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   BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93   

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BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93 (https://dejure.org/1993,1178)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 2 AZR 56/93 (https://dejure.org/1993,1178)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 2 AZR 56/93 (https://dejure.org/1993,1178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Kündigungsschutzprozess - Voraussetzungen des beiderseitigen Auflösungsantrags - Zulässigkeit der Berufung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9
    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 9
    Beiderseitiger Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1428
  • NZA 1994, 264
  • BB 1993, 2240
  • DB 1993, 2539
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 649/88

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Tariflicher Anspruch

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Geht man demgegenüber bei einem von beiden Parteien gestellten Auflösungsantrag ohne weiteres davon aus, daß ein Auflösungsgrund besteht (Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 1211 f.; Bauer/Hahn, DB 1990, 2471 [BAG 01.03.1990 - 6 AZR 649/88]; MünchKomm-Schwerdtner, 2. Aufl., Vor § 620 BGB Rz 589; ähnlich BAGE 9, 131 = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG, im Fall der Erklärung des Arbeitnehmers, er widerspreche dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht), so liegt es näher, beide Auflösungsanträge für begründet zu halten und auf beide Anträge hin das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

    Auch für den umgekehrten Fall, daß der Arbeitnehmer in erster Instanz keinen Auflösungsantrag gestellt und das Arbeitsgericht deshalb lediglich festgestellt hat, das Arbeitsverhältnis sei durch die Kündigung nicht aufgelöst, lehnt die h.M. zu Recht eine Beschwer des Arbeitnehmers durch dieses Urteil ab und verwehrt es ihm, Berufung einzulegen, nur um in der zweiten Instanz einen Auflösungsantrag zu stellen (Neumann, AR-Blattei D Kündigungsschutz VI B I 2; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 9 Rz 22; Bauer/Hahn, DB 1990, 2471, 2473 [BAG 01.03.1990 - 6 AZR 649/88]; a.A. nur für einen Sonderfall: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., S. 1106).

  • BAG, 24.02.1982 - 5 AZR 347/80

    Kündigungsdrohung

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kein Rechtsmittel eröffnen, das gesetzlich nicht vorgesehen ist (BAGE 38, 52, 55 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979; BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58

    Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Geht man demgegenüber bei einem von beiden Parteien gestellten Auflösungsantrag ohne weiteres davon aus, daß ein Auflösungsgrund besteht (Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 1211 f.; Bauer/Hahn, DB 1990, 2471 [BAG 01.03.1990 - 6 AZR 649/88]; MünchKomm-Schwerdtner, 2. Aufl., Vor § 620 BGB Rz 589; ähnlich BAGE 9, 131 = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG, im Fall der Erklärung des Arbeitnehmers, er widerspreche dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht), so liegt es näher, beide Auflösungsanträge für begründet zu halten und auf beide Anträge hin das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kein Rechtsmittel eröffnen, das gesetzlich nicht vorgesehen ist (BAGE 38, 52, 55 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979; BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 29.10.1960 - 5 AZR 581/59

    Unzulässige Berufung - Abhilfe gegen eine Beschwer - Erstinstanzliches Urteil

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Eine Berufung ist unzulässig, wenn mit ihr keine Abhilfe gegen eine Beschwer aus dem erstinstanzlichen Urteil gesucht wird (BAG Urteil vom 29. Oktober 1960 - 5 AZR 581/59 - AP Nr. 3 zu § 511 ZPO).
  • BAG, 13.12.1956 - 2 AZR 353/54

    Arbeitsverhältnis: Inhalt des Anspruchs auf Gewährung einer Abfindung,

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Damit hatte er, wie das Berufungsgericht zutreffend feststellt, eine ordnungsgemäße Kündigungsschutzklage erhoben, da der Auflösungsantrag denknotwendig die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung voraussetzt (BAG Urteil vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 - AP Nr. 5 zu § 7 KSchG).
  • BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59

    Berufungsgericht - Entscheidung über Zinsanspruch - Prozeßrüge - Haftung des

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Entscheidet das Gericht über geltend gemachte Ansprüche ganz oder teilweise nicht, dann stellt das Urteil eine Teilentscheidung dar, die als solche inhaltlich nicht fehlerhaft ist, so daß wegen des übergangenen Anspruchs ein Rechtsmittel keinen Erfolg haben kann (MünchKommZPO-Musielak, § 321 Rz 11; BAG Urteil vom 13. März 1961 - 1 AZR 403/59 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 321 Rz 2).
  • BGH, 24.09.1969 - IV ZB 37/69

