Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 03.01.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1993 - 2 WDB 5.93, 2 WDB 6.93   

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https://dejure.org/1993,7771
BVerwG, 10.08.1993 - 2 WDB 5.93, 2 WDB 6.93 (https://dejure.org/1993,7771)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 2 WDB 5.93, 2 WDB 6.93 (https://dejure.org/1993,7771)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 2 WDB 5.93, 2 WDB 6.93 (https://dejure.org/1993,7771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdisziplinarrecht - Mehrfachverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 386
  • NJW 1994, 1019 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1993 - 2 WDB 5.93
    Der Gesetzgeber will mit dem Verbot der Mehrfachverteidigung verhindern, daß ein Verteidiger in einen Interessenwiderstreit gerät und dadurch seine Beistandsfunktion beeinträchtigt wird, daß er die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 483/91 <NJW 1992, 1841>; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 146 RdNr. 1; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 146 RdNr. 1 und 2; KMR, StPO, § 146 RdNr. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 91 HB 1.08

    Berufsrechtliche Rüge; Zurückweisung von Prozessbevollmächtigten; Verbot der

    In der Rechtsprechung wird daher das Mehrfachvertretungsverbot in Disziplinarverfahren prinzipiell für anwendbar erklärt (BVerwG, NJW 1994, 1019 zur Wehrdisziplinarordnung; BVerwG, NJW 1985, 1180 zur BDO).
  • BVerwG, 23.01.2015 - 2 WDB 2.14

    Zuständigkeit des Truppendienstgerichts; Zuständigkeitsbestimmung;

    Zwar gilt das Verbot der Mehrfachverteidigung im Sinne von § 146 StPO wegen § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1993 - 2 WDB 5, 6.93 - BVerwGE 93, 386).
  • OLG Celle, 30.10.2008 - Not 9/08

    Mehrfachverteidigung; förmliches Disziplinarverfahren; Einheit des

    Grundsätzlich wird von der Rechtsprechung allerdings davon ausgegangen, dass diese Vorschriften im Disziplinarverfahren anwendbar seien (BVerwG NJW 1994, 1019; NJW 1985, 1180; BVerwG, Beschl. v. 17. August 1977, Az.: 2 BvR 449/77 - zitiert bei KK-Laufhütte, StPO, 5. Aufl., § 146 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.01.1994 - 2 C 93.3619   

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VGH Bayern, 03.01.1994 - 2 C 93.3619 (https://dejure.org/1994,9321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.01.1994 - 2 C 93.3619 (https://dejure.org/1994,9321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Januar 1994 - 2 C 93.3619 (https://dejure.org/1994,9321)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1019
  • NVwZ 1994, 586 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - L 25 AS 2835/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung zu Lasten eines vollmachtlosen

    Für die - hier vom Sozialgericht nach § 197a SGG angewandte - VwGO wird hingegen davon ausgegangen, dass eine Kostenentscheidung zu Lasten eines als vollmachtlos angesehenen Vertreters gemäß § 158 Abs. 2 VwGO nicht anfechtbar ist (ausdrücklich Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 4 ZS 01.3026 - juris; Beschluss vom 3. Januar 1994 - 2 C 93.3619 - NJW 1994, 1019; Rennert in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Auflage 2014, § 158, Rn. 2; Wysk, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage, 2016, § 158, Rn. 7; zu § 158 Abs. 1 VwGO ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2002 - 7 B 104/02 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2007 - 12 E 1194/07

    Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahme

    - 2 C 93.3619 -, NJW 1994, 1019; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 5. Dezember 1995.
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