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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 39.91   

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https://dejure.org/1992,2162
BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 39.91 (https://dejure.org/1992,2162)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 8 C 39.91 (https://dejure.org/1992,2162)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 8 C 39.91 (https://dejure.org/1992,2162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohngeld; Wohnraumbegriff; Nutzungsverhältnis; Zwischennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notsituation - Mietverhältnis - Zwischenstation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WoGG §§ 1 3 Abs. 1 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 315
  • NJW 1994, 144 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1106
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über

    Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.; ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist").
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Der Wohnbegriff wird in einigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgebieten im Grundsatz einheitlich verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 -, juris Rn. 12 f.) und der Gesetzgeber des ZwVbG hat einen Wohnbegriff vorausgesetzt, ohne ihm fachrechtlich einen besonderen Inhalt beizumessen (vgl. Abgh.-Drs. 18/0815 vom 13. Februar 2018, S. 11).

    Demgegenüber sind Räumlichkeiten nicht zur dauernden Wohnnutzung bestimmt, wenn der Verfügungsberechtigte den Wohnraum nur solange überlässt, wie der Benutzer ihn zur Überwindung einer vorübergehenden Mangelsituation benötigt (vgl. zum Wohngeldrecht BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 -, juris Rn. 15).

  • VG München, 29.07.2015 - M 9 K 14.5596

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Danach setzt eine Wohnnutzung eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts voraus (BVerwG, B.v. 17.12.2007 - 4 B 54/07 - juris Rn. 3; B.v. 25.3.1996 - 4 B 302/95 - NVwZ 1996, 893/894; U.v. 14.8.1992 - 8 C 39.91 - BVerwGE 90, 315/317; BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum

    Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.; ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist").
  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2007 - 15 K 579/04

    Stadt Bochum wehrt sich erfolgreich gegen kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung

    Der Landesrechnungshof führte unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - 8 C 39.91 - und die geltende Erlasslage aus, Bewohner von Übergangsheimen hätten nur ausnahmsweise einen Anspruch auf pauschaliertes Wohngeld, und zwar wenn die Räumlichkeiten zum Wohnen für eine gewisse Dauer bestimmt seien, eine abgesonderte und selbständige Nutzung der Räume möglich sei und die Bemessung des Entgelts in den Grundzügen mit einer Miete vergleichbar sei.

    Zur Begründung führte die Beklagte aus, die Rechtsauffassung der Klägerin entbehre nach Ansicht des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen jeder Grundlage und ignoriere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1992 - 8 C 39.91 -.

    Zur Begründung der angenommenen Ermessensreduzierung auf Null hat die Beklagte lediglich ausgeführt, die Klägerin ignoriere in ihrem Verhalten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1992 - 8 C 39.91 - vollständig, so dass kein Raum für eine andere Entscheidung als die, den angefochtenen Bescheid zu erlassen, bestehe.

  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93

    Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

    Ein dem Mietverhältnis ähnliches Nutzungsverhältnis im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 WoGG setzt - wie der Senat im Urteil vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - (Buchholz 454.71 § 1 WoGG Nr. 2 S. 4 ) ausgeführt hat - voraus, daß zwei Anforderungen erfüllt sind: Die Bemessung des vom Benutzer verlangten Entgelts muß sich - erstens - zumindest in ihren Grundzügen mit einer Miete vergleichen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2003 - 12 S 2547/02

    Wohngeld: Antragsberechtigung bei Heimunterbringung

    Sie trägt vor, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.08.1992 (BVerwGE 90, 315) sei das Merkmal der Bestimmung zur (dauernden) Wohnnutzung ausgerichtet auf das Objekt des Wohnens.