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein dem Klageantrag stattgebendes Urteil -

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Zumeist knüpfen diese Überlegungen an eine Rechtsprechung zum Ehescheidungsrecht an, wo es auch ohne formelle Beschwer stets als zulässig angesehen wird, daß der durch ein Ehescheidungsurteil nicht beschwerte Kläger Berufung einlegen kann, um die Klage zurückzunehmen oder auf sein Scheidungsrecht zu verzichten (BGH Beschluß vom 24. September 1969 - IV ZB 37/69 - NJW 1970, 46; ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., Übers.
  • BAG, 21.03.1959 - 2 AZR 375/56

    Ordentliche Kündigung - Soziale Ungerechtfertigkeit - Ausspruch der Kündigung -

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93
    Stellt der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag nur hilfsweise für den Fall, daß er mit seinem in der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag nicht durchdringt, so ist dieser Antrag beim Unterliegen mit seinem Hauptantrag ohne weiteres unbegründet und beim Obsiegen mit seinem Hauptantrag gegenstandslos (so schon BAGE 7, 304 = AP Nr. 55 zu § 1 KSchG).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 29/09

    Eröffnung des Rechtsmittelzugs neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1

    Wird ein geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch vom Gericht versehentlich übergangen, ist das lückenhafte Urteil regelmäßig nicht bereits wegen seiner Unvollständigkeit inhaltlich fehlerhaft, vielmehr liegt lediglich eine ergänzungsbedürftige Teilentscheidung vor (vgl. RGZ 75, 286, 293; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1952 - III ZR 102/52, MDR 1953, 164, 165; BAG, NJW 1994, 1428, unter II 2 f. aa; OLG Zweibrücken, FamRZ 1994, 972 ; ZMR 1999, 663; Musielak/Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 321 Rdnr. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 321 Rdnr. 2; MünchKommZPO/Musielak, 3. Aufl., § 321 Rdnr. 2; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 321 Rdnr. 3; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 321 Rdnr. 27; Hk-ZPO/Saenger, 2. Aufl., § 321 Rdnr. 15; Rensen: in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 321 Rdnr. 43, jeweils m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 5 S 161/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz trotz Nichtanschaffung

    Diese ist jedoch inhaltlich nicht falsch, so dass wegen des übergangenen Anspruches grundsätzlich kein Rechtsmittel gegeben ist (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; BAG, NJW 1994, 1428, 1429; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2000, 156).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Sie konnte eine Berufung mit dem Ziel, einen Auflösungsantrag zu stellen, nicht einlegen, weil sie nicht beschwert gewesen wäre (vgl. die allgemeine Auffassung: BAG 23. Juni 1993 - 2 AZR 56/93 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 23 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 30; KR-Spilger 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 97; APS-Biebl 3. Aufl. § 9 KSchG Rn. 103; ErfK/Kiel 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 39; v. Hoyningen-Huene/Linck 14. Aufl. § 9 KSchG Rn. 32; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 9 Rn. 23; AnwK-ArbR/Eylert § 9 KSchG Rn. 56; Thüsing/Laux/Lembke-Arnold KSchG § 9 Rn. 23; HWK-Pods/Thies 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 8).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 149/02

    Entscheidung über ein Zurückbehaltungsrecht im Wege des Ergänzungsurteils

    Eine Ergänzung nach § 321 Abs. 1 ZPO kommt demgegenüber nur in Betracht, wenn keine Beschwer vorliegt, weil ein Anspruch weder zugesprochen noch abgewiesen worden ist, so daß ohne die Ergänzung des fehlerfreien, aber lückenhaften Urteils nach dessen Rechtskraft neu geklagt werden müßte (BGH, Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1980, 840 f. unter II 2; Urteil vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/93 - NJW-RR 1996, 379 im Blick auf einen Aufrechnungseinwand; Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 300/95 - NJW-RR 1996, 1238 unter II 1 a; Urteil vom 13. Dezember 2001 - IX ZR 306/00 - NJW 2002, 1500 unter I; BAG NJW 1994, 1428, 1429 unter II 2 f. aa; BVerfG NJW-RR 2000, 1664; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 640; MünchKomm/Musielak, ZPO 3. Aufl. § 321 Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Sanitärarmatur

