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   BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91   

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https://dejure.org/1993,15
BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91 (https://dejure.org/1993,15)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 (https://dejure.org/1993,15)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 (https://dejure.org/1993,15)
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5 Garagen im Wohngebiet

§§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich gewährleisteter Nachbarschutz in Form eines "Gebietserhaltungsanspruches"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Auslegung - Rücksichtnahme - Verstoß - Stellplätze - Nachbarschutz - Bedarf - Innenbereich - Bebauungsplan

  • uni-speyer.de PDF

    § 1 Abs 6 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 3 S 1 BBauG, § 1 Abs 3 S 2 BauNVO
    Nachbarschutz durch Baugebietsfestsetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-bayreuth.de (Auszüge)

    Grundsätze des Nachbarschutzes im Zusammenhang mit Garagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 151
  • NJW 1994, 1546
  • MDR 1994, 379
  • NVwZ 1994, 783 (Ls.)
  • DVBl 1994, 284
  • DÖV 1994, 263
  • BauR 1994, 223
  • ZfBR 1994, 97
 
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Wird zitiert von ... (1422)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auch ist es - anders als das Verwaltungsgericht - nicht der Ansicht des Klägers gefolgt, dass hier "Quantität in Qualität" umschlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3.94 - NVwZ 1995, 899) und daher der Sache nach die Art der baulichen Nutzung betroffen sei, deren Festsetzung grundsätzlich kraft Bundesrechts nachbarschützende Funktion hat (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ).

    Ob der Plangeber eine Maßfestsetzung auch zum Schutze des Nachbarn trifft oder ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestaltet, darf er regelmäßig selbst und ohne Bindung an das Eigentumsrecht des Nachbarn entscheiden (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Ob im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Vorhaben zulässig ist, beurteilt sich nach den von der Gemeinde getroffenen planerischen Festsetzungen, die § 12 BauNVO lediglich ergänzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
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