    Zwar kann die Antragsberechtigung von Bewohnern eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes seit der Schaffung der eigenständigen Nr. 5 in § 3 Abs. 2 WoGG durch Art. 14 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 (BGBl. I S. 1857, 1884) nicht mehr dem Oberbegriff eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnisses zugeordnet - und strikt nach den von der älteren Rechtsprechung hierzu entwickelten Kriterien bestimmt - werden (vgl. dazu Buchsbaum/Großmann/ Hartmann, Wohngeldrecht, Erl. § 3 RdNr. 63; zu den sog. mietähnlichen Nutzungsverhältnissen vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2001, NVwZ-RR 2002, 665 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14.08.1992, BVerwGE 90, 315).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - ambulant betreutes Wohnen -

    Dieses Nutzungsverhältnis ist einem Mietverhältnis allerdings zumindest gleichzustellen (vgl. entsprechend zum Wohngeldgesetz Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 14. August 1992 - 8 C 39/91 - s. auch OVG Bremen, Urteil vom 13. September 2000 - 2 A 324/99 - ) gegeben.
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 11 K 3041/06

    Untermieter, Mietvertrag, Wohnraum, Prozesskostenvorschuss, Antragsberechtigung

    Ein dem Mietverhältnis ähnliches Nutzungsverhältnis im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 WoGG setzt nach der ständigen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 454.71 § 3 II. WoGG Nr. 1 (Seite 3), vom 14. August 1992 - 8 C 39.91 -, BVerwGE 90, 3156#60;319>, und vom 4. November 1994 - 8 C 28.93 -, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 9. Januar 1998 - Bf I 22/96 -, ZMR 1998, 598 ff.
  • VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als

    Danach setzt eine Wohnnutzung eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts voraus (BVerwG, B.v. 17.12.2007 - 4 B 54/07 - juris Rn. 3; B.v. 25.3.1996 - 4 B 302/95 - NVwZ 1996, 893/894; U.v. 14.8.1992 - 8 C 39.91 - BVerwGE 90, 315/317; BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 5.22

    Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
  • VG Berlin, 21.12.2018 - 6 K 355.18

    Rücknahme einer Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum; Abgrenzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2001 - 14 A 2775/00

    Mietähnliches Nutzungsverhältnis i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Wohngeldgesetz als

  • BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 11.582

    Wohngeld; Wohngeldberechtigung; betreutes Wohnen

  • SG Augsburg, 11.03.2010 - S 15 AY 3/09

    Asylbewerberleistung - keine Anwendung der §§ 45, 50 SGB 10 bei Vorliegen einer

  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 21 K 6602/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Gewährung von Erziehungshilfe i.R.d.

  • VG München, 11.09.2015 - M 9 S 15.3481

    Zweckentfremdung; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff

  • VG Stuttgart, 06.05.2004 - 8 K 5546/03

    Wohngeldrechtliche Antragsberechtigung

  • VG Stuttgart, 06.05.2004 - 8 K 5545/03

    Wohngeldrechtliche Antragsberechtigung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,199
BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92 (https://dejure.org/1992,199)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1992 - 7 ER 300.92 (https://dejure.org/1992,199)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1992 - 7 ER 300.92 (https://dejure.org/1992,199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbau einer Bundesbahnstrecke - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Einwände gegen eine Berechnung zu erwartender Lärmimmissionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 144 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 266
  • DÖV 1993, 432
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92
    Hat sich die Antragstellerin zu 3 somit während des Planfeststellungsverfahrens nicht gegen den Plan gewandt, ist sie auch gehindert, entsprechende Einwendungen im Klageverfahren vorzubringen; denn diese durch das Dritte Rechtsbereinigungsgesetz eingeführte Verwirkungs-Präklusion erstreckt sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. BT-Drucks. 11/6805, S. 72) ebenso wie die vergleichbaren Regelungen des Atom- und Immissionsschutzrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 1 A, § 10 BImSchG, Anm. 15 m.w.N.) und des Bundeswasserstraßenrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 66.79 - BVerwGE 66, 99) auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92
    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch der Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92
    Hat sich die Antragstellerin zu 3 somit während des Planfeststellungsverfahrens nicht gegen den Plan gewandt, ist sie auch gehindert, entsprechende Einwendungen im Klageverfahren vorzubringen; denn diese durch das Dritte Rechtsbereinigungsgesetz eingeführte Verwirkungs-Präklusion erstreckt sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. BT-Drucks. 11/6805, S. 72) ebenso wie die vergleichbaren Regelungen des Atom- und Immissionsschutzrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 1 A, § 10 BImSchG, Anm. 15 m.w.N.) und des Bundeswasserstraßenrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 66.79 - BVerwGE 66, 99) auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Die Einwendungsfrist besitzt für das gerichtliche Verfahren, das einem Planfeststellungsverfahren folgt, materiellrechtlichen Charakter (ebenso BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 = NVwZ 1993, 266 zu § 36 Abs. 4 S. 1 BBahnG in der durch Art. 31 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 [BGBl I S. 1221] entstandenen Fassung; BVerwG, Beschluß vom 19. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - NVwZ 1995, 905 zu § 17 Nr. 5 WaStrG in der Fassung des Planungsvereinfachungsgesetzes vom 17. Dezember 1994 [BGBl I S. 2123]).