    Entscheidet das Gericht der ersten Instanz (ggf. fehlerhaft) über einen Anspruch nicht, so kann dies von der betroffenen Partei mit einem Rechtsmittel gerügt werden, wobei die zur Einlegung des Rechtsmittels befähigende Beschwer nicht in der getroffenen, sondern in der unterlassenen Entscheidung über einen gestellten Antrag liegt (BAG, Urt. v. 23. Juni 1993, Az. 2 AZR 56/93, NJW 1994, 1428).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01

    Haftung des Vermittlers einer treuhänderischen Kommanditbeteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH in NJW 1994, 1428; 1990, 1907; 1990, 389; BGHZ 88, 67) kommt jedoch ausnahmsweise auch eine persönliche Haftung des Vertreters in Betracht, wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat und dadurch dem Verhandlungspartner eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäftes bietet oder wenn der Vertreter dem Verhandlungsgegenstand besonders nahe steht, weil er wirtschaftlich selbst stark an dem Vertragsschluss interessiert ist und aus dem Geschäft eigenen Nutzen erstrebt (vgl. zu dieser sog. Sachwalterhaftung auch Assmann, a.a.O., § 5, Rn. 115).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

    Ein Rechtsmittel ist unzulässig, wenn mit ihm keine Abhilfe gegen eine Beschwer des vorinstanzlichen Urteils gesucht wird (BAG Urteil vom 29. Oktober 1960 - 5 AZR 581/59 - AP Nr. 3 zu § 511 ZPO; Senatsurteil vom 23. Juni 1993 - 2 AZR 56/93 - AP Nr. 23 zu § 9 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 VG 3324/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Berufung - Möglichkeit eines

    Denn mangels notwendiger Beschwer fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für eine Berufung gegen eine unterlassene Entscheidung (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], BVerwGE 81, 12; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 133/04, zit. n. juris; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 23.06.1993 - 2 AZR 56/93, zit. n. juris; Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 10.11.1998 - I B 84, zit. n. juris; Bernsdorff in Hennig, SGG, § 157 Rdnr. 10; Eyermann/Fröhler, VwGO, § 120 Rdnr. 11; Zöller, ZPO, § 321 Rdnr. 2; Baumbach/Lauterbach, ZPO, § 321 Rdnr. 8).
  • LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von

    Die Kammer konnte es vorliegend offen lassen, ob für die Beklagten zu 1. und 2. eine materielle Beschwer gegeben sein müsste, oder ob generell oder zumindest im Hinblick auf den Auflösungsantrag eine formelle Beschwer erforderlich wäre (zu den Anforderungen an die Beschwer in Abhängigkeit von der Parteirolle vgl. BGH, Urteil vom 05.01.1955 - IV ZR 238/54 -, NJW 1955, 545 f.; BGH, Urteil vom 09.10.1990 - VI ZR 89/90 -, NJW 1991, 703 f.; BAG, Urteil vom 23.06.1993 - 2 AZR 56/93 -, AP Nr. 23 zu § 9 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 27.01.1994 - 2 AZR 484/93 -, NZA 1994, 812 ff.; Düwell/Lipke, ArbGG, 2. Aufl., § 64 Rdnrn. 6 ff.; Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., Einleitung V Rdnrn. 78 ff. m. w. N.; Vossen, in: GK-ArbGG, § 64 Rdnrn. 9 ff. m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Verletzung von

    Ein Antrag nach § 9 Absatz 1 Satz 1 KSchG ist, auch wenn er nicht als solcher formuliert worden ist, in der Regel als unechter Hilfsantrag auszulegen (BAG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 2 AZR 56/93 -, Randnummer 32, juris; Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, KSchG § 9 Randnummer 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2005 - 10 Sa 670/05

    Anfechtung einer Auflösungsvereinbarung wegen Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21

    Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2010 - 6 Sa 153/10

    Fehlende Beschwer für Berufung nach Anerkenntnisurteil

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 32/97
  • LAG Köln, 23.08.2002 - 11 Sa 419/02

    Zulässigkeit der Berufung; Beschwer; Auflösungsantrag

  • LAG Köln, 19.07.2002 - 11 Sa 281/02

    Zulässigkeit der Berufung, Beschwer, Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21

    Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2015 - 6 Sa 225/14

    Kündigung, außerordentlich, Abmahnungserfordernis, Arbeitsmittel, Handy, PC,

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.09.2011 - L 9 KA 1/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - unvollständiges Urteil - versehentlich

  • LAG Köln, 13.04.2011 - 9 Sa 1539/10

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Fehlende Beschwer mangels Möglichkeit zur

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