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   BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90   

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https://dejure.org/1992,215
BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90 (https://dejure.org/1992,215)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1992 - 3 C 3.90 (https://dejure.org/1992,215)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 (https://dejure.org/1992,215)
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Gehwegparken

§ 12 Abs. 4 Satz 1 StVO, Schutzzweck, Verhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit auferlegter Abschleppkosten - Parken auf einem Gehweg - Unverhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parken; Gehweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken auf Gehwegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 189
  • NJW 1993, 870
  • NVwZ 1993, 480 (Ls.)
  • NZV 1993, 44
  • DVBl 1993, 620
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Zum Einfluss des bundesverfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppmaßnahmen, die auf nicht revisibles Landesrecht gestützt sind (Bestätigung von BVerwGE 90, 189 ).

    In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Daraus, dass sie der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90, juris Rn. 1), folgt indes nicht, dass ausschließlich die Allgemeinheit geschützt werden soll.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Abschleppanordnung aber regelmäßig nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne, wenn das vorschriftswidrige Abstellen des Fahrzeugs zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führt (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2 und Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - BVerwGE 90, 189 m.w.N.).
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