    Wäre ihm das Grundstück erst Monate nach Ablauf der Einwendungsfrist und kurz vor Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses übereignet worden, so hätte er weder einen Anlaß noch überhaupt die Möglichkeit gehabt, während des Planfeststellungsverfahrens fristgerecht Einwendungen zu erheben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 = NVwZ 1993, 266 zu § 36 Abs. 4 S. 1 BBahnG).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 56, 110 (133) [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; 84, 31 (45) [BVerwG 17.10.1989 - 9 C 26/89]; 91, 17 (20) [BVerwG 10.09.1992 - 5 C 71/88]; Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22) besteht im Falle unzulänglicher Lärmvorsorge grundsätzlich nur ein Anspruch auf Planergänzung, nicht aber auf Planaufhebung.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 86.93   

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https://dejure.org/1993,850
BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 86.93 (https://dejure.org/1993,850)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1993 - 7 B 86.93 (https://dejure.org/1993,850)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1993 - 7 B 86.93 (https://dejure.org/1993,850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsstreitverfahren - Grundsatzrüge - Darlegungsanforderungen

  • makrolog.de

    Herausgabe eines Siegelstempels mit Hamburger Stadtsiegel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 144
  • NVwZ 1994, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Entgegen einer früher vorherrschenden Rechtsauffassung (vgl. BGH, U.v. 25.4.1969 - V ZR 18/66 - NJW 1969, 1437; Forsthoff, Verwaltungsrecht, Bd. 1, 10. Auflage, S. 387 f.) besteht heute Einigkeit darüber, dass die öffentliche Widmung einer Sache, die einem privaten Eigentümer gehört, allein nicht ausreicht, um dessen privatrechtliche Ansprüche auszuschließen; dafür bedarf es vielmehr einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, U.v. 1.2.1980 - IV C 40.77 - BayVBl 1980, 664/667; B.v. 12.8.1993 - 7 B 86/93 - NJW 1994, 144/145; OVG NW, U.v. 25.2.1993 - 20 A 1289/91 - NJW 1993, 2635 f.; OVG Saarl, B.v. 2.2.2004 - 3 Q 3/03 - juris).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Aufgrund des Darlegungserfordernisses nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darf das Bundesverwaltungsgericht die Revision nur aufgrund von Gesichtspunkten zulassen, die ein Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung angeführt hat (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 12. August 1993 - 7 B 86.93 - NJW 1994, 144).
  • OVG Saarland, 02.02.2004 - 3 Q 3/03

    Rechtsinstitut der Verwirkung; Anfechtung der Widmung einer Kanalleitung durch

    BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - 4 C 40/77 -, NJW 1980, 2538, 2540, betreffend die Herausgabe eines Grundstücks mit Rathaus an einen Privaten; ebenso BVerwG, Beschluss vom 12.8.1993 - 7 B 86/93 -, NJW 1994, 144, 145, betreffend einen Siegelstempel.

    BVerwG, Beschluss vom 12.8.1993 - 7 B 86/93 -, NJW 1994, 144, 145.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1993 - 6 B 25.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7001
BVerwG, 26.08.1993 - 6 B 25.93 (https://dejure.org/1993,7001)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1993 - 6 B 25.93 (https://dejure.org/1993,7001)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1993 - 6 B 25.93 (https://dejure.org/1993,7001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Namensänderung - Wichtiger Grund - Klagerecht - Verwandtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 144
  • NVwZ 1994, 297 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 570
  • DVBl 1993, 1313
  • DVBl 1993, 1315
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