Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4830
OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92 (https://dejure.org/1993,4830)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.1993 - 11 U 181/92 (https://dejure.org/1993,4830)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 1993 - 11 U 181/92 (https://dejure.org/1993,4830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Werkvertrag Auftragsentziehung Abrechnung Auftrag Abnahme Pauschalvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VOB § 8
    Werkvertrag Auftragsentziehung Abrechnung Auftrag Abnahme Pauschalvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8
    Unverzügliche Abrechnung nach Auftragsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auftragsentziehung; Rechnung; Aufmaß; Abnahme; Pauschalpreisvereinbarung; Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird ein gekündigter Pauschalpreisvertrag abgerechnet? (IBR 1994, 98)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1540
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92
    Daß es sich aus deren Sicht im wirtschaftlichen Sinne um ein einheitliches Geschäft gehandelt haben dürfte, führe nicht zu einer anderen Beurteilung (vgl. BFH BStBl 1991 Teil II, Seite 737).
  • OLG Köln, 14.02.1990 - 11 U 179/89

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92
    Wie der Senat schon bei früherer Gelegenheit ausgeführt hat, kann es erforderlich sein, die anzurechnenden Zahlungen einzeln mit Datum und Betrag sowie eventuell weiteren Unterscheidungsmerkmalen anzugeben (vgl. NJW-RR 1990/1171).
  • BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78

    Vertragskündigung aus wichtigem Grund: Vergütung des Auftragnehmers für erbrachte

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92
    Für die Höhe der anteiligen Vergütung, die ermittelt werden soll, sind die schon erbrachten und noch ausstehenden Leistungen einander gegenüber zu stellen und zu bewerten, denn die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung richtet sich nach dem Verhältnis der ausgeführten Arbeiten zur vereinbarten Gesamtleistung (vgl. Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rz. 1051; BGH ZfBR 1980/139; OLG Düsseldorf, Schäfer-Finnern, Z. 2.310, Bl. 9; OLG München, ZfBR 1982/67).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.1993 - 27 U 220/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5756
OLG Köln, 10.11.1993 - 27 U 220/93 (https://dejure.org/1993,5756)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.1993 - 27 U 220/93 (https://dejure.org/1993,5756)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 1993 - 27 U 220/93 (https://dejure.org/1993,5756)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1540
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Oldenburg, 30.04.1996 - 8 O 496/95

    Schenkung des Grundstücksanteils mittels unentgeltlichen notariellen

    Vielmehr ist erforderlich eine tatsächliche Einigung der Beteiligten über den bezweckten Erfolg, die aber nicht den Charakter einer vertraglichen Bindung haben darf (vgl. OLG Köln, NJW 1994, 1540 ff. [OLG Köln 10.11.1993 - 27 U 220/93] m.w.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97

    Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten;

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