Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.02.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4894
BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89 (https://dejure.org/1993,4894)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89 (https://dejure.org/1993,4894)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 2 BvR 1288/89 (https://dejure.org/1993,4894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit rückwirkender steuerlicher Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens - Steuergesetze - Gesetzesbeschluß des Bundestages - Verzögerung des Inkrafttretens - Vermittlungsausschuss - Meinungsverschiedenheiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2432
  • NVwZ 1993, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89
    Diese Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die sich an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit, messen lassen muß (BVerfGE 72, 200 [242]), ist im vorliegenden Fall gerechtfertigt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3437
BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93 (https://dejure.org/1993,3437)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1993 - 2 BvR 29/93 (https://dejure.org/1993,3437)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1993 - 2 BvR 29/93 (https://dejure.org/1993,3437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; StGB § 34
    Kein rechtfertigender Notstand bei Kundgebungen gegen die Stationierung von atomaren Waffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Atomare Waffen - Zustimmung - BRD - Stationierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2432
  • NVwZ 1993, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am Strafgesetzbuch gemessen, objektiv fehlerhaft ist, sondern im allgemeinen nur dann, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1987 (vgl. BVerfGE 77, 170 [222 ff.]) im Blick auf die Stationierung von C-Waffen dargelegt, daß die zugrunde liegenden Regelungen in normativer Hinsicht einen Sicherheitsstandard gewährleisten, der dem grundrechtlichen Anspruch auf Achtung von Leben und körperlicher Unversehrtheit des Einzelnen genügt.
  • BVerfG, 07.11.1988 - 2 BvR 1470/84
    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Die 1. Kammer des Zweiten Senats hat auf der Grundlage dieser Rechtsprechung am 7. November 1988 im Verfahren 2 BvR 1470/84 entschieden, daß die Zustimmung der Bundesregierung zu der Stationierung von Nuklearraketen vom Typ Pershing II nicht gegen die Gewährleistung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - verstößt.
  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am Strafgesetzbuch gemessen, objektiv fehlerhaft ist, sondern im allgemeinen nur dann, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am Strafgesetzbuch gemessen, objektiv fehlerhaft ist, sondern im allgemeinen nur dann, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

    Sie trägt selbst vor, dass die Bundesrepublik Deutschland Schutzvorkehrungen getroffen habe und legt nicht dar, dass diese gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder dass sie erheblich dahinter zurückblieben (vgl. auch BVerfGE 77, 170 ; BVerfG, NJW 1993, S. 2432).
  • OLG Köln, 12.10.2006 - 15 U 58/06
    Insoweit seien die Beklagten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2. Senat, 2. Kammer, Beschluss vom 19.02.1993, NJW 1993, 2432) hingewiesen.
  • AG Frankfurt/Main, 13.05.2022 - 901 Ds 6120 Js 248353/20
    Darüber hinaus ist bei der erforderlichen Interessenabwägung auch zu berücksichtigen, dass bewusste Normverletzungen als Mittel einer Minderheit, auf den öffentlichen Willensbildungsprozess einzuwirken, mit den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates schlechterdings unvereinbar sind (Schönke/Schröder/Perron, § 34 StGB, Rn. 41a; BGH NJW 1969, 1770, 1773; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.02.1993 - 2 BvR 29/93; BVerfG, Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83, 921, 1190/84 und 333, 248, 306, 497/85).
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