Rechtsprechung
BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Hausbesuch von Kunden - Wirksamer Kaufvertragswiderruf - Frage nach Widerrufsgründen - Telefonanruf - Ankündigung des Vertreterbesuchs
- werbung-schenken.de
Lexikothek
UWG § 1
Telefon-Werbung; Hausbesuche - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
"Lexikothek"; Zulässigkeit von Telefonanrufen zur Ankündigung oder Vereinbarung von Vertreterbesuchen; Nachbearbeitung von widerrufenen Kaufverträgen - rechtsportal.de
UWG § 1
"Lexikothek"; Zulässigkeit von Telefonanrufen zur Ankündigung oder Vereinbarung von Vertreterbesuchen; Nachbearbeitung von widerrufenen Kaufverträgen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Lexikothek -, Telefonwerbung, telefonische Vereinbarung von Vertreterbesuchen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Telefonwerbung - Ankündigung von Verkäuferbesuchen zulässig? (IBR 1994, 352)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1071
- MDR 1994, 786
- GRUR 1994, 380
- WM 1994, 708
- BB 1994, 537
- DB 1994, 672
- afp 1994, 348
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01
Direktansprache am Arbeitsplatz
Die Bedeutung der Grundrechte ist dabei schon bei der Prüfung, ob das angegriffene Verhalten sittenwidrig ist, mit abzuwägen (vgl. BVerfGE 32, 311, 316 ff. = GRUR 1972, 358 - Grabsteinwerbung; BVerfG GRUR 2001, 1058, 1060 = WRP 2001, 1160; BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91, GRUR 1994, 380, 382 = WRP 1994, 262 - Lexikothek). - BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97
Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung
Dies gilt auch für Anrufe, die - wie hier - der Vorbereitung eines häuslichen Vertreterbesuchs dienen (BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91, GRUR 1994, 380, 381 f. = WRP 1994, 262 - Lexikothek, m.w.N.).Ein mutmaßliches Einverständnis des Angerufenen kann eine Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich, nicht aber im privaten Bereich rechtfertigen (vgl. BGHZ 113, 282, 284 f. - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 1994, 380, 382 - Lexikothek).
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01
Ansprechen in der Öffentlichkeit
Auch die von der Revision gerügte Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG bei einem Verbot der gezielten und individuellen Ansprache an öffentlich zugänglichen Orten im Verhältnis zu Hausvertreterbesuchen, die seit jeher als wettbewerbsrechtlich zulässig erachtet worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91, GRUR 1994, 380, 382 = WRP 1994, 262 - Lexikothek), besteht nicht.
- BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Wegen der massiven Beeinträchtigungen für die Zielpersonen und im Hinblick auf die Nachahmungsgefahr hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 54, 188, 190 ff.; 113, 282, 283 f.; BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - I ZR 178/87 - NJW 1989, 2820; Urteil vom 16. Dezember 1993 - I ZR 285/91 - NJW 1994, 1071, 1072; Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 - VersR 1995, 1095) die Telefonwerbung im privaten Bereich sogar grundsätzlich als mit den guten Sitten des Wettbewerbs unvereinbar angesehen und einen Verstoß gegen § 1 UWG bejaht, wenn nicht der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. - KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19
unbestellter Vertreterbesuch
In mehreren Entscheidungen hat der BGH ausdrücklich ausgeführt, dass unangekündigte Besuche von Vertriebspersonen grundsätzlich wettbewerbsrechtlich erlaubt sind, weil historische Gegebenheiten den Schutz des erworbenen Besitzstandes rechtfertigen und weil üblicherweise jedermann frei in seiner Entscheidung ist, ob er einem ungebetenen Vertreter den Zutritt ins Haus gestatten will oder nicht und es erwartet werden kann, dass der Verbraucher von dieser Freiheit Gebrauch macht (…Urt. v. 19.06.1970 - I ZR 115/68 -, Rn. 12, juris - Telefonwerbung I;… Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 17/66 -, Rn. 18, juris - Farbbildangebot; Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 25, juris - Lexikothek;… Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 12, juris - Schriftliche Voranmeldung;… Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, Rn. 23, juris - Ansprechen in der Öffentlichkeit;… Urt. v. 18.06.2014 - I ZR 242/12 -, Rn. 29, juris - Geschäftsführerhaftung).Die grundsätzliche wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit unerlaubter Besuche von Vertriebspersonen hat der BGH dabei nicht nur nebenbei erwähnt (…wie in den Entscheidungen Urt. v. 19.06.1970 - I ZR 115/68 -, Rn. 12, juris - Telefonwerbung I;… Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, Rn. 23, juris - Ansprechen in der Öffentlichkeit;… Urt. v. 18.06.2014 - I ZR 242/12 -, Rn. 29, juris - Geschäftsführerhaftung), sondern auch als tragend seiner - den jeweiligen Vertreterbesuch erlaubenden - Entscheidung zugrunde gelegt (Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 25, juris - Lexikothek;… Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 12, juris - Schriftliche Voranmeldung).
Der dem Verbraucher mit dem Recht des Widerrufs gewährte vertragliche Schutz vor den Folgen einer möglicherweise nach überraschender Ansprache unüberlegt abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärung steht neben dem Schutz seines Rechts, unbelästigt zu bleiben (…BGH, Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, Rn. 21, juris - Ansprechen in der Öffentlichkeit; insoweit abweichend und die Billigung durch die Gewerbeordnung und das Haustürwiderrufsgesetz betonend noch Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 25, juris - Lexikothek;… Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 12, juris - Schriftliche Voranmeldung).
