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   BVerfG, 17.09.1993 - 1 BvR 1241/88   

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BVerfG, 17.09.1993 - 1 BvR 1241/88 (https://dejure.org/1993,1904)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.1993 - 1 BvR 1241/88 (https://dejure.org/1993,1904)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 1993 - 1 BvR 1241/88 (https://dejure.org/1993,1904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbeverbot für Rechtsanwälte - Pflicht des Anwalts - Veröffentlichung eines Interviews - Information über Rechtsfragen - Geeignete Auflagen - Vertragliche Bindung - Form und Aufmachung des Beitrags kontrollieren - Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Mietrechtsspezialist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 123
  • AnwBl 1994, 189
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1993 - 1 BvR 1241/88
    Dem Grundgesetz läßt sich jedoch nicht entnehmen, daß jede gerichtliche Entscheidung - insbesondere eine den Rechtsweg abschließende Entscheidung - mit einer Begründung zu versehen ist (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 15/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1993 - 1 BvR 1241/88
    Den Beschluß in Sachen AnwZ (B) 15/88 greift der Beschwerdeführer mit der Behauptung an, dieser verletze materielles Recht.
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1993 - 1 BvR 1241/88
    Als solche Werbung sind aufdringliche Werbemethoden anzusehen, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind, wie das unaufgeforderte direkte Herantreten an potentielle Mandanten (gezielte Werbung um Praxis) oder das sensationelle bzw. reklamehafte Sich-Herausstellen (vgl. BVerfGE 76, 196 [205 f.]).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Vor der Einfügung des § 43b in die BRAO wurde zu dem aus § 43 BRAO hergeleiteten Verbot berufswidriger Werbung auch das unaufgeforderte direkte Herantreten an potentielle Mandanten als gezielte Werbung um Praxis gerechnet (vgl. BVerfG NJW 1992, 1613, 1614; NJW 1994, 123, 124; BGHZ 115, 105, 108 ff. - Anwaltswerbung I; BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825, 826 = WRP 1994, 608 - Strafverteidigungen).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94

    Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung

    Dies gilt im Einzelfall selbst dann, wenn die Presse ohne Zutun des Dritten eine journalistisch pointierte Ausdrucksweise wählt (BVerfG NJW 1994, 123 betr.: "Mietrechtsspezialist" ).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts findet ihre Grenzen in § 43 BRAO in Verbindung mit dem gesetzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege einen freien Beruf und kein Gewerbe ausübt, und in § 3 UWG, wonach ihm, wie auch jedem Gewerbetreibenden, es v.erboten ist, irreführende Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit zu machen (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1613; Beschl. v. 17.9.1993 - 1 BvR 1241/88, NJW 1994, 123, 124,BGHZ 115, 105, 108 - Anwaltswerbung; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - I ZR 43/91, GRUR 1993, 675, 676 = WRP 1993, 703 - Kooperationspartner; Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt (R) 6/93, NJW 1994, 141; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2833, 2834) [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92].
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 66/92

    Kanzleieröffnungsanzeige - Berufswidrige Werbung

    Die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts findet ihre Grenzen in § 43 BRAO in Verbindung mit dem gesetzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege einen freien Beruf und kein Gewerbe ausübt, und in § 3 UWG, wonach ihm, wie auch jedem Gewerbetreibenden es verboten ist, irreführende Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit zu machen (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1613; Beschl. v. 17.9.1993 - 1 BvR 1241/88, NJW 1994, 123, 124; BGHZ 115, 105, 108 - Anwaltswerbung; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - I ZR 43/91, GRUR 1993, 675, 676 = WRP 1993, 703 - Kooperationspartner; Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt(R) 6/93, NJW 1994, 141; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2833, 2834) [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92].
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Die rechtliche Beurteilung, ob eine Bezeichnung reklamehaft wirkt, hängt von den Begleitumständen ab, die die Fachgerichte zu würdigen haben (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1993 - 1 BvR 1241/88 -, NJW 1994, S. 123).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 734/96

    Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines mit einem Mietwohnhaus bebauten

    Der von der Schädigungsmaßnahme betroffene Berechtigte i.S.d. § 1 Abs. 2 VermG ist der erstausschlagende Erbe (bzw. sein Rechtsnachfolger) (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1994 - 7 C 8.93 -, NJW 1994, S. 123 3).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 127/96

    Bestimmtheit der Verpfändung von Sachen nach ZGB -DDR

    Insoweit ist anerkannt, daß bei der Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit die zu übereignenden Gegenstände so bestimmt zu bezeichnen sind, daß jeder, der die Vereinbarung der Vertragspartei kennt, ohne Heranziehung weiterer Umstände feststellen kann, auf welche Gegenstände sie sich bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 4. Oktober 1993 - II ZR 156/92, NJW 1994, 123, 124 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.01.1996 - 6 U 150/95

    Anwaltsrecht; Verstoß gegen das Gebot sachlicher Werbung

    Das BVerfG hat in seiner bisherigen Rechtsprechung aus der Generalklausel des § 43 BRAO gefolgert, daß ein Werbeverbot für Anwälte besteht, soweit es sich um eine irreführende Werbung handelt, um gezielte Werbung um Praxis und um ein reklamehaftes Sichherausstellen (BVerfGE 76, 196, 205 ff.; 85, 248, 269; BVerfG, NJW 1992, 1613; NJW 1994, 123, 124: GRUR 1991, 917 - Anwaltswerbung; vgl. auch BGH, NJW-RR 1994, 1480, 1481; NJW 1991, 2641).
  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 2 U 45/95

    Wettbewerbswidrige Anwaltswerbung durch Teilnahme an einer öffentlichen

    Aus dem anwaltlichen Wettbewerbsverbot, soweit es verfassungsrechtlich zulässig ist, läßt sich für Artikel, die nicht auf Werbung zielen, sondern der Information dienen, nicht herleiten, daß ein RA sich die Genehmigung der Veröffentlichung vorbehalten muß (BVerfG, BRAK-Mitt. 1993, 227, 228).
  • LG Leipzig, 14.12.2001 - 5 O 8712/01

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Anforderungen an

    Bei dieser "Eigenangabe" handelt es sich nämlich um ein reklamehaftes Herausstellen der eigenen Leistung, eine "Selbstberühmung", die keiner Kontrolle zugänglich und daher als wettbewerbswidrig anzusehen ist (vgl. dazu BVerfG NJW 1994, 123 f.).
  • KG, 17.01.1995 - 5 U 6006/93

    Angebot einer kostenlosen Rechtsberatung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

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