Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 19.10.1992

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   BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91   

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BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 (https://dejure.org/1992,4190)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 (https://dejure.org/1992,4190)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 (https://dejure.org/1992,4190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 880
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83

    Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel -

    Auszug aus BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
    hat den Kläger iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG vorsätzlich tätlich angegriffen, weil seine Handlung in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Kläger zielte und auf ihn einwirken sollte (BSGE 56, 234, 236 = SozR 3800 § 1 Nr. 4; BSGE 59, 46, 47 = SozR 3800 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

    Auszug aus BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
    hat den Kläger iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG vorsätzlich tätlich angegriffen, weil seine Handlung in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Kläger zielte und auf ihn einwirken sollte (BSGE 56, 234, 236 = SozR 3800 § 1 Nr. 4; BSGE 59, 46, 47 = SozR 3800 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 1/89

    Beweiswürdigung bei der Opferentschädigung

    Auszug aus BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91
    Nach der dem LSG damals noch nicht bekannten Entscheidung des Senats vom 24. April 1991 9a/9 RVg 1/89 (SozR 3800-3 § 1 Nr. 1) brauchte sich der Vorsatz nicht auch auf die gesundheitliche Schädigung zu erstrecken.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Eine gewaltsame Einwirkung auf den Körper eines anderen kann auch schon bei einem physisch vermittelten Zwang vorliegen, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung zwischen Täter und Opfer kommen muss (vgl etwa BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 ; BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 ).

    Im Zusammenhang mit einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB) durch aktives Tun hat das BSG die bloße Aufforderung gegenüber einem 83 Jahre alten Gehbehinderten, den Wagen zu verlassen, als Ausübung von körperlichem Zwang und damit als tätlichen Angriff angesehen, weil diese erzwungene Ortsveränderung das letzte Glied in einer Kette von Gewalttaten des fortgesetzt aggressiv handelnden Täters war (BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237) .

    b) Der schädigende Vorgang iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG - das erste Glied der entschädigungsrechtlichen Ursachenkette - ist zeitlich nicht auf die Dauer des tätlichen Angriffs selbst oder die Vollendung der mit der Gewaltanwendung verbundenen Straftat begrenzt, vielmehr dauert er so lange an, wie das daraus folgende Geschehen noch wesentlich durch die Gewaltanwendung geprägt ist, also bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Opfer in Sicherheit ist bzw die Hilfe Dritter erhält (vgl BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 8/01 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 2 ; BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 ).

    Die strafrechtliche Einordnung als Erfolgs- oder Dauerdelikt ist für die Bewertung des entschädigungsrechtlichen Kerns des Geschehens ohne Belang (vgl BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 ; BSG Urteil vom 12.2.2003 - B 9 VG 2/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 1 S 3 ; BSG Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 8/01 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 2; BSG Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 15 ) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Ein "tätlicher Angriff" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG setzt danach ein Handeln voraus, das unmittelbar auf eine Person abzielt und auch auf diese einwirken soll; der gewaltsame Einbruch in eine Wohnung etwa begründet demnach noch keinen "tätlichen Angriff" des sich der Gegenwart des Opfers nicht bewussten Einbrechers (BSGE 56, 234), wohl aber z.B. das aktive Aussetzen (§ 221 Abs. 1, 1. Alt. StGB in der bis 31.3.1998 geltenden Fassung) eines betagten, gehbehinderten Opfers an einsamer Stelle zur Nachtzeit (BSG v. 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 = NJW 1993, 880; offen gelassen zu § 221 Abs. 1 StGB n.F. in LSG Niedersachsen-Bremen v. 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 = Breithaupt 2006, 307; zum Ausschluss von Entschädigungsleistungen nach dem OEG bei unterlassener Hilfeleistung i.S.v. § 323c StGB vgl. BSG v. 12.6.2003 und v. 10.11.1993 - B 9 VG 11/02 B bzw. 9 RVg 2/93).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Eintritt der Schädigung - Passivlegitimation -

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem Fall, der dem Urteil des BSG vom 24. September 1992 - 9a RVg 5/91 - (NJW 1993, 880) zu Grunde lag.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.10.1992 - 5/24 KLs 87 Js 22626.0/92   

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https://dejure.org/1992,6168
LG Frankfurt/Main, 19.10.1992 - 5/24 KLs 87 Js 22626.0/92 (https://dejure.org/1992,6168)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.10.1992 - 5/24 KLs 87 Js 22626.0/92 (https://dejure.org/1992,6168)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - 5/24 KLs 87 Js 22626.0/92 (https://dejure.org/1992,6168)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 880 (Ls.)
  • StV 1993, 77
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 387/01

    Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von

    Im Rahmen der Vorlagebeschlüsse des Landgerichts Lübeck (vgl. NJW 1992, 1571 ff.) und des Landgerichts Frankfurt (Main) (vgl. StV 1993, 77 [81]) wurde bereits seinerzeit umfassend dargelegt, dass im konkreten Vergleich zwischen der Droge Alkohol einerseits und der Droge Cannabis anderseits das Gefahrdungspotenzial bei Alkohol erheblich größer ist.
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