Demgegenüber erscheint es wenig überzeugend, wenn darauf hingewiesen wird, Telefonwerbung sei zeitlich unbeschränkter möglich und der Besuch einer Vertriebsperson könne leichter als Werbung erkannt werden als ein telefonischer Werbeanruf (dahingehend BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 18, juris - Lexikothek).
Der BGH hat die Frage bereits mehrfach bejaht (s. etwa Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91 -, Rn. 25, juris - Lexikothek;… Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 12, juris - Schriftliche Voranmeldung sowie die obigen Nachweise), diese Rechtsprechung auch in neuerer Zeit zugrunde gelegt (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 18.06.2014 - I ZR 242/12 -, Rn. 29, juris - Geschäftsführerhaftung) und dabei nicht zu erkennen gegeben, sie künftig ändern zu wollen.
- BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98
Telefon-Werbung
Wegen der massiven Beeinträchtigungen für die Zielpersonen und im Hinblick auf die Nachahmungsgefahr hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 54, 188, 190 ff.; 113, 282, 283 f.; BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - I ZR 178/87, NJW 1989, 2820; Urteil vom 16. Dezember 1993 - I ZR 285/91, NJW 1994, 1071, 1072; Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92, NJW-RR 1995, 613 f.) die Telefonwerbung im privaten Bereich sogar grundsätzlich als mit den guten Sitten des Wettbewerbs unvereinbar angesehen und einen Verstoß gegen § 1 UWG bejaht, wenn nicht der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. - BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92
Telefonwerbung V - Telefon-Werbung
Danach ist ein Eindringen in den verfassungsrechtlich geschützten privaten Bereich durch einen telefonischen Anruf zu Werbezwecken nur dann zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat (st. Rspr.; zuletzt BGH, Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 285/91, GRUR 1994, 380, 381 = WRP 1994, 262 - Lexikothek m.w.N.). - OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am …
Ihr Störgehalt steht dem von unbestellten (Haus-) Besuchen wenig oder gar nicht nach (vgl. auch BGH NJW 94, 1071, 1072 - Lexikothek).Die Berufsfreiheit des Anrufers wird durch das Verbot der Direktansprache am Arbeitsplatz nicht in unzumutbarer Weise berührt, da dem Gewerbetreibenden hinreichende Möglichkeiten bleiben, für das betroffene Unternehmen weniger belastende Formen der Abwerbung zu wählen (vgl. BGH NJW 94, 1071, 1072 - Lexikothek).
- OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten …
So ist auch ein Anruf, der der Vorbereitung eines (für sich genommen zulässigen) häuslichen Vertreterbesuchs dient, unzulässig (BGH GRUR 1994, 380, 381 f. = WRP 1994, 262 - Lexikothek). - OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
Wettbewerbswidrigkeit des gezielten und individuellen Ansprechens von Passanten …
Soweit die Beklagte schließlich noch einwendet, es ergebe einen Wertungswiderspruch, wenn einerseits "unbestellte" Hausbesuche durch Vertreter, mit denen viel stärker als mit der fraglichen Werbeform in die Individualsphäre eingedrungen werde, als wettbewerbskonform erachtet würden (vgl. BGH GRUR 1994, 380/382 -"Lexikothek" - m.w.N.), andererseits jedoch die gezielte und individuelle werbliche Ansprache im öffentlichen Straßenraum (ebenso wie die ohne Einverständnis des Betroffenen vorgenommene Telefonwerbung, vgl. BGH WRP 722/723 -"Telefonwerbung VI"-) als wettbewerbswidrig erachtet werde, lässt auch dies keine abweichende Wertung zu.Es trifft zwar zu, dass der BGH im Rahmen seiner - allerdings umstrittenen (…vgl. Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 116 ff/119 ff m.w.N.) - wettbewerbsrechtlichen Würdigung unerbetener Hausbesuche durch Vertreter, bei denen Personen ohne vorherige Kontaktaufnahme im häuslichen Bereich angesprochen werden, ausgeführt hat, dass diese grundsätzlich als wettbewerbsrechtlich zulässig zu erachten seien, sofern nicht aufgrund besonderer Umstände die Gefahr einer untragbaren oder sonst wettbewerbswidrigen Belästigung oder Beunruhigung des privaten Lebensbereichs gegeben ist (vgl. BGH GRUR 1994, 380/382 -"Lexikothek"-).
- OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00
Wettbewerbsverstoß: Gezieltes individuelles Ansprechen von Passanten im …
- OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 95/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht: Straßenakquisition
- BGH, 05.05.1994 - I ZR 168/92
Schriftliche Voranmeldung - Hausbesuche
- OLG Köln, 23.11.2001 - 6 U 133/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht: unlautere Telefonakquisition
- OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 281/01
Kenntnisnahme von Teilnahmebedingungen eines werblichen Gewinnspiels
- LG Bonn, 06.07.2004 - 10 O 27/04
Unzulässige Telefonwerbung, sog. "Kaltaquise"
- OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 158/01
UWG -Recht; Nicht erbetene Telefonwerbung
- OLG Hamm, 12.01.2006 - 4 U 140/05
Voraussetzungen einer mutmaßlichen Einwilligung für telefonische Werbung
- LG Traunstein, 14.10.1997 - 2 HKO 3755/97
Wettbewerbswidriges Verhalten durch unverlangtes Versenden von Werbematerial an …
- LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen …
- OLG Karlsruhe, 27.10.1999 - 6 U 82/99
Stellenangebote mit 0190er-Nummern - Sittenwidrig?
- LG Bonn, 18.09.2007 - 11 O 68/07
Rücksichtspflicht