Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.12.1992

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92   

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https://dejure.org/1993,62
BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92 (https://dejure.org/1993,62)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1993 - X ARZ 845/92 (https://dejure.org/1993,62)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - X ARZ 845/92 (https://dejure.org/1993,62)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahlrecht bei mehreren Gerichtsständen - Angabe des Streitgerichts im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides als Ausübung des Wahlrechts - Überholung früherer Rechtsprechung - Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35, § 281 Abs. 2 S. 5, § 690 Abs. 1 Nr. 5
    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - Keine Bindungswirkung einer späteren Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1273
  • MDR 1993, 576
  • BB 1993, 1113
  • BB 1993, 1174
  • Rpfleger 1993, 410
 
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Wird zitiert von ... (231)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    a) Die von einem zuständigen Gericht ausgesprochene Verweisung ist willkürlich und daher nicht bindend, wenn sie darauf beruht, daß das Gericht eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung, mit der gerade solche Verweisungen unterbunden werden sollen, nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).

    Nach deren Vollzug ist die von der Klägerin getroffene Wahl unwiderruflich und verbindlich (Sen.Beschl. v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Verweisung willkürlich, wenn ein Gericht eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung, mit der gerade solche Verweisungen unterbunden werden sollen, offenbar nicht zur Kenntnis genommen hat (Sen.Beschl. v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).

  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Bewilligung, Streitwert, Berufung, Zufahrt, Bebauung, Fahrtrecht, Verletzung,

    Als objektiv willkürlich ist etwa gewertet worden, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit offensichtlich begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne Weiteres darüber hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 4]; BayObLG, Beschl. v. 18. April 2002, 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295 [juris Rn. 7]) oder wenn der Verweisungsbeschluss auf einem offensichtlichen Sachverhaltsirrtum (BAG, Beschluss vom 11. November 1996, 5 AS 12/96, NJW 1997, 1091 [juris Rn. 9]; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2015, 32 SA 21/15, juris Rn. 12 und 15), auf einer Verkennung des Klagebegehrens (OLG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2003, 13 AR 6/03, MDR 2003, 1072 [juris Rn. 8 ff.]) oder einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 21; Beschluss vom 15. September 2020, 1 AR 88/20, juris Rn. 17; Beschluss vom 5. Dezember 2002, 1Z AR 164/02, juris Rn. 5; KG, Beschl. v. 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]) oder auf einer evident falschen Erfassung des Zuständigkeitsstreitwerts beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 21. Januar 2016, 32 SA 69/15, juris Rn. 41, 44; Beschluss vom 24. Juli 2012, 32 SA 62/12, MDR 2012, 1367 [juris Rn. 15]; KG, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08, VersR 2008, 1234 [juris Rn. 4 f.]; Beschluss vom 13. August 1998, 28 AR 63/98, MDR 1999, 438 [juris 7]; zum Ganzen: Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.07.2014 - 5 SHa 6/14

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsort im Sinne von § 48 Abs 1a S 1 ArbGG -

    Es stand damit ab Zustellung der Klage nicht mehr zu seiner Disposition (vgl. nur: BGH 19. Januar 1993 - X ARZ - 845/92 - NJW 1993 1273, Rn. 3; LAG Schleswig-Holstein 4. Dezember 2008 - 4 SHa 8/08 - zitiert nach Juris, Rn. 15) .
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 144/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3012
OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 144/92 (https://dejure.org/1992,3012)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.1992 - 13 U 144/92 (https://dejure.org/1992,3012)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 13 U 144/92 (https://dejure.org/1992,3012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    LEASINGVERTRAG AGB LÖSUNGSRECHT

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 3, 323 ABS. 1, 542; AGBG § 9 ABS. 2 NR. 1; OLGR 93, 033; VERSR 93, 708; NJW 93, 1273
    LEASINGVERTRAG AGB LÖSUNGSRECHT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasing; Preisgefahr; Sachgefahr; Überwälzen; Leasingtypisch; Verstoß ; AGBG; Lösungsrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 1; BGB § 542; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Unwirksame Überbürdung der Preis- und Sachgefahr in AGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1273
  • VersR 1993, 708
  • BB 1993, 93
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 01.07.1997 - 15 U 219/96

    Kfz-Leasing-Vertrag

    Nach der gefestigten Rechtsprechung ist die - leasingtypische und sonst nicht zu beanstandende - Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr in "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG unangemessen und daher unwirksam, wenn nicht für den Fall völligen Verlustes des Leasingfahrzeugs ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Leasingnehmers vorgesehen ist (BGH, NJW 1987, 377 ff. (378); BGH, NJW 1992, 683 ff. (685); BGH, NJW 1996, 1888 f. (1889); BGH NZV 1997, 72 f. (73); OLG Köln, NJW 1993, 1273 f. (1274)).
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