Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2865
OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93 (https://dejure.org/1993,2865)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.09.1993 - 16 W 193/93 (https://dejure.org/1993,2865)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. September 1993 - 16 W 193/93 (https://dejure.org/1993,2865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richter ; Befangenheit ; Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe; Unparteilichkeit ; Unvorhergenommenheit; Zweifel; Verfahrensfehler ; Nachteil für die Betroffene Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 42 Abs. 2, § 227 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09

    Sachverständigenablehnung: Fristbeginn; Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung

    Beim Richter wird zwar mit Recht die Auffassung vertreten, sachliche Fehler begründeten nicht ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit; anders ist es aber, wenn einem Richter eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei zur Last zu legen sind (vgl. etwa Gehrlein, in: MünchKomm zur ZPO, 3. Aufl., § 42 Rdn. 31; auch OLG Karlsruhe, MDR 1991, 1195; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; ebenso Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdn. 24, auch in Fällen "evident mangelnder Sorgfalt").
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Ein Ablehnungsgrund kommt in diesen Fällen nur etwa dann in Betracht, wenn die Zurückweisung des Verlegungsgesuchs auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) oder auf eine willkürliche Benachteiligung einer Prozeßpartei hinausläuft; letzteres kann dann anzunehmen sein, wenn bereits der Gegenpartei eine von ihr beantragte Terminsverlegung gewährt worden ist und das Verlegungsgesuch der ablehnenden Partei - bei Mitberücksichtigung auch der prozessualen Situation - sachliche Gründe nicht minderen Gewichts auf seiner Seite hat (vgl. OLG Schleswig NJW 1994, S. 1227 ; OLG Köln MDR 1971, S. 933; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Vollkommer, aaO., § 42 Rdn. 23).
  • LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 169/02

    Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Arbeitslosengeld ; Verhandlung und

    Unabhängig davon, dass die von der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten angekündigten telefonischen Rückrufe nicht in der vereinbarten Zeit erfolgt sind, obwohl auf jeden Fall eine Kontaktaufnahme mit der Vermittlung bzw der Geschäftsstelle des Gerichts möglich gewesen wäre, das erste Verlegungsgesuch erst 8 Tage nach Erhalt der Ladung gestellt wurde und eine Reaktion auf das gerichtliche Anschreiben vom 18.03.2004 erst am Sitzungstag erfolgte (der Klägerbevollmächtigte hat diese Schreiben erst am 26.03.2004 zur Kenntnis genommen, was jedoch nicht bedeutet, dass dieses Schreiben nicht bereits - wie üblich - am Montag, den 22.03.2004, die Kanzlei erreicht haben dürfte), fehlt es am Vorliegen eines erheblichen Grundes, der zu einer Verlegung oder Vertagung führen würde (§ 202 SGG iVm § 227 Zivilprozessordnung - ZPO -), zumindest aber an dessen Glaubhaftmachung (vgl hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 11.Aufl, § 102 RdNr 6; auch OLG Schleswig in: NJW 1994, 1227).

    Das OLG Schleswig in NJW 1994, 1227 betrifft wesentlich die Frage der Richterablehnung, verlangt ebenfalls die Glaubhaftmachung der Verhinderung und steht in der Eindeutigkeit seiner Aussage nicht im Einklang mit der Literatur und der anderweitigen Rechtsprechung insbesondere des BSG.

  • LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 246/02

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Beiträgen zur Sozialversicherung; Vertretung

    Unabhängig davon, dass die von der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten angekündigten telefonischen Rückrufe nicht in der vereinbarten Zeit erfolgt sind, obwohl auf jeden Fall eine Kontaktaufnahme mit der Vermittlung bzw. der Geschäftsstelle des Gerichts möglich gewesen wäre, das erste Verlegungsgesuch erst 8 Tage nach Erhalt der Ladung gestellt wurde und eine Reaktion auf das gerichtliche Anschreiben vom 18.03.2004 erst am Sitzungstag erfolgte (der Klägerbevollmächtigte hat dieses Schreiben erst am 26.03.2004 zur Kenntnis genommen, was jedoch nicht bedeutet, dass dieses Schreiben nicht bereits - wie üblich - am Montag, den 22.03.2004, die Kanzlei erreicht haben dürfte), fehlt es am Vorliegen eines erheblichen Grundes, der eine Verlegung oder Vertagung veranlassen würde (§ 202 SGG iVm § 227 Zivilprozessordnung -ZPO-), zumindest aber an dessen Glaubhaftmachung (vgl hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 11.Aufl, § 102 RdNr 6; auch OLG Schleswig in: NJW 1994, 1227).

    Das OLG Schleswig in NJW 1994, 1227 betrifft wesentlich die Frage der Richterablehnung, verlangt ebenfalls die Glaubhaftmachung der Verhinderung und steht in der Eindeutigkeit seiner Aussage nicht im Einklang mit der Literatur und der anderweitigen Rechtsprechung insbesondere des BSG.

  • KG, 07.07.2006 - 15 W 43/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Zurückweisung eines

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags ein Befangenheitsersuchen nach § 42 Abs. 2 ZPO nur dann rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (vgl. KG, MDR 2005, 708; KGR Berlin 2005, 140; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [1292]; OLG Köln, MDR 2003, 170; OLGR 2004, 404 [405]; NJW-RR 2000, 591 [592]; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 42 Rdnr. 50; Müko/Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 42 Rdnr. 29 f.; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr. 10).
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags

    Es ist anerkannt, dass in der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • OLG Köln, 08.11.2002 - 11 W 73/02

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Darin liegt eine so krasse Ungleichbehandlung, dass die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Einzelrichters aus der Sicht des benachteiligten Beklagten als berechtigt erscheint (vgl. z.B. OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291; OLG Köln, NJW-RR 1999, 288; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

    Ein solches Vorkommnis rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit nur, wenn Sorgfaltspflichtverstöße gehäuft auftreten oder sonstige Umstände hinzutreten, die objektiv geeignet sind, zusammen mit dem unterlaufenen Flüchtigkeitsfehler das Vertrauen eines Verfahrensbeteiligten in die korrekte Aufgabenerfüllung des Richters zu erschüttern (OLG Schleswig, B.v. 2.9.1993 - 16 W 193/93 - NJW 1994, 1227; Stackmann in MK zur ZPO, 5. Aufl. 2015, § 42 Rn. 55).
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Insoweit können Verfahrensverstöße, die zwar jeweils eine fehlerhafte Rechtsanwendung darstellen, aber für sich genommen nicht geeignet sind, einen Ablehnungsgrund zu begründen, bei einer Häufung in der Gesamtschau gleichwohl dazu geeignet sein (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.1993 - 16 W 193/93 = NJW 1994, 1227; OLG München, Beschluss vom 07.01.2016 - 8 W 2476/15, Rn. 26 = MDR 2016, 352).
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04

    Richterablehnung: Rechtsauffassung oder Rechtsanwendung sowie Verweigerung einer

    Für den Fall der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ist anerkannt, dass nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - L 6 SF 22/11

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • KG, 02.03.2004 - 15 W 15/04

    Richterablehnung: Befangenheit wegen der Ablehnung eines Antrags auf

  • OLG Zweibrücken, 02.02.1999 - 3 W 10/99

    Gründe für einen Befangenheitsantrag; Zweifel an der Unparteilichkeit des

  • OLG Köln, 19.09.1995 - 1 W 39/95

    Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Ablehnung eines Richters

  • KG, 29.09.1994 - 11 W 5502/94

    Ablehnung einer beantragten Terminsverlegung ohne Geltendmachung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.06.2010 - L 3 SF 93/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht