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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4351
BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93 (https://dejure.org/1993,4351)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 11 C 1.93 (https://dejure.org/1993,4351)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1.93 (https://dejure.org/1993,4351)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltsrecht - Freizügigkeit des Verwandten - Mittel zum Lebensunterhalt - Unterstützung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 239
  • NJW 1994, 1672 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 379
  • FamRZ 1994, 790
  • DÖV 1994, 915
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 4/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Erforderlich ist aber eine fortgesetzte und regelmäßige Leistung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (BVerwG vom 20.10.1993 - 11 C 1.93 - BVerwGE 94, 239 [242 f], dort bejaht bei monatlichen Zahlungen von 300 Deutsche Mark) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 19 AS 1131/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

    20.10.1993 - 11 C 1.93 -, BVerwGE 94, 239, 242 f. zu § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AufenthG/EWG; Nr. 3.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV FreizügG/EU - [GMBl.
  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 1598/22

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht;

    vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 35 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris.

    Die daraus abgeleitete Folge, dass die teilweise Deckung des Unterhalts bei gleichzeitiger Sozialhilfeabhängigkeit - dauerhaft - ausreicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13 f.; vgl. aber auch Urteil der Kammer vom 11. Mai 2023 - 8 K 4095/22 -, n. v., wonach nach den dortigen Gesamtumständen des Einzelfalls eine anteilige Deckung des Lebensunterhalts von ca. einem Fünftel nicht ausreicht, und es insofern unschädlich ist, wenn ergänzend zur Unterhaltsleistung auch öffentliche Sozialleistungen (insbesondere nach SGB II oder SGB XII) bezogen werden, vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 36 ebenfalls unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 18. Juni 1987 - 316/85 -, beruht auf der möglichst weit auszulegenden Förderung der Familienzusammenführung von Verwandten im weiteren Sinne mit freizügigkeitsberechtigen Personen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 14.

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4095/22

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht;

    vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 35 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris.

    Die daraus abgeleitete Folge, dass die teilweise Deckung des Unterhalts bei gleichzeitiger Sozialhilfeabhängigkeit - dauerhaft - ausreicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13 f., und es insofern unschädlich ist, wenn ergänzend zur Unterhaltsleistung auch öffentliche Sozialleistungen (insbesondere nach SGB II oder SGB XII) bezogen werden, vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 36 ebenfalls unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 18. Juni 1987 - Rs. 316/85 -, beruht auf der möglichst weit auszulegenden Förderung der Familienzusammenführung von Verwandten im weiteren Sinne mit freizügigkeitsberechtigen Personen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, Rn. 14.

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - 8 K 4561/22

    Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft,

    vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 35 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris.

    Die daraus abgeleitete Folge, dass die teilweise Deckung des Unterhalts bei gleichzeitiger Sozialhilfeabhängigkeit - dauerhaft - ausreicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13 f., und es insofern unschädlich ist, wenn ergänzend zur Unterhaltsleistung auch öffentliche Sozialleistungen (insbesondere nach SGB II oder SGB XII) bezogen werden, vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 36 ebenfalls unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 18. Juni 1987 - Rs. 316/85 -, beruht auf der möglichst weit auszulegenden Förderung der Familienzusammenführung von Verwandten im weiteren Sinne mit freizügigkeitsberechtigen Personen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, Rn. 14.

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4561/22

    Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft,

    vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 35 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris.

    Die daraus abgeleitete Folge, dass die teilweise Deckung des Unterhalts bei gleichzeitiger Sozialhilfeabhängigkeit - dauerhaft - ausreicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13 f., und es insofern unschädlich ist, wenn ergänzend zur Unterhaltsleistung auch öffentliche Sozialleistungen (insbesondere nach SGB II oder SGB XII) bezogen werden, vgl. Diesterhöft, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Abs. 2, Rn. 36 ebenfalls unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 18. Juni 1987 - Rs. 316/85 -, beruht auf der möglichst weit auszulegenden Förderung der Familienzusammenführung von Verwandten im weiteren Sinne mit freizügigkeitsberechtigen Personen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 1/93 -, Rn. 14.

  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Voraussetzung ist lediglich, dass eine fortdauernde und regelmäßige Unterstützung geleistet wird, die zumindest einen Teil des Lebensunterhalts deckt (vgl. BVerwGE 94, 239 [243]).
  • LSG Bayern, 19.11.2018 - L 11 AS 912/18

    Leistungen, Einkommen, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhalt, Anordnungsanspruch,

    Es ist ausreichend, dass die fortgesetzt und regelmäßig zugewandten Mittel zumindest zur Bestreitung eines Teils des Lebensunterhaltes geeignet sind (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2017 - L 2 AS 2057/17 B ER - mwN; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2018 - L 4 AS 913/17 B ER; zu § 1 Abs. 2 Satz 2 AufenthG/EWG bereits BVerwG, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 1/93 - alle zitiert nach juris; so auch Nr. 3.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU - AVV - vom 03.02.2016 - GMBl 2016, 86).

    Eine weite Auslegung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 (RL 2004/38/EG), die mit den Freizügigkeitsregelungen im Zusammenhang steht, ist unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es um die Freizügigkeitsberechtigung von Arbeitnehmern geht, gerechtfertigt (vgl insoweit auch EuGH, Urteil vom 18.06.1987 - 316/85; BVerwG, Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 1/93 - beide zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 7 AS 372/15
    Anders als im Falle des § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU, der für Familienangehörige nicht erwerbstätiger Unionsbürger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU gilt, ist eine Bedarfsdeckung gerade nicht Voraussetzung für das Freizügigkeitsrecht (in diesem Sinne auch BVerwG vom 20.10.1993 - 11 C 1/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Dazu gehört eine fortgesetzte, regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (so BayLSG, Beschl. v. 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 20.10.1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 7 AS 2006/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19

    Freizügigkeitsberechtigung

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 8 PA 209/16

    Verlust des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen wegen mangelnder

  • LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 1/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - L 7 AS 1055/16

    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Freizügigkeitsrecht und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2016 - L 7 AS 955/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; EU-Ausländer; Gewährung von

  • VG Mainz, 12.08.2022 - 4 K 569/21

    Inanspruchnahme der deutschen Sozialsysteme durch einen EU-Ausländer

  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2012 - L 7 AS 3836/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • VG Düsseldorf, 19.05.2006 - 24 L 481/06

    D (A), Unionsbürger, Familienangehörige, Schwiegereltern, Drittstaatsangehörige,

  • SG Darmstadt, 04.12.2019 - S 21 AS 1018/16
  • LSG Hamburg, 15.12.2020 - L 4 AS 257/19

    Anspruch des Unionsbürgers auf Leistungen des SGB 12 bei verfestigtem Aufenthalt

  • VG Freiburg, 25.10.2001 - 1 K 1016/01
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 9.93

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 9 AS 673/16
  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.190

    Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit von Unionsbürgern wegen Fehlens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 7 B 11165/13

    Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltskarte, Ausländerrecht, EU, Europäische Union,

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 7 AS 5702/10
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,209
BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93 (https://dejure.org/1994,209)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1994 - 11 B 116.93 (https://dejure.org/1994,209)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1994 - 11 B 116.93 (https://dejure.org/1994,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Entziehung der Fahrerlaubnis - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - Bindungswirkung von Bußgeldentscheidungen für das behördliche Entziehungsverfahren - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1672
  • NVwZ 1994, 784 (Ls.)
  • NZV 1994, 244
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Mit der Verhängung eines Fahrverbots neben der Geldbuße wird lediglich eine erzieherische Nebenfolge (vgl. BVerfGE 27, 36 ) verfügt, nicht jedoch über die Fahreignung des Kraftfahrers befunden.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Soweit sich der Kläger gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in der Fassung von Art. 5 des 5. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 2. August 1993 (BGBl I S. 1442) darauf beruft, daß das Berufungsurteil von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - (DVBl 1993, 995) abweicht, genügt seine Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Würdigung im Einzelfall kann eine Abweichungsrüge nicht begründet werden (BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    b) Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

    8 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 BVerwG 8 B 61.95 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 BVerwG 11 B 116.93 Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann i.S. des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 99.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8510
BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 99.93 (https://dejure.org/1994,8510)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 5 B 99.93 (https://dejure.org/1994,8510)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 5 B 99.93 (https://dejure.org/1994,8510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Frist - Verschulden - Postfachüberprüfung

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1672
  • NVwZ 1994, 782 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 272/11

    Restschuldbefreiung: Öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen bei unbekanntem

    Es musste ihm deswegen klar sein, dass er für die Insolvenzverwalterin und das Insolvenzgericht nicht sicher postalisch erreichbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90, NJW 1991, 109; BVerwG, NJW 1994, 1672 f).
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

    Ein Verschulden ist zu bejahen, wenn der Betroffene Kenntnis haben musste oder ein Verschulden hinsichtlich der Umstände vorliegt, die zur öffentlichen Bekanntmachung geführt haben (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.1994 - 5 B 99.93 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07

    Wiedereinsetzung bei Abmeldung des Wohnsitzes ohne Angabe eines neuen Wohnsitzes

    Vielmehr ist der rechtliche Ansatz des Verwaltungsgerichts, den der Kläger zu Unrecht als Zirkelschluss bezeichnet, jedenfalls für den vorliegenden Fall ohne weiteres zu bestätigen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2002, - 2 M 64/02 -, NordÖR 2002, 483, sowie BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1994, - 5 B 99/93 -, NJW 1994, 1672).
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