenzte Kreuzungsbereich ohne Verlust des Versicherungsschutzes zur Verfügung steht, anderen versicherten Verkehrsteilnehmern dagegen nicht (in diesem Sinne BSG 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - Juris).

  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls auf dem Heimweg von einer versicherten

    Bei Fußgängern im Straßenverkehr gibt es keinen allgemeinen Grenzwert der BAK, der für sich auf Verkehrsuntüchtigkeit schließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 26.04.1977 8 RU 92/76, BSGE 43, 293; BSG, Urteil vom 30.04.1991, 2 RU 11/90 SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25.06.1992, 2 RU 31/91, RegNr. 20432).

    Bei Fußgängern kommen nur solche Verhaltensweisen als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit im Betracht, die typisch für einen unter Alkoholeinfluss stehenden Fußgänger sind und nicht ebenso gut andere Ursachen haben können wie Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung und Ähnliches (BSG, Urteil vom 25.06.1992, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes eines Beamten mit dem Verlassen seines

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Zu Unfall

    Die Unterbrechung beginnt allerdings in der Regel erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (BSG NJW 1993, 87; SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/19

    Versicherter Wegeunfall - Weg vom Firmenparkplatz zur Arbeitsstätte - wenige

    Dies stand der Annahme einer Geringfügigkeit der Unterbrechung, die der 2. Senat des BSG grundsätzlich für möglich erachtet und auch geprüft hat, unausweichlich entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 = juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 25.6.1992 - 2 RU 31/91 - juris Rn. 18).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91

    Wehrdienst - Familienheimfahrt - Baustelle - Umweg - Abweg - Unterbrechung -

    Für die Qualifizierung einer zurückgelegten Strecke als Heimweg ist maßgeblich die Handlungstendenz des Versicherten, wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (st Rspr des Unfallsenats: vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; zuletzt Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87).
  • VG Ansbach, 09.06.2015 - AN 1 K 14.01531

    Kein Dienstunfallschutz bei Unterbrechung der Fahrt zur Dienststelle, um